Hallo!
Folgendes Szenario: Auf einer Bundesstraße hat das Fahrzeug vor mir einen Wildschaden. Dabei entsteht nur ein Sachschaden. Das Stück Rehwild wird in den Graben geschleudert bzw. liegt auf der Straße. Offensichlich ist es schwer verletzt und kann nicht flüchten.
Darf ich als Jäger in einem fremden Revier das Stück erlösen (mit dem Messer abfangen), bevor die Polizei bzw. der zuständiger Jäger anrücken? Mitgenommen wird es selbstverständlich nicht :no:.
Wie ist die Rechtslage hierzu?
Folgendes Szenario: Auf einer Bundesstraße hat das Fahrzeug vor mir einen Wildschaden. Dabei entsteht nur ein Sachschaden. Das Stück Rehwild wird in den Graben geschleudert bzw. liegt auf der Straße. Offensichlich ist es schwer verletzt und kann nicht flüchten.
Darf ich als Jäger in einem fremden Revier das Stück erlösen (mit dem Messer abfangen), bevor die Polizei bzw. der zuständiger Jäger anrücken? Mitgenommen wird es selbstverständlich nicht :no:.
Wie ist die Rechtslage hierzu?