WBK durch gerichtlichen Schuldtitel gefährdet ?

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Hallo
Ein Freund von mir hat seit letztem Jah seinen Jagdschein gemacht. Nun hat er durch Arbeitslosigkeit die Miete nicht mher zahlen können und hat eine fristlose Kündigung der Wohnung erhalten. Da aber noch ein Betrag von knappen 2000 € austehen hat der VErmieter Klage eingereicht um einen gerichtlichen Schuldtitel zu erwirken. Hat das rechtlich irgendwelche Konsequenzen auf Jagdschein und WBK oder ist das irrelevant weil es sich um eine Zivilrechtliche Sache handelt ?
Er will die Summe in raten abzahlen und hat auch schon die Kaution überschrieben allerdings will sich der Vermieter von der Klage trotzdem nicht abbringen lassen um seine Ansprüche zu sichern.
Grüße
Chris
 
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Habe noch was vergessen.
Wohnung ist bereits geräumt und ordnungsgemäß renoviert übergeben worden nur will der Vermeiter nur die die Hälfte der Kaution anrechnen da ja Ende des Jahres noch die Abrechnung gemacht werden müsste und der Rest so lange stehen bleiben müsste. Er hat übrigens bis heute noch keine Abrechnung von 2007 erhalten also Frage ist wann das Geld dann überhaupt frei werden würde.
Grüße
Chris
 
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Die Nebenkosten müssen m.W. bis spätestens zum 31.12. des folgenden Jahres abgerechnet sein.
 
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JungjagerChris schrieb:
Da aber noch ein Betrag von knappen 2000 € austehen hat der VErmieter Klage eingereicht um einen gerichtlichen Schuldtitel zu erwirken.
Zur Erlangung eines Titels (=Vollstreckungsbescheid) braucht es m.W. nach keine Klageerhebung. Gegen Gebühr und Nachweis der Ansprüche wird ein gerichtlicher Mahnbescheid ausgestellt, dieser ist nach verstrichener Einspruchs- und Zahlungsfrist problemlos in einen Vollstreckungsbescheid umzuwandeln.
Danach wird der Mann mit dem Kuckuck tätig.
 
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frodo schrieb:
JungjagerChris schrieb:
Da aber noch ein Betrag von knappen 2000 € austehen hat der VErmieter Klage eingereicht um einen gerichtlichen Schuldtitel zu erwirken.
Zur Erlangung eines Titels (=Vollstreckungsbescheid) braucht es m.W. nach keine Klageerhebung. Gegen Gebühr und Nachweis der Ansprüche wird ein gerichtlicher Mahnbescheid ausgestellt, ...

Gebühr langt.
 
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JungjagerChris schrieb:
hat der VErmieter Klage eingereicht um einen gerichtlichen Schuldtitel zu erwirken. Hat das rechtlich irgendwelche Konsequenzen auf Jagdschein und WBK oder ist das irrelevant weil es sich um eine Zivilrechtliche Sache handelt ?

Keine Bange! Das sind ja keine Steuerschulden etc., wo _evtl._! die
Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden könnte. Da passiert nix, das ist ein rein private Geschichte.

VG
M&M
 
A

anonym

Guest
Tiroler Bracke schrieb:
frodo schrieb:
JungjagerChris schrieb:
Da aber noch ein Betrag von knappen 2000 € austehen hat der VErmieter Klage eingereicht um einen gerichtlichen Schuldtitel zu erwirken.
Zur Erlangung eines Titels (=Vollstreckungsbescheid) braucht es m.W. nach keine Klageerhebung. Gegen Gebühr und Nachweis der Ansprüche wird ein gerichtlicher Mahnbescheid ausgestellt, ...

Gebühr langt.

Wenn er (der Beschuldigte) keinen Widerspruch (fristgerecht) erhebt, muss kein Nachweis der Ansprüche erbracht werden. (Nach meinem Wissen)
 
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JungjagerChris schrieb:
... Hat das rechtlich irgendwelche Konsequenzen auf Jagdschein und WBK oder ist das irrelevant weil es sich um eine Zivilrechtliche Sache handelt ?

Die Fragestellung ist doch eigentlich klar, oder?

Jungjäger Chris will wissen, ob das Gedöns mit dem Vermieter
Jagdschein und WBK gefährden,
und nicht, wie er am besten einen
Zivilprozess abwickelt.
:roll:
@ Jungjäger Chris: nochmal, keine Bange.
Wennn Du bei Tante Emma Schulden, oder sogar eine eidesstattliche
Vers. über Deine Vermögenslosigkeit abgegeben hast,
interessiert das die untere Jagdbehörde einen feuchten Kehricht,
solange da nicht Warenkreditberug oder andere strafbare Handlungen
hinter stecken. Was glaubst Du wieviel Pleitegeier auf Gesellschaftsjaden
die tollsten Kaiserstände haben.

VG
M&M
 
A

anonym

Guest
M&M schrieb:
JungjagerChris schrieb:
...Die Fragestellung ist doch eigentlich klar, oder?

Jungjäger Chris will wissen, ob das Gedöns mit dem Vermieter
Jagdschein und WBK gefährden,
und nicht, wie er am besten einen
Zivilprozess abwickelt.
:roll:

Und diese Frage hast Du ihm ja schon beantwortet. :roll:
Und darüber hinaus bekommt er noch weitere Lebensweisheiten von uns Forumsschlauen beantwortet. :wink:
WuH bildet :!:
 
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JungjagerChris schrieb:
Hallo
Ein Freund von mir hat seit letztem Jah seinen Jagdschein gemacht. Nun hat er durch Arbeitslosigkeit die Miete nicht mher zahlen können und hat eine fristlose Kündigung der Wohnung erhalten. Da aber noch ein Betrag von knappen 2000 € austehen hat der VErmieter Klage eingereicht um einen gerichtlichen Schuldtitel zu erwirken. Hat das rechtlich irgendwelche Konsequenzen auf Jagdschein und WBK ?
Chris

Nein !
 

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