Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdschein

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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

..ich muss jetzt mal was sagen:
ein Führungszeugnis ist eigentlich das
Papier nicht wert auf dem es gedruckt wird.... :evil:
Erklärung: In einer "unbeschränkten Auskunft" aus dem
Bundeszentralregister steht alles drin....und dann kommt der
Hinweis unter der eingetragenen Straftat.."das diese Eintragung
nicht in ein Führungszeugnis eingetragen werden darf" :idea:
...auf gut Deutsch..ich kann ein sauberes "Führungszeugnis"
haben und hab trotzdem den "Kittel" voll :idea: :idea: :wink:
 
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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

Duckdichundwech schrieb:
..ich muss jetzt mal was sagen:
ein Führungszeugnis ist eigentlich das
Papier nicht wert auf dem es gedruckt wird.... :evil:
Erklärung: In einer "unbeschränkten Auskunft" aus dem
Bundeszentralregister steht alles drin....und dann kommt der
Hinweis unter der eingetragenen Straftat.."das diese Eintragung
nicht in ein Führungszeugnis eingetragen werden darf" :idea:
...auf gut Deutsch..ich kann ein sauberes "Führungszeugnis"
haben und hab trotzdem den "Kittel" voll :idea: :idea: :wink:


Richtig

Promibeispiel der letzten Zeit: Dieter A. aus Th.
Sein Abfahrtsfehler hat ihm zwar 90 Tagessätze eingebracht aber keinen Eintrag in pol. Führungszeugnis.

Mit wieviel Tagessätzen ist nochmal der JJ futsch :wink:

O-Ton meines SB aus Hessen:

Der Jagdschein ist ein waffenrechtliches Dokument, mit ihm können sie Waffen und Munition sofort und ohne weitere Prüfung erwerben, daher holen wir vor der Ausstellung des JJ eine uneingeschränkte Auskunft (BZR) ein.

Meiner Meinung nach völlig in Ordnung !

Psst....

Es soll schlaue Leute geben, die gehen so ca 2-3Monate vor ihrer Jägerprüfung auf die UJB, sagen freundlich Guten Tag und lassen eine Kopie ihres Persos dort und zeigen die Anmeldung zum Jagdkurs vor.
:wink:

Um den Krakehlern den Wind aus den Segeln zu nehmen:
Das mit Dieter A. wünsche ich keinem !
 
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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

Rhoenjaeger schrieb:
O-Ton meines SB aus Hessen:

Der Jagdschein ist ein waffenrechtliches Dokument, mit ihm können sie Waffen und Munition sofort und ohne weitere Prüfung erwerben, daher holen wir vor der Ausstellung des JJ eine uneingeschränkte Auskunft (BZR) ein.

... eigentlich müsste dein SB auch noch eine Anfrage beim ZStV und bei deiner örtlichen Polizeidienststelle machen.

Rhoenjaeger schrieb:
Psst....

Es soll schlaue Leute geben, die gehen so ca 2-3Monate vor ihrer Jägerprüfung auf die UJB, sagen freundlich Guten Tag und lassen eine Kopie ihres Persos dort und zeigen die Anmeldung zum Jagdkurs vor.

... und da habe ich Zweifel, ob dein SB dich überhaupt überprüfen darf. Denn laut BZRG darf eine Auskunft nur für die Erteilung eines Jagdscheins eingeholt werden. Die Anmeldung zum Jagdkurs reicht m.E. dafür nicht aus. Und Antragstellung heißt auch, die Gebühr eintrichten zu müssen, mit dem Risiko, dass bei Nichtbestehen der Jägerprüfung zumindest ein Teil weg ist.
 
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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

Volker4 schrieb:
... und da habe ich Zweifel, ob dein SB dich überhaupt überprüfen darf.

:?: Geschieht ja mit deiner Einwilligung. Wo ist das Problem?
 
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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

Rückblick:Also ich war bei mir auch vor 3 Tagen meinen JJ Schein beantragen , und auf dem Amt sagte man mir das sie das "auserordentliche Prüfungszeugniss" erst anfordern müssen = das ist nicht das Zeugniss was wir brauchten um zur Prüfung zugelassen zu werden.!
Das "auserordenliche " bekommen "wir" nehmlich nicht in die Hand.!
=so sagte man mir das jedenfalls.!

Ok, also bei uns dauert das in Sachsen Summe-Summarum ca. 2 Wochen bis ich meinen Schein abhohlen kann (geht manchmal auch schneller hat mir der freundliche Herr dort versichert :) )

Das ist nun schon 3 Wochen her und nun habe ich meinen Schein schon nach 2 Wochen abholen können.


UND
ALLZEIT
WAIDMANNS HEIL
 
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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

Siermann schrieb:
Rückblick:Also ich war bei mir auch vor 3 Tagen meinen JJ Schein beantragen , und auf dem Amt sagte man mir das sie das "auserordentliche Prüfungszeugniss" erst anfordern müssen = das ist nicht das Zeugniss was wir brauchten um zur Prüfung zugelassen zu werden.!
Das "auserordenliche " bekommen "wir" nehmlich nicht in die Hand.!
=so sagte man mir das jedenfalls.!

