Wassereintritt Hauseinführung

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19 Jan 2015
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Hallo zusammen,

bei uns regnet es im Moment ohne Unterbrechung. Ich war eben kurz im Keller und was sehe ich ..... Wasser!
Es tritt an der Hauseinführung des Elt.-Kabels ein und an dem Wasserrohr.

Wer haftet für den Schaden? Ich denke der Versorger, oder?

Grüße aus Schellerten

Sebastian ..... der sonst eher mit liest.
 
G

Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Hallo,
schau in die Anschlussbedingungen und den damit verbunden weiteren Vertragsbestimmungen. Daraus müsste das Grundsätzliche herausgehen.
Schadenersatz setzt u.a. Verschulden voraus. Und dann wäre zu klären, ob bei Planung, Ausführung und Betrieb die gesetzlichen Vorgaben und die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) eingehalten wurden.
Wurde als der Anschluss ordnungsgemäß geplant und ausgeführt (Verantwortung des Versorgers), könnte Wassereintritt dennoch stattfinden.
Gehst Du aber gegen den Versorger vor, könnte er grundsätzlich auch auf die Idee kommen, zu prüfen, ob die sog. Kundenanlage den Anschlussbedinungen entspricht.
Und dann kann ich Dir fast garantieren, dass dies nicht der Fall ist - insbesondere, wenn bei Planung, Errichtung und Betrieb wiederum die gesetzlichen Anforderungen und aaRdT nicht eingehalten wurden/werden. Dann könnte der Versorger, z.B. wg. drohender Rückwirkung auf das öffentliche Netz - den Trinkwasseranschluss sperren.
Ein Wohngebäude ohne Trinkwasser, aber mit Strom (Wasseranschluss und Stromanschluss) wäre ja auch nicht bestimmungsgemäß nutzbar.
Hast Du durch die Anschlusssperre eine Betriebsunterbrechung, so musst Du als verantwortlicher "Unternehmemr und sonstiger Inhaber" (UsI) Maßnahmen ergreifen, um eine unzulässige Stagnation des Trinkwassers im Leitungsnetzt des Gebäudes zu vermeiden - vgl. VDI 6023, DIN 1988-200 etc.
Auch könnte es sein, dass der Wasserzähler nicht IM Haus ist, sondern in einem Schacht oder anderen Gebäude vorgelagert, so dass die Leitung, die durch die Mauer geht, nicht Eigentum des Versorgers ist. Ungeachtet der Einbaustelle des Wasserzählers kann die Leitung, die durch die Mauer geht im Einzelfall auch Eigentum des Gebäudeeigentümers sein, und der ist dann auch der verantwortliche Betreiber (UsI).
Daher empfehle ich eine gründlich Prüfung des Einzelfalls. Hierfür - fürchte ich - wird ein Forum nicht ausreichen. Es können Dir aber Anregungen gegeben werden.
 
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Weitere ergänzende Gedanken

Zu klären ist weiterhin, ob das eintretende Wasser aus einer undichten Wasserleitung kommt (hier unwahrscheinlich, wenn auch Kabeldurchlass leck ist) oder die Leitungs- und Kabeleinführungen nach dem Stand der Technik ausgeführt wurden. Damit ist eine richtige Abdichtung gemeint (link seal, Doyma, Hauff etc.)
Einfach Loch stemmen, durchstecken und Ränder vermörteln reicht nicht. Wenn das so ist, WER hat das gemacht? Achtung Verjährungsfrist nach VOB 4 bzw 5 Jahre.
Wenn das zutrifft, bleibt nur: Freigraben, Rohre/Leitungen trennen, Dichtung einsetzen lassen, wieder anschließen lassen. Das sollte man von einer Fachfirma machen lassen. Erstens können die das besser als der durchschnittlich unbegabte-ahnungslose Heimwerker und zweitens haben sie die Gewährleistung zu übernehmen.

Bei Altbau: im Kaufvertrag nachlesen, welche Gewähr der Verkäufer übernimmt (eher keine, wie ich die meisten Verträge kenne!)

