Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waffe

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Hallo,

habe letzte Woche einen Wechsellauf (R93 semiweight, 375H&H) bei eGun ersteigert.
Eintrag soll nächste Woche erfolgen.

Hatte vorhin miit einem Waffenhändler telefoniert und werde mir dort einen Kunststoffschaft mit Abzugsgruppe bestellen. (Professional).
Zusätzlich auch noch eine Verriegelungskammer (Magnum).

Laut Händler braucht er hierfür keinerlei WBK oder Berechtigungsnachweis.

Überlege halt ob ich den Wechsellauf eintragen lasse oder ob es eine Möglichkeit gibt alles zusammen als neue Waffe einzutragen.
Den Verschluss wollte ich eigentlich von meiner Standart R93 hin- und hertauschen. Eventuell werde ich auch mal einen Verschluss ersteigern wollen.
Was erscheint euch auch bezüglich ev. späterem Weiterverkauf am sinnvollsten.
Gibt es diese Möglichkeit überhaupt.
Ist der Verschluss wieder eintragungspflichtig?

WH R. :?:
 
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Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Am flexibelsten :wink: und gebührenmäßig am preiswertesten bist du wenn du es so läßt wie es ist., d.h. Wechsellauf nicht eintragen und fertig. Du verstößt gegen kein Gesetz, solange du nicht beide Kanonen GLEICHZEITIG zusammengebaut hast. (Schwer zu verstehen, aber wahr.)

Nachteil: Willst du mit dem 375er-Lauf in´s Ausland (dafür ist er wahrscheinlich gedacht), dann hast du keine Papiere mit denen du den rechtmäßigen Besitz beim Zoll nachweisen kannst.

Die Lösung ohne Haken und Ösen ist daher, den neuen Lauf als Komplettwaffe in die WBK (und ggf. EFP) eintragen zu lassen. Schreib bei der Anmeldung deinem Sachbearbeiter einen Dreizeiler als Begründung und feddisch.

Weihei
Wurzelsepp
 
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Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

wurzelsepp schrieb:
Am flexibelsten :wink: und gebührenmäßig am preiswertesten bist du wenn du es so läßt wie es ist., d.h. Wechsellauf nicht eintragen und fertig. Du verstößt gegen kein Gesetz, solange du nicht beide Kanonen GLEICHZEITIG zusammengebaut hast. (Schwer zu verstehen, aber wahr.)

Falsch sobald er den Wechsellauf mit dem neu gekauften Schaft und Verschluß zusammenbaut hat er ein Problem.

WH
Amadeus
 
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Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Nö, woher willst du wissen welcher Schaft der neue Schaft ist :wink: . Wenn zu diesem Zeitpunkt die andere Kanone nicht montiert ist kannst du immer glaubhaft machen, dass du nur den nicht eintragungspflichtigen Wechsellauf montiert hast :idea:

Wechselschäfte sind garantiert nicht eintragungspflichtig :wink: .

NIX Problem :!:

Weihei
Wurzelsepp

Ps.:
Das ist ja die Krux bei den Blaser-Legobaukästen: Wenn du einen R93 eingetragen hast und 20 nicht eingetragene WL und 20 einzelne Schäfte, sowie 20 einzelne Verschlüsse hast, verstößt du gegen kein Gesetz, wenn du nicht mehr als eine Kanone montiert hast. Sind ja alles nur nicht eintragungspflichtige Wechselteile für deine eingetragene Kanone und niemand schreibt dir vor wie du deine vielen Teile zu EINER Waffe kombinieren darfst :wink:

Nachtrag:
Ob´s im Streitfalle Sinn macht sich auf langatmige Diskussionen mit halbwissenden Behördenmitarbeitern einzulassen, steht auf einem anderen Blatt. U.a. deshalb auch meine ursprüngliche Empfehlung auf die konkrete Eingangsfrage: EINTRAGEN LASSEN :!:
 
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Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Hallo,

hab ich was verpasst???
Wie kommt Ihr auf die Idee, dass Wechselläufe nicht eintragungspflichtig sind?
Ein Wechsellauf ist ein wesentliches Waffenteil und damit sehr wohl eintragungspflichtig!
Die Grundwaffe hat keine eigene Waffen-Nr., da die Nr. nur auf dem Lauf eingeschlagen ist. Wenn ich also den WL moniere, habe ich ein neues Gewehr.

Ich habe selbst eine R93 und einige WL. Als ich vor Jahren den Offroadschaft fürs Grobe gekauft habe, habe ich meiner Behörde mitgeteilt, dass ich einen WL komplettiert habe. Die Bezeichnung "Wechsellauf" wurde in meiner WBK durch "Repetierbüchse" ersetzt und das wars. Soweit mir in Erinnerung hat das noch nicht mal Gebühren gekostet (hat mich auch gewundert!).
Bei dieser Vorgehensweise bist Du waffenrechtlich immer auf der sicheren Seite.

WH

Klaus
 
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Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Also ich würde jeden Wechsellauf als separate Waffe eintragen lassen. Das ist dann auch für jeden Polizisten am Flughafen oder bei sonstigen Kontrollen leicht nachvollziehbar, du musst dir keinerlei Sorgen machen, dass irgendwelche Missverständnisse auftreten, und so viel kostet ein Eintrag ja auch nicht.

