Wege sperren ?

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16 Mrz 2001
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An alle!

Darf ich bei einer großen Bewegungsjagd die Wege für Waldbesucher sperren, in den Gebieten wo gejagt wird?
Wenn ja welche Formalitäten muß ich einhalten/ beachten?


APHS


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18 Mrz 2001
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Sperrung von Waldwegen dürfen nur die Forstämter aus begründetem Anlass (Drückjagd) durchführen. Falls öffentliche Strassen gesperrt oder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen versehen werden sollen, müssen auch die Straßenverkehrsämter zustimmen.
Eigenmächtiges Handeln wäre Nötigung der Verkehrsteilnehmer.
 
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28 Jan 2001
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Ich würde mir davon nicht allzu viel versprechen.
Bei Absperrungen wg. Fällarbeiten, die im Waldgesetz vorgesehen und wo Zuwiderhandlungen bußgeldbewert sind, laufen viele Leute trotzdem durch. Wenn man das Sperrband ohnehin bewachen muss, kann man auch gleich einen Posten aufstellen (muss man ohnehin, wenn auf den Weg gefällt wird).

Du brauchst zusätzlich zum Band auch noch Schilder und dann wirds ohnehin sehr aufwendig.

Mir fällt für BaWü auch keine gesetzliche Grundlage dafür ein, im Jagdgesetz steht, meine ich, nichts davon und im Landeswaldgesetz auch nicht, das kann bei Euch aber wieder anders sein.
Natürlich kannst Du Dich immer auf die Verkehrssicherungspflicht berufen, aber da gibts keine direkten Vorschriften, nur Gerichtsurteile.
 
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6 Feb 2001
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Servus,

dass ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern zulässig sind kurzfristige Sperren für Treib- oder Drückjagden (Art 29 BayNatSchG glaub ich).
 
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28 Jan 2001
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von okuli:
Eigenmächtiges Handeln wäre Nötigung der Verkehrsteilnehmer.<HR></BLOCKQUOTE>
Es geht ja selten um öffentliche Straßen. Waldwege werden rechtlich anders betrachtet, aber das Problem ist ja, dass der Wald auch betreten werden darf, das heißt die Durchsetzung krankt daran, dass der Besucher 10 m neben der Sperre völlig legal durch den Wald schlendern darf.
 

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