Grundsätzlich gilt, und das findet man in den Ortssatzungen der Gemeinden bzw. der Stadtwerke, dass der Anlieger für die Abdichtung gegen Wasser bis zur satzungsgemäßen Rückstauebene selbst verantwortlich ist. Also ggf. Satzung besorgen und nachlesen.

Ach ja: ggf. ist das in der Gebäudeversicherung mit versichert? Nachlesen und prüfen!

Viel Erfolg, Wasser im Haus ist immer Schei..e, sagt einer, der an der Mosel gewohnt hat.

WH
T.
 
G

Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Hallo, ein paar Erläuterungen und meine Meinung dazu.
Achtung! Keine Rechtsberatung und ohne Gewähr!

1. Prüfung der Verträge, damit klar ist, wer was zu verantworten hätte. Auch Pläne, Baubeschreibungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Aufmaße, etc., da ggf. vertragswirksam.

2. Dies beinhaltet auch etwaige Versicherungen, wie TicTac schrieb. Allerdings sollte die Prüfung der Versicherung vorerst ein paralleler Vorgang sein. Ich habe es erlebt, dass Kunden primär einen Versicherungsfall sehen wollten. Dann kam der Sachverständige der Versicherung und hinter ihm ein Bau- und Sanierungstrupp. Anschließend ging es nur noch um die Kostenhöhe der bewilligten Maßnahmen. Und, wenn man sieht, was solchen Bau- und Sanierungsfirmen wofür den Versicherungen abknöpfen, würde man dafür fast neu bauen wollen. Da bestehen Rahmemverträge, deren Leistungen und Kosten dann pauschal ausgelöst werden. Der Kunde bleibt dann mit dem Ergebnis sitze, ob passend oder nicht. Meine Aufgabe war es dann stets, ungeeignete Leistungen abzuweisen und im Rahmen der bewilligten Mittel die geeigneten Maßnahmen freizugeben, auch von Dritten, also Handwerksfirmen, die nicht im Auftrag der Versicherung da waren. Wie auch immer. Die Versicherung kann ein heilloses Durcheinander verursachen, wenn man die Zügel aus der Hand gibt. Geprüft werden muss der Versicherungsfall dennoch.

3. Bei der Verjährung ist u.a. auch zu beachten, ob eine Verjährung überhaupt begonnen hat oder gar Verjährungshemmende Faktoren bestehen oder sich später ergaben. Eine Verjährung setzt grundsätzlich eine Abnahme voraus. Für eine Abnahme gäbe es entsprechend auslösende Ereignisse. Welche Verjährungsfrist dann gilt, hängt u.a. auch vom betreffenden Leistungsbereich aus, z.B. dem Gewerk.

4. Vor irgendwelchen Aufträgen an Handwerksfirmen rate ich ab. Kein Aufgraben, kein Abdichten, kein Verfüllen durch eine Handwerksfirma und vom Endkunden frei beauftragt. Am Ende wird man keine Beweise haben, die einem die Regulierung des eigenen Schadens ermöglichen. Dem möglichen Verantwortlichen für den Schaden, weil verschuldet und nicht verjährt, muss grundsätzlich eine geeignete Nachbesserung nach freier Wahl des Unternehmers eingeräumt werden.

5. Die Stadtwerke/Versorger sind den Handwerksfirmen dankbar, wenn diese Anschluss-Kunden bringen. Die Handwerksfirmen sitzen regelmäßig an Monatsstammtischen der Versorger/Stadtwerke und schütteln sich freundlich die Hand. Die Handwerksfirmen erhalten von Versorger/Stadtwerke die Wasserzähler/Stromzähler, verlegen selbst die Anschlüsse und rechnen diese Leistung mit Versorger/Stadtwerke ab. Die selbe Handwerksfirma baut dann die Haustechnik ein, sehr wahrscheinlich erheblich mangelhaft und teils gesetzeswidrig. Die selbe Handwerksfirma kommt dann und soll den Schaden begutachten bzw. bearbeiten, den sie selbst oder ein befreundetes Handwerksunternehmen für den gemeinsamen Kunden "Versorger/Stadtwerke" geleistet hat?

