Die Jagd mit VM-Munition auf Schalenwild und Murmeltier ist keineswegs "verboten" und damit "unwaidmännisch". Wo genau sollte das denn festgelegt sein? Im BJagdG zumindest steht nichts davon, schonmal reingeschaut?
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html
Also wenn Du schon etwas behauptest, dann solltest Du es auch belegen können.
Ich habe noch nie und werde auch nie "den Dienst" eines sog. "Jagdhundes" in Anspruch nehmen. Ich gehöre tatsächlich zu den Menschen, die nicht bereit sind, Zeit für dessen Ausbildung aufzuwenden, die keinen winselnden und sabbernden Hund als Begleiter wollen und der zudem - besonders naß - stinkt wie ein Iltis. Von den Kosten für Anschaffung, Ausbildung, Futter und Tierarzt mal ganz abgesehen. Meine Entscheidung - und die muß Dir nicht gefallen.
Eine Nachsuche bei der Jagd ist zudem entbehrlich, wenn man treffen kann. Ich kann es.
Tatsächlich geht es mir beim Ansitz um ein "tolles Jagderlebnis" - was sonst?
Das Wild ist für mich auch kein "Testobjekt". Das kannst Du vielleicht persönlich so bewerten, deswegen trifft es auf mich trotzdem nicht zu. Auch mit VM-Munition liegt ein Reh nach 10m. Hat man ja gesehen. Mit dem "Wohl des Tieres" hat das in meinen Augen nichts, aber auch gar nichts zu tun. Würde mir nämlich etwas an dessen "Wohl" liegen, hätte ich auch mit Teilmantel-Munition nicht darauf geschossen. Die Leidenszeit, um etwas anderes handelt es sich nämlich nicht, ist bei beiden Geschoßarten offensichtlich gleich lang. Das kann ich bewerten, da ich ansonsten TM-Munition verwende und damit grundsätzlich auf´s Blatt schieße.
Also spare Dir Deine Polemik. Ich halte mich an´s Jagdrecht, etwas anderes zu fordern steht Dir nicht zu.
Bernhard