"Wild"-Unfall

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Wir wissen, dass die Teilkasko-Versicherung den Schaden bei einem Unfall mit Haarwild (nach dem Jagdgesetz) zahlt: So z.B. Wildschwein, Wisent, Elch oder Seehund.
Dagegen nicht bei einem Eichhörnchen oder (in einigen Bundesländern) Marderhund.
Und doch wohl in keinem Fall bei einem Unfall mit einem Wolf....solange er nicht dem Jagdrecht unterliegt.
Wurde das eigentlich schon mal thematisiert?????

Edith:
Einige Versicherungen sollen allerdings auch Unfallschäden durch andere Tiere begleichen.
Da sollte sich der betreffende Jagdausübungsberechtigte mit dem Ausfüllen der Wildunfallbescheinigung aber zurückhalten, da nicht zuständig.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

...
Wurde das eigentlich schon mal thematisiert?????
ja.. schon

...
Edith:
Einige Versicherungen sollen allerdings auch Unfallschäden durch andere Tiere begleichen.
Da sollte sich der betreffende Jagdausübungsberechtigte mit dem Ausfüllen der Wildunfallbescheinigung aber zurückhalten, da nicht zuständig.
es entscheidet ohnehin die Versicherung, ob sie den Schaden überbnimmt, oder nicht.

Die Wildunfallbescheinigung sollte tunlichst die Polizei ausfüllen. Oder spricht etwas dagegen?

Nicht nur angesichts eingehobener und noch angedachter Jagdtsteuern sähe ich keinen Grund, diesen Job zu erledigen.
 

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