Wer bekommt das erlegteWild ?

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anonym

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Hallo Leute,
ich hab da mal ne Frage, wen ich in einer Jagdgesellschaft bzw. Hegering bin und ich erlege ein Reh oder eine Sau, gehört das Wild dann mir oder muß ich es der Jagdgesellschaft bzw. dem Hegringleider überlassen?


Danke schon mal für die Antwort.


Hännes
 
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Wäre schon nett von dir wenn du das Wild noch ordentlich zubereiten würdest und das Bier zum nachspülen stellen würdest. :14:
 
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Jagdgesellschaft... redest du von einer Gemeinschaftsjagd? Egal was, das Wildbret gehört dem Revierpächter (ohne mal auf die Details von in Nachbarreviere wechselndes angeschossenes Wild einzugehen). Trophäen (immer) und das Jägerrecht (zumindest wenn er selber aufbricht) gehen an den Erleger.
 
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Hossel schrieb:
Jagdgesellschaft... redest du von einer Gemeinschaftsjagd? Egal was, das Wildbret gehört dem Revierpächter (ohne mal auf die Details von in Nachbarreviere wechselndes angeschossenes Wild einzugehen). Trophäen (immer) und das Jägerrecht (zumindest wenn er selber aufbricht) gehen an den Erleger.

Auch die Trophäe und das "Jägerrecht" gehören erst mal dem Jagdausübungberechtigten (Pächter).
Der Schütze hat keinerlei Anrecht darauf.
 
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Rechtlich gesehen richtig, aber wenn nur gefragt wird, wer es bekommt, wollte ich mal das Paragraphenklein sein lassen und einfach sagen, wie es gehandhabt wird. Da ich hier keine Rechtsauskunft gebe, ist das hoffentlich in Ordnung... :21:
 
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Buschläufer schrieb:
Wäre schon nett von dir wenn du das Wild noch ordentlich zubereiten würdest und das Bier zum nachspülen stellen würdest. :14:

mehr gibts dazu nicht zu sagen. :19: :19: :19:
 
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Mein Hegeringleiter bekommt gar nix, weil anderes Revier. Unsere Jagdgesellschaft überlässt mir i.d.R. die Trophäe. Wildbret von Schalenwild kann ich meistens erwerben, wenn nicht bereits anders verplant. Anderes Wild ist frei, wird aber bei Gesellschaftsjagden nach Ermessen des Jagdleiters verteilt.

Anspruch hat man auf gar nix, sofern nicht ausdrücklich vorher festgelegt. Gilt theoretisch selbst für das kleine Jägerrecht. Trophäen müssen u.U. seperat erworben werden. Wurden früher bei extremen Fehlabschüssen auch schon einbehalten.
 
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anonym

Guest
Geradezugrepetierer schrieb:
Mein Hegeringleiter bekommt gar nix, weil anderes Revier. Unsere Jagdgesellschaft überlässt mir i.d.R. die Trophäe. Wildbret von Schalenwild kann ich meistens erwerben, wenn nicht bereits anders verplant. Anderes Wild ist frei, wird aber bei Gesellschaftsjagden nach Ermessen des Jagdleiters verteilt.

Anspruch hat man auf gar nix, sofern nicht ausdrücklich vorher festgelegt. Gilt theoretisch selbst für das kleine Jägerrecht. Trophäen müssen u.U. seperat erworben werden. Wurden früher bei extremen Fehlabschüssen auch schon einbehalten.

Ja, so kann ich mich auch daran erinnern.

Es wird manchmal zwar so nicht gemacht - sprich der Erleger bekommt nicht nur die Trophäe und das kleine Jägerrecht sondern auch oftmals das Verwertungsrecht. Das ist aber nicht die Regel.

Bei Gesellschaftsjagden ist das so oder so ein anderes Thema, weil oftmals von der Pächtergemeinschaft oder dem Pächter andere Regeln gelten (Aufteilung der Strecke unter den Pächtern oder ähnliches).
 
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Nun seid mal nett, Leute.

Er hat sich in einem anderen Thread ordentlich vorgestellt,
möchte den Jagdschein machen, und ist so gesehen ein absolouter Neuling.

Also: es gibt gesetzliche Regelungen, und es gibt Jagdtraditionen.

Gesetzlich steht dem Revierpächter alles erlegte Wild zu.
Nach alter Tradition wird das "kleine Jägerrecht" (Herz, Lunge, Nieren, Leber, Milz) dem Schützen zugesprochen, die Trophäe erhält er üblicherweise auch.

Ob für den Abschuss oder für das Wildpret bezahlt wird, hängt von den internen Regelungen ab.

Sollte ich was verwechselt haben, bitte um Korrektur!

Gruß und Weidmannsheil
vom Barry
 
A

anonym

Guest
Hallo Leute,

vielen Dank für die Antworten. :27:

So wie ich das sehe, hängt das von der internen Reglung der jeweiligen Jagdgesellschaft ab.






Hännes :wink:
 
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Hännes schrieb:
So wie ich das sehe, hängt das von der internen Reglung der jeweiligen Jagdgesellschaft ab.

Diese Regelung kann auch beinhalten, dass selbsterlegtes Wild vom Schützen zu erwerben ist. Das könnte u.U. für den Erleger etwas Aufwand bedeuten, falls Transport-, Kühlungs- und Verwertungsmöglichkeiten nicht unmittelbar vorhanden sind. Darüber hinaus kann es auch noch kostenintensiv werden, wenn die Trophäe bezahlt werden muss.
 
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Wenn das Wild "nur" erlegt wird, ist es immer noch herrenlos und gehört somit niemandem. :21:

Und rein formal gehört es immer dem JAB - Jagdausübungsberechtigten. Das ist in der Regel der / die Pächter. Alles andere ist dann Absprache.
 
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schweisshund schrieb:
Wenn das Wild "nur" erlegt wird, ist es immer noch herrenlos und gehört somit niemandem. :21:

Was ist denn der Gegensatz zu "nur" erlegen? Ich denke vor allem an die Wildfolge in befriedete Bezirke (zb Gärten), deren Inhaber zur Herausgabe angebleiter Stücke verpflichtet sind, zumindest wenn der Jäger das Stück verfolgt. Wann erfolgt der Übergang in den Besitz/das Eigentum des Pächters?
 
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schweisshund schrieb:
Wenn das Wild "nur" erlegt wird, ist es immer noch herrenlos und gehört somit niemandem.

??????????????? Wenn ein Stück Wild in einem Revier getötet wird, egal ob durch Erlegen oder Unfall, geht es in das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten, z.B. Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer oder Forstamt, über.
 
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ReinerW schrieb:
schweisshund schrieb:
Wenn das Wild "nur" erlegt wird, ist es immer noch herrenlos und gehört somit niemandem.

??????????????? Wenn ein Stück Wild in einem Revier getötet wird, egal ob durch Erlegen oder Unfall, geht es in das Eigentum des Jagdausübungsberechtigten, z.B. Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer oder Forstamt, über.
Das hat mit einer "Jagdgesellschaft" (meist geladene Gäste) nichts zu tun. Der Jagdausübungsberechtigte entscheidet über die Vergabe vom Wildkörper, Trophäe und Aufbruch. Das kann vor der Jagd mündlich oder in Schriftform mit dem Jagdgast vereinbart werden. In anderen Fällen steht dem JAB grundsätzlich die Entscheidung zu. Das gilt auch für gefundene Wildteile, wie z.B. Abwurfstangen und Schläuche.
 

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