diebee schrieb:Die Anklage lautete.
Bis zum 12.05.2005 hätte ich 2 Böcke geschossen und keinen davon frei
gehabt.
Somit habe ich mich, der Jagdwilderei strafbar gemacht
Auch wurde bestritten, das die Trophäe, zu dem am 12.05.2005 erlegten Bock gehöre.
Sollte aber nur eine Trophäe herausgeben.
Urteil vom 09.03.2007
Der Beklagte wird verurteilt, das Rehgehörn herauszugeben
gemäß § 985 BGB, §960 BGB, § 958 BGB, § 872 BGB.
Glaubst du etwa diesem Troll?dachlatte schrieb:so belustigend ich diese Diskussion auch finde, es ist doch eine Katastrophe dass unsere Gerichte sich mit solchen Nichtigkeiten wie "wem gehört das Gehörn" beschäftigen müssen.... :evil:
Geradezugrepetierer schrieb:...
Ist das eigentlich normal, wenn er vor Gericht gebügelt wird, dann in einem Forum anzufragen und verwundert reagieren, weil man es dort ähnlich sieht? Wie kann man nach über 2 Jahren daran überhaupt noch einen Gedanken verschwenden?