Vor Jahren ist folgendes einem Freund passiert:
Vor dem Hintergrund des Vorfalls bitte daran denken, dass die Gesetzgebung zur Aufbewahrung damals etwas entspannter war…
Er hat bei seinem Büma eine Pistole gekauft. Selbige war in Wachspapier eingewickelt und um diese eine schöne Pappschachtel.
Der Kollege kommt in sein Haus und hört das Telefon klingeln. Er eilt in sein Arbeitszimmer, legt die Schachtel auf den Schreibtisch und führt sein Telefonat.
Die Schachtel blieb dann liegen…
In der Nacht gegen 4.00 Uhr wachen er und seine Gattin auf. Irgendwas war im Haus, Lichtschein war auch von unten zu sehen. Decke über den Kopf ziehen ist nicht so richtig zielführend. Ihm fällt die eingewickelte Pistole im Nachbarzimmer ein.
Aufgestanden, das fettige Ding ausgepackt und mit der ungeladenen Waffe bei Anblick des Besuchers „Hände hoch“ gerufen. Der Besuch konnte Deutsch verstehen (wie gesagt: der Vorfall war schon in den 80ern des letzten Jahrhunderts) und verstand auch die Ernsthaftigkeit der Aufforderung.
Ging dann alles sehr schnell. Polizei kam nach Anruf, selbige bedankten sich und alles war gut.
Nach 4 Wochen lag bei meinem Freund ein Brief der Staatsanwaltschaft im Kasten:
qualitative Überschreitung der Notwehr.
Zum Anwalt (auch Jäger) und das ganze ging vor Gericht.
Nach der Verhandlung war der Jagdschein weg und es gab eine ziemlich hohe Geldstrafe. Der Anwalt beruhigte meinen Freund, als er hörte, welcher Richter den Fall in der zweiten Instanz führte. Dieser Richter steht mit nicht nur auf dem Boden des Gesetzes, sondern auch mit beiden Beinen im normalen Leben. Und das sagt er auch ganz deutlich….
Als der Richter sich das ganze Elend des Vorganges angehört hatte sagte er sinngemäß:
In der Situation sollte der Geschädigte (also mein Freund) durch Augenschein feststellen, ob der Besucher ein Weidenkörbchen am Arm hat. Wenn JA, hat er sich beim Pilze sammeln offensichtlich verlaufen. Der Besucher sollte dann auf den richtigen Weg gebracht werden.
Wenn er KEIN Weidenkörbchen dabei hatte, sollte dieser auch auf den richtigen Weg gebracht werden. In diesem Fall auch mit einer ungeladenen Pistole. Das Verhalten meines Freundes war nicht zu beanstanden. Freispruch.
Ihr seht, auch vor 25 Jahren war es vor Gericht auch schon wunderlich.