6. Aus Gründen der Interessenkollsion sollte daher keine Handwerksfirma einfach so beauftragt werden, sondern ein dem Endkunden verpflichteter geeigneter Sachverständiger. Dieser sollte
a) ein Sanierungskonzept erstellen
b) Verträge, Gewährleistung, etc. prüfen
c) Feststellungen vor Ort anstellen, auch durch Öffnen von Stellen
d) für c) den Endkunden Handwerksfirmen nach Vorgabe beauftragen, hier ggf. prüfen, ob eine Handwerksfirma, die in der Gewährleistung ist, nicht schon als Nachbesserung die Öffnung leistet; wenn auch nur als Kostenvorschuss
e) Mängel, Schaden und Sanierungsbedarf gutachterlich bewerten
f) die erforderliche Kommunikation mit verantwortlichen Vertragspartnern, Versicherungen, ggf. erforderlichen Fachanwälten und sonstigen Beteiligten leisten
g) die für eine ordnungsgemäße Sanierunung erforderlichen Maßnahmen, planerisch vorbereiten, deren Umsetzung überwachen und für den Endkunden abnehmen
h) eine Nachverfolgen für die Zeit der erneuten Gewährleistungsfrist leisten, um vor Ablauf der Gewährleistung etwaige neue oder wiederkehrende Mängel zu behandeln
i) weitere, wichtige Leistungen zur Abstellung der Mängel und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs leisten

Für eine unprofessionelle, ahnungslose und planlose Handhabung kann ich keine Empfehlung aussprechen und muss ich dringend davor warnen. Der Einsatz von Handwerksfirmen sollte gesteuert, geplant, planerisch technisch und wirtschaftlich vorbereitet, überwacht und abgenommen werden. Alles andere ist ein Glücksspiel.

Achtung! Keine Rechtsberatung und ohne Gewähr!
 
G

Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Kleiner Nachtrag zu #3
Mir allergrößter Wahrscheinlichkeit wurde nicht der "Stand der Technik" (eigentlich "Stand von Wissenschaft und Technik"), sondern "nur"
1. Einhaltung geltender Rechtsnormen
2. Einhaltung allgemein allerkannter Regeln der Technik
3. Einhaltung von Vertragsinhalten
Mehr wurde/wird nicht geschuldet.
1. bis 3. ist aber ein ganz schöner Berg, der bei meiner Tätigkeit noch nie als erfüllt gesehen wurde.
Daher empfehle ich äußerste Sorgfalt bei ganzen Thema.
 
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Wir Handwerksmeister sind echt alle D e p p en......nur der Herr Ingenieur und der Herr Sachverständige oder Gutachter verstehen ihr Handwerk :lol:

Wie kann man nur eine Ferndiagnose vom PC aus erstellen, ohne überhaupt etwas gesehen zu haben, und gleichzeitig ausführende Gewerke (wer hatts denn überhaupt verursacht?) pauschal in die Pfanne zu hauen. :thumbdown::thumbdown::thumbdown:
 
G

Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Aico, wer hat Dich als Handwerksmeister kritisiert???
Ich schrieb von Handwersfirmen, die nicht voreilig und ohne klare Auftragsbeschreibung zu beauftragen sind.
In welchen Gewerkschaften bist Du tätig?
Ich kenne üble Leistungen von Handwersfirmen, deren Verantwortliche Ing. und teilweise öffentlich bestellte SV sind.
Ich habe öffentlich bestellte und vereidigte SV in Gerichtsverfahren geht - peinlich, was es da für Experten sind.
Ich kenne auch sehr gute Handwerksmeister, die ihre Sache besser machen als irgend ein Ing.
Und, was soll ein Ing. oder SV Bitte vom Handwerk verstehen? Soll er eine Schweißnaht für eine Brenngasleitung können? Oder darf er den Mangel bewerten, wenn die Naht reist und ein Brand entsteht?
Also bitte nichts in den falschen Hals kriegen... und schon gar keine Unterstellungen.
Du kannst dem TS auch gerne als Handwerksmeister Deinen Rat geben. Ansonsten gