Der Landwirt klagt gegen den Vorbescheid, weil hier der Wildschadenersatz abgewiesen wurde.(sonst würde er ja nicht klagen).
Da der von der Gemeinde beauftragte Wildschadenschätzer in seinem Wildschadengutachten die geschädigten Erdbeerpflanzen als Sonderkultur und nicht als gemeine Feldpflanzen eingestuft hat, ist die ganze Sache klar wie Klosbrühe. Ich würde noch nicht mal einen Rechtsanwalt bemühen.
Die einzige Ausnahme, wo bei eigentlichen Gartengewächsen, hier Erdbeer, keine besonderen Schutzmaßnahmen durch den Landwirt ergriffen werden müssen und somit wieder in den Wildschadensersatz fallen, ist die Situation, wenn diese Gartengewächse als Feldgewächse großflächig und landestypisch deklariert wurden.
Da der von der Gemeinde beauftragte Wildschadenschätzer in seinem Wildschadengutachten die geschädigten Erdbeerpflanzen als Sonderkultur und nicht als gemeine Feldpflanzen eingestuft hat, ist die ganze Sache klar wie Klosbrühe. Ich würde noch nicht mal einen Rechtsanwalt bemühen.
Die einzige Ausnahme, wo bei eigentlichen Gartengewächsen, hier Erdbeer, keine besonderen Schutzmaßnahmen durch den Landwirt ergriffen werden müssen und somit wieder in den Wildschadensersatz fallen, ist die Situation, wenn diese Gartengewächse als Feldgewächse großflächig und landestypisch deklariert wurden.