WBK Voreintrag

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Hallo,

ich habe eine kurze Frage. Ich war vorgestern eine Waffe eintragen (Flinte 12/76).
Heute MOrgen habe ich dazu die Rechnung zugesendet bekommen. Meine Frage ist jetzt, ob ich einen Voreintrag für jede Langwaffe brauche. Mir wurden für diesen Voreintrag ca 60€ berechnet. So wiet ich weiß benötigt man einen Voreintrag nur für Kurzwaffen, oder liege ich hier falsch.

Außerdem wurde mir ein EIntrag bei der Munitiosewerbsberechtigung für 12/76 gemacht und natürlich auch berechnet. Ist dieser Eintrag auch notwendig? Ich dachte, dass ich mit einem Eintrag für Schrotmunition, egal welchen Kalibers, alle Schrotpatronen kaufen kann. ICh habe ja schon einen Eintarg bei 12/70


Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand kurz helfen könnte. ICh bin gerade etwas verunsichert.

Gruß

THomas
 
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Donut schrieb:
Hallo,

ich habe eine kurze Frage. Ich war vorgestern eine Waffe eintragen (Flinte 12/76).

Auf Jagdschein gekauft und in die grüne WBK eintragen lassen?

Dann brauchst du keinen Voreintrag, das normale Eintragen kostet um die 15€.
Den Stempel bei Munitionserwerb musst du nicht haben, dein Jagdschein ist Berechtigung zum Munitionserwerb für Langwaffenmunition.
 
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde mal nachfragen, was das soll....
 
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november schrieb:
Den Stempel bei Munitionserwerb musst du nicht haben, dein Jagdschein ist Berechtigung zum Munitionserwerb für Langwaffenmunition.

Korrekt, aber dennoch ist der Eintrag durchaus sinnvoll, denn wenn mal kein gültiger Jagdschein vorliegt ist der Besitz der Muni ohne diesen Eintrag in der WBK illegal! Wir hier bei uns im Landkreis kämpfen um diesen Eintrag bei den LWs, bekommen ihn aber nicht!!

Markus
 
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Vielen Dank für die konstruktiven ANtworten. ICh habe das Problem mit meinem Sachbearbeiter geklärt.

DIe EInträge bleiben in der WBK, zahlen muss ich diese jedoch nicht.

Gruß

Thomas
 
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Haubentaucher schrieb:
november schrieb:
Den Stempel bei Munitionserwerb musst du nicht haben, dein Jagdschein ist Berechtigung zum Munitionserwerb für Langwaffenmunition.

Korrekt, aber dennoch ist der Eintrag durchaus sinnvoll, denn wenn mal kein gültiger Jagdschein vorliegt ist der Besitz der Muni ohne diesen Eintrag in der WBK illegal!

Korrekt, aber.. danach war nicht gefragt.
 
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Gefragt hat er nicht - aber jetzt weiß er wozu der Stempel gut ist! Und wenn er ihn nun auch noch kostenlos bekommt, dann hält er ihn zukünftig hoffentlich doppelt in Ehren!

Markus
 

JMB

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Haubentaucher schrieb:
november schrieb:
Den Stempel bei Munitionserwerb musst du nicht haben, dein Jagdschein ist Berechtigung zum Munitionserwerb für Langwaffenmunition.
Korrekt, aber dennoch ist der Eintrag durchaus sinnvoll, denn wenn mal kein gültiger Jagdschein vorliegt ist der Besitz der Muni ohne diesen Eintrag in der WBK illegal! Wir hier bei uns im Landkreis kämpfen um diesen Eintrag bei den LWs, bekommen ihn aber nicht!!
Ist bei mir ähnlich.
Ist ja vom Gesetzgeber so gewollt, dass man ohne JS keine Mun mehr besitzen darf (wie sinnvoll das ist ist eine ganz andere Frage).
Dass die UWB jetzt diese Gesetzesänderung nicht aushebeln will kann ich nachvollziehen.
Die Frage ist, wie man die Stempel trotzdem bekommt - aber das sollte in einem eigenen Thread behandelt werden.


WaiHei
 
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JMB schrieb:
Ist ja vom Gesetzgeber so gewollt, dass man ohne JS keine Mun mehr besitzen darf

So, wo steht das denn? Und Sinn macht es auch keinen, denn meine LW darf ich auch ohne gültigen JS weiterhin besitzen, die KWs und die dazugehörige Muni ebenfalls, nur der Besitz der LW Muni ist dann plötzlich strafbar? Gut für den der einen WL-Schein hat, der darf dann auch weiterhin seine LW-Muni behalten.

Markus
 

JMB

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Seit dem 2003er WaffG benötigt man für den Erwerb UND Besitz eine Berechtigung (davor war das nur für den Erwerb so - wer rechtmäßig erworben hatte durfte unbefristet besitzen), die für den Jäger mit dem gültigen JS gegeben ist.
§§ darfst Du selbst raussuchen.
Wenn das im Gesetz so steht, dann ist das der Wille des Gesetzgebers.

"(wie sinnvoll das ist ist eine ganz andere Frage)." hatte ich ja bereits geschrieben.


WaiHei
 
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JMB schrieb:
Seit dem 2003er WaffG benötigt man für den Erwerb UND Besitz eine Berechtigung (davor war das nur für den Erwerb so - wer rechtmäßig erworben hatte durfte unbefristet besitzen), die für den Jäger mit dem gültigen JS gegeben ist.

Korrekt, das man daraus aber ableiten kann das den JS-Inhabern den Stempel zum legalen Besitz der LW-Muni zu verweigern ist, ist eine eigenmächtige Interpretation einzelner Waffenbehörden.

Markus
 
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Haubentaucher schrieb:
Gut für den der einen WL-Schein hat, der darf dann auch weiterhin seine LW-Muni behalten.

Markus

Das ist nicht ganz korrekt, da der WL-Schein nur den Besitz selbstgeladener Munition erlaubt. Das macht die Sache allerdings nicht sinnvoller, oder ist Fabrikmunition jetzt gefährlicher???
 
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@Tar: Ja, so begründet man es bei uns auch - wenn der JS nicht mehr gültig ist, dann holen wir Ihre WBK auch schnellstmöglich. Ist aber noch lange kein Grund zwischen LW- und KW-Muni so sinnlos zu unterscheiden!
Auf meine Frage wie sie denn mit der WBK verfahren, wenn sich jemand nur einen Tages- oder (ein!)Jahresjagdschein holt, waren die Damen plötzlich ziemlich ratlos! Und warum derjenige kriminalisiert wird wenn er noch LW-Muni im Schrank hat, konnten sie auch nicht erklären!

@Snoebel: Richtig, nur: Wenn die Packung mal geöffnet ist, wer kann dann noch Fabrikmuni von WL-Muni unterscheiden?

Markus
 

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