WBK Einzug der Behörde da Waffe verkauf

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26 Feb 2013
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Hallo, folgende Story:

ich hatte 1974 eine Langwaffe erworben und hierfür eine WBK ausgestellt bekommen.
Für weitere Wff-Käufe blieben die restl. 7 Felder frei.
Also eine WBK für nur eine Waffe...................:-D

Waffe veräußert und heute Gang zur Wff-Behörde.
Der SB trug Ordungs gemäß die Büchse aus und teile mir nach diesem Verwaltungsakt mit, dass das Dokument nun aber eingezogen werden würde. Meine Frage wonach dieses im WffR begründet ist, wurde mir entgegnet, die Behörde würde dass jetzt so machen, da ja keine weitere Feuerwaffe mehr eingetragen sei. Ich machte ein finsteres Gesicht und erklärte meinen Widerspruch. Jetzt kam der Chef. Meine Frage auf Grund welcher Rechtsgrundlage dieses erfordelrich sei erklärte man mir, dass hier 2013 eine Gesetztesänderung stattgefunden habe.

Ich habe mich nicht lange herum gestritten frage aber was denn wäre wenn ich beabsichtige morgen oder Übermorgen eine Neuwaffe zu erwerben mit der Absicht diese Neuwaffe dann in die besagte WBK einttragen zu lassen.
Die Antwort, das wäre nur möglich wenn der Neukauf heute oder bereits in den letzten Tagen statt gefunden hätte.
"Ah" sagte ich "die Behörde zieht heute meine alte WBK ein, ich erwerbe übermorgen eine Neuwaffe und innerhalb der nächsten 14 Tagen stellt mir dann die Behörde wieder eine neue WBK aus".
Antwort...............keine..............:cool:

Das gleiche Spiel 2014: mein Pulverschein war voll. Auch hier Disput mit selbigem SB der den abgelaufenen Pulverschein ebenfalls einziehen wollte. Wir einigten uns damals darauf, dass der SB mir den alten Pulveschein zwar aushändigen würde, aber nur, wenn dieser mit einem Riesen Stempel "ungültig" ( in roter Farbe) bestempelt werden würde.

Behördenwillkür?

Meine Meinung: solche Geschichen haben mit dem Wff.- oder Sprengstoffrechts nichts zu tun.
Reines Verwaltungs-Recht.
Gibt es so ein Unsinn.

Wenn ein Schein ungültig wird wenn er voll ist oer abgelaufen dann OKEY, aber eine WBK wo beides nicht zutrifft, das ist einfach nur der Amptsschimmel der sich mal wieder austobt.

Wer kennt sich aus ?
Erbitte Antworten.
Wo steckt Solms eigentlich?

Gruss R-M
 
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18 Jun 2013
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Es gibt Leute die verweisen in diesem Zusammenhang auf § 46 Abs. 1 Satz 2 WaffG.
Verstehen kann ich das ganze auch nicht, aber was macht schon Sinn?

Edit meint:
Wann es wozu einer Erlaubnis bedarf sollte in §§ 10-12 geregelt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Bei mir was es so, das die Behörde mich fragte ob ich die wbk behalten möchte und für die Austragung die gebühr zahle ,oder abgebe und keine gebühr zahle,ich habe bezahlt.
 
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Du hast für die Ausstelung der WBK bezahlt.

Selbst WBK die Voll sind; also keine Waffe mehr auf meinem Besitz eingetragen ist; behalte ich... sie ( die WBK) ist mein Eigentum.

Des weiteren kann es durchaus sein das du Eigentümer; aber nicht Besitzer einer Waffe bist; daher würde ich das Dokument in dem die Daten incl Datum Erwerb und Übertragung vermerkt sind; nicht abgeben.

Nicht das erste mal das Daten in der WBK und im Waffenregister der Behörde nicht Überein stimmen...

TM
 
A

anonym

Guest
Hmm,

ich habe nicht bezahlt :)

allerdings war die S-bine von den ganzen Handschriftlichen "Eintragungen" soüberrascht, dass Sie die WBK als Kunstwerk sah
Daher nur dann Endgültig einen "Roten Strich durchzog" und sie mir wieder ausgehändigt hat

ja, in der Zeit um die siebziger/anfang achtziger gab es noch keine Computer auf dem Amt
(bestenfalls einen C-64 :biggrin:)
 
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Moin!

An anderer Stelle ist mal vom "Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis" die Rede. Als Inhaber einer WBK ohne darauf eingetragene Waffe stürzt man das System dann in den Definitionsorkus ... :help:

Viele Grüße

Joe
 
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Du hast für die Ausstelung der WBK bezahlt.

Selbst WBK die Voll sind; also keine Waffe mehr auf meinem Besitz eingetragen ist; behalte ich... sie ( die WBK) ist mein Eigentum.

Des weiteren kann es durchaus sein das du Eigentümer; aber nicht Besitzer einer Waffe bist; daher würde ich das Dokument in dem die Daten incl Datum Erwerb und Übertragung vermerkt sind; nicht abgeben.

Nicht das erste mal das Daten in der WBK und im Waffenregister der Behörde nicht Überein stimmen...

