A
anonym
Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Franziska:
Vielen Dank Carcano!
Heißt das jetzt, das eine von mir erworbene Waffe nur zur Zeit der Jagdausübung oder auf dem Schießstand wirklich mir gehört?<HR></BLOCKQUOTE>
Fragen dessen, was "wirklich" ist, gehören je nach Einteilung zur Ontologie oder Transzendentalphilosophie ;-). Manchmal auch zur angewandten Schlagerkunde... ("do you really want to hurt me...?")
Dein zivilrechtliches Eigentum an deiner Waffe wird durch die WaffG-Änderung nicht berührt, wohl aber deine öffentlich-rechtliche Befugnis, mit dem Eigentum Umgang zu haben.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Doch. Wie ich schrieb: § 3 Abs. 3 WaffG.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Es ist so zu verstehen, daß vorhandene Erlaubnisse mindestens im bisherigen Umfang (i.d.R. aber im neuen, erweiterten Umfang) fortgelten.
Carcano
Vielen Dank Carcano!
Heißt das jetzt, das eine von mir erworbene Waffe nur zur Zeit der Jagdausübung oder auf dem Schießstand wirklich mir gehört?<HR></BLOCKQUOTE>
Fragen dessen, was "wirklich" ist, gehören je nach Einteilung zur Ontologie oder Transzendentalphilosophie ;-). Manchmal auch zur angewandten Schlagerkunde... ("do you really want to hurt me...?")
Dein zivilrechtliches Eigentum an deiner Waffe wird durch die WaffG-Änderung nicht berührt, wohl aber deine öffentlich-rechtliche Befugnis, mit dem Eigentum Umgang zu haben.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Es ist doch aber auch nicht möglich für einen Jugendjagdscheininhaber eine WBK auszustellen, oder doch?
Doch. Wie ich schrieb: § 3 Abs. 3 WaffG.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Wie ist das zu verstehen mit der bis 2003 ausgestellten Erlaubnis?
Es ist so zu verstehen, daß vorhandene Erlaubnisse mindestens im bisherigen Umfang (i.d.R. aber im neuen, erweiterten Umfang) fortgelten.
Carcano