Ok, also bei uns dauert das in Sachsen Summe-Summarum ca. 2 Wochen bis ich meinen Schein abhohlen kann (geht manchmal auch schneller hat mir der freundliche Herr dort versichert :) )

Das ist nun schon 3 Wochen her und nun habe ich meinen Schein schon nach 2 Wochen abholen können.


UND
ALLZEIT
WAIDMANNS HEIL

hier dauert das jetzt schon fast 4 Wochen und ich werde morgen früh nochmalig aufs Amt und es erneut mit Expresszuschlag zu bestellen.

langsam gehen mir Einladung nach Einladung durch die Lappen: die Schweine warten und freuen sich und ich bin zum Meckern verdammt........
 
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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

ein Tip...wenn ein Sachbearbeiter sich so verhält:
...dann sofort eine Auskunft über E-Mail beantragen
:!: :!: :!: :!:; nochmals..;der Jagschein muss erteilt
werden..da ja von der Prüfungsbehörde die
Zulassung zur Jägerprüfung "ZUGELASSEN" wurde.
:idea:
 
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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

Duckdichundwech schrieb:
ein Tip...wenn ein Sachbearbeiter sich so verhält:
...dann sofort eine Auskunft über E-Mail beantragen
:!: :!: :!: :!:; nochmals..;der Jagschein muss erteilt
werden..da ja von der Prüfungsbehörde die
Zulassung zur Jägerprüfung "ZUGELASSEN" wurde.
:idea:

Is mir klar, die Behörde sagt aber das Führungszeugnis aus Bonn(Berlin) ist noch nicht da, daher noch kein Schein......
 
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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

Franz85 schrieb:
:?: Geschieht ja mit deiner Einwilligung. Wo ist das Problem?

Das Problem ist, dass es überhaupt keine Rolle spielt, ob Du deine Einwilligung gibst. Ohne vorherigen Antrag gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Anfrage beim BZR.

Duckdichundwech schrieb:
...dann sofort eine Auskunft über E-Mail beantragen
:idea:

wäre mir neu, dass man das "beantragen" kann

Duckdichundwech schrieb:
nochmals..;der Jagschein muss erteilt
werden..da ja von der Prüfungsbehörde die
Zulassung zur Jägerprüfung "ZUGELASSEN" wurde.
:idea:

Der JS muss erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt und überprüft sind, und wann das ist, entscheidet, fürchte ich, die Behörde.
 
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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

neuester Stand:

untere Jagdbehörde besucht, vorher Nachfrage telefonisch beim Bundesministerium für Justiz in Bonn nach dem beantragten Führungszeugnis, Antwort: "alles schon ausgeliefert!"

U Jagdbehörde sagt, liegt nicht an uns, vor der Ausstellung des Jagdscheins muss der örtliche Dorfscherrif sein ok geben, dann geht es schnell... das Führungszeugnis ist aber schon seit wochen bei uns......

Also werde ich Morgen mal nicht ins Büro fahren, sondern mal bei der Dienststelle der Polizei hier nachfragen wo denn das Problem gelagert ist....
 
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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

jetzt wird es lustig, alles erledigt und trotzdem noch immer keinen Schein....


telefonanruf vor 10min, alles ok. kann den schein endlich abholen, thema durch.
 
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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

Hallo Leute,

soweit mir bekannt (d.H. wenn die Politik das nicht schon wieder geändert hat) kann man sein "Großes Führungszeugnis" sehr wohl einsehen. Allerdings bekommt man es dazu nur unter Aufsicht beim Amtsgericht in die Finger, wäre ja auch noch schöner wenn jeder seine staatliche Datensammlung so einfach besitzen dürfte.
Der Fall war mal wegen Lehrer/Lehramt, da muss(te?) das Große auch an den Rektor und wenn man den Verdacht hatte es steht was drin konnte man es erst zur Einsicht ans Amtsgericht senden lassen und danach sagen ob man es weitergeleitet haben wollte oder nicht.
Nur mal so als Anregung für Eigendatenwissenwollende

Gruß

Andi
 
A

anonym

Guest
Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

Aus dem an verschiedenen Stellen niedergelegten Recht zur Akteneinsichtnahme, vgl. VwVfG des Bundes und der Länder, VwGO etc., ergibt sich zwangsläufig auch das Recht, jedes Blatt dieser Akten einzusehen und kopieren zu dürfen, nötigenfalls gegen Kostenerstattung.
 

Hap

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Re: Wie lange braucht eine Behörde zum Ausstellen des Jagdsc

Ich habe überhaupt nicht auf den JS gewartt. Dienstags Prüfung, Mittwochs Jagdschein. Hin, 15 min gewartet, fertig. Das geht also auch.
Hap
 

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