Ich würde mir davon nicht allzu viel versprechen.
Bei Absperrungen wg. Fällarbeiten, die im Waldgesetz vorgesehen und wo Zuwiderhandlungen bußgeldbewert sind, laufen viele Leute trotzdem durch. Wenn man das Sperrband ohnehin bewachen muss, kann man auch gleich einen Posten aufstellen (muss man ohnehin, wenn auf den Weg gefällt wird).
Du brauchst zusätzlich zum Band auch noch Schilder und dann wirds ohnehin sehr aufwendig.
Mir fällt für BaWü auch keine gesetzliche Grundlage dafür ein, im Jagdgesetz steht, meine ich, nichts davon und im Landeswaldgesetz auch nicht, das kann bei Euch aber wieder anders sein.
Natürlich kannst Du Dich immer auf die Verkehrssicherungspflicht berufen, aber da gibts keine direkten Vorschriften, nur Gerichtsurteile.