TM

:no::no::no:

Auch wenn ich für die Ausstellung einer WBK Gebühren bezahlt habe, folgt daraus kein Eigentumsrecht.
Ich habe ja nicht die WBK gekauft, sondern sie wurde mir nach Zahlung der entsprechenden Verwaltungsgebühr als Nachweis der Berechtigung ausgehändigt.
Wäre sie mein Eigentum, könnte sie nicht eingezogen, sondern müsste aufwendig enteignet werden.
(Vgl. Personalausweis und Reisepass als Nachweis der dt. Staatsangehörigkeit!)

Das Eigentum an einer Waffe musst Du anders regeln und evtl. nachweisen.
Die Entziehung der WBK sagt über anschließende Eigenumsverhältnisse nichts aus!
Die WaffenBESITZKarte sagt es ja schon im Namen ...
 
A

anonym

Guest
Stimmt,

die WBK ist ein Behördliches Dokument, dass dir den Legalen Besitz nach weist.
(auf Behörden Papier)
fällt der Grund weg, ist das Behörden Papier, Papier der Behörde
(genauso wie Führerschein und Perso/Reisepass)
man zahlt nur für die Nutzung des Papieres, jedoch nicht für den Verbleib
 
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Stimmt,

die WBK ist ein Behördliches Dokument, dass dir den Legalen Besitz nach weist.
(auf Behörden Papier)
fällt der Grund weg, ist das Behörden Papier, Papier der Behörde
(genauso wie Führerschein und Perso/Reisepass)
man zahlt nur für die Nutzung des Papieres, jedoch nicht für den Verbleib

Bis jetzt habe ich alle meine alten Dokumente wie Pass; Reisepass; Führereswcheine und WBK behalten; wurden ( bis auf WBK wen voll... )
als Ungültig makiert und gut.

Beim Reisepass übrigens auch weil dort Lebenslange Einreisvisa Drittstaaten drinn vermerkt waren; und diese Visas waren auch weiterhin nach ablauf des Reisepasses gültig.

Bei Einreise mußte ich dann 2 Reisepässe vorlegen: den Gültigen und den mit Einreisevisum.

TM
 
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Ob Recht oder unrecht - Verwaltungspraxis soweit mir bekannt:
Verkaufe ich eine Waffe, die alleine auf einer WBL steht, so kann ich die WBK zurückgeben und die Gebühren für den Austrag entfallen. Die WBK wird eingezogen.
Möchte ich die WBK behalten, muss ich den Austrag der Waffe bezahlen und erhalte eine WBK mit xx leeren Feldern zurück.
Jagdschein ist abgelaufen und keine weiteren Felder zur Verlängerung vorhanden. Es wird ein neues Dokument ausgestellt, das alte ist eh abgelaufen.

Zum Pulverschein kann ich noch nichts sagen, da sind noch Stempelfelder frei.
 
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Interessant ist meine zweite WBK.

Auf dieser wurde nicht nur der Besitz der Waffe sondern auch gleichzeitig der Erwerb und Besitz dazugehöriger Munition bescheinigt!:cool:
 
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Kurzwaffe? Dort ist der Munitionserwerb regelmässig (gegen separate Gebühr) abgestempelt.

Der gültige Jahresjagdschein berechtigt zum Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen. Für KW ist also eh ein Mun.erwerb erforderlich. Ist der Jagdschein abgelaufen darf nur noch Munition besessen werden für die ein separater Mun-Erwerb in der WBK eingetragen ist oder die gemäß §27 SpengG besessen wird.
Die wenigsten Behörden stempeln (auch nicht gegen Gebühr) den Mun- Erwerb in der WBK für jagdliche Langwaffen ab
 
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Kurzwaffe? Dort ist der Munitionserwerb regelmässig (gegen separate Gebühr) abgestempelt.

Der gültige berechtigt zum Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen. Für KW ist also eh ein Mun.erwerb erforderlich. Ist der Jagdschein abgelaufen darf nur noch Munition besessen werden für die ein separater Mun-Erwerb in der WBK eingetragen ist oder die gemäß §27 SpengG besessen wird.
Die wenigsten Behörden stempeln (auch nicht gegen Gebühr) den Mun- Erwerb in der WBK für jagdliche Langwaffen ab

Und genau DAS hat sich geändert.
Auch bei meinem etvl. abgelaufenen Jagdschein, darf ich auf der Grundlage meiner neuen/zweiten WBK die Munition weiterhin legal besizen (allerdings nur für die auf der neueren WBK vermerkten Waffe/Kaliber!).
Damit ist die Gesetzeslücke bei nicht gültigem Jagdschein und Munitionsbesitz geschlossen ...
 
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Anfang des Jahres eine Waffe übernommen und vom Verkäufer die WBK mit auf dem Amt gehabt. Die Verkäufer-WBK sollte auch eingezogen werden. Ich habe mich vehemment geweigert diese abzugeben. Erstens habe ich nicht das Recht zu entscheiden was damit passiert da es nicht mein Eigentum ist und zweitens habe ich mit dem Amtsleiter diskutiert er soll mir den Gesetztestext zeigen wo es steht. Nachdem er das nicht machen konnte sind wir so verblieben, das wenn er den Text findet er sich doch an den Eigentümer wenden soll und dieser dann die WBK abgibt (vllt :D). 4 Wochen später ist immer noch nix passiert.
 

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