Waffen Janka empfiehlt das aus gutem Grund.
 
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Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Vielen Dank für eure Hilfe,

bin auch der festen Überzeugung das Wechselläufe eintragungspflichtig sind.
Das mit der "Kompletierung" und Eintrag als Repetierbüchse werde ich nächste Woche umsetzen.

WH
Ronin
 
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Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Pulver und Blei schrieb:
Hallo,

hab ich was verpasst???
Wie kommt Ihr auf die Idee, dass Wechselläufe nicht eintragungspflichtig sind?
Ein Wechsellauf ist ein wesentliches Waffenteil und damit sehr wohl eintragungspflichtig!
....
Klaus

Ist schon so wie ich schrieb. Wenn du eine entsprechende Grundwaffe in der WBK hast, sind Wechselläufe tatsächlich derzeit nicht eintragungspflichtig. Dazu gab´s schon diverse Tröts, z.B. viewtopic.php?t=36759&postdays=0&postorder=asc&highlight=wechsellauf&start=15 . Mit der Suchfunktion findest du noch mehr dazu, auch die Stelle im Waffengesetz aus der sich das ergibt, aber keine wirklich neuen Weisheiten.

Sinnvoll ist ein Eintrag natürlich aus den nun vielfach wiedergekauten Gründen trotzdem.

Weihei
Wurzelsepp
 
A

anonym

Guest
Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Wechselläufe sind dann nicht eintragungspflichtig wenn sie das gleiche oder ein geringeres Kalieber als die Grundwaffe haben alles was größer ist muß eingetragen werden wenn das ein Waffenhändler nicht weiß dann gehört Ihm die Lizenz entzogen. Und du machst dich Strafbar was wiederum beim Ordnungsamt unzuverlässig heist,und was das bedeuten kann ist wohl klar.
 
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Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Hallo,

so Leute was ist denn nun richtig. Hat jemand eine zitatfähige Quelle.
Auf den Seiten meines Bundeslandes finde ich nix.
@ Trapper Geierschnabel ich denke das gilt für Kurzwaffen.
Muss mir halt nen Tag freinehmen eintragen werd ich aber halt ggf. erst in 4 Wochen wenn ich Urlaub hab.

Waffenrechtsexperten vor.

WH R. :roll:
 
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Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Ronin schrieb:
Hallo,

so Leute was ist denn nun richtig. Hat jemand eine zitatfähige Quelle.
Auf den Seiten meines Bundeslandes finde ich nix.
@ Trapper Geierschnabel ich denke das gilt für Kurzwaffen.
Muss mir halt nen Tag freinehmen eintragen werd ich aber halt ggf. erst in 4 Wochen wenn ich Urlaub hab.

Waffenrechtsexperten vor.

WH R. :roll:

Für Kurzwaffen gilt, das Wechselläufe und Wechselsystem im gleichen oder kleineren (DURCHMESSERMÄSSIG !!!) Kaliber ohne separate Genehmigung erworben werden können.
(Kannst also bei ner .45er Wechselläufe im .308 oder dicker kaufen.)

MÜSSEN dann aber eingetragen werden.
 
A

anonym

Guest
Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Dazu braucht es keine Waffenrechtsexperten.
Wenn du dir einen WL zugelegt hast der ein größeres Kalieber hat dann hat der eingetragen zu werden und zwarinnerhalb von 14 Tagen nix mit vieleicht mal in 4 wochen !! schon wieder eine Ordnungswiedrigkeit und wenn du dir nicht sicher bist dann frage nicht hier im Forum sondern rufe bei deinen Ordnungsamt an und das möglichts bald.Das gilt für Langwaffen jeder Art,bei Kurzwaffen kann mann einen Wl oder WSystem genemigungsfrei erwerben aber die müssen immer eingetragen werden und zwar auch innerhalb von 14 Tagen
 
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Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

trapper geierschnabel schrieb:
....,bei Kurzwaffen kann mann einen Wl oder WSystem genemigungsfrei erwerben aber die müssen immer eingetragen werden und zwar auch innerhalb von 14 Tagen

Dieter Nuhr kann leider nicht überall sein.

WH
Amadeus
 
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Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Ein bißchen zitierfähiges aus dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Bundesratsdrucksache 81/06 und den Änderungsvorschlägen des Bundesrates Budesratsdrucksache 81/1/06.

Die Allgemeine verwaltungsvorschrift ist zwar nicht in Kraft aber sie erklärt die Materie doch recht verständlich.

Was das Zusammensetzen eines Wechsellaufs mit neu erworbenem Schaft und Verschluß einer Blaser R 93 betrifft so beachte man:

Nr. 21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe,

Das die Herstellung erlaubnispflichtiger Waffen einer sog. Waffenherstellungslizenz bedarf setzte ich als bekannt voraus.

Wird fortgesetzt

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
Re: Wechsellauf erworben - Eintrag mit Abzugsgruppe als Waff

Nicht fertig gelesen:
"Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von
Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile
zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege,
zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen
sowie Wechselsystemen
auseinander genommen wird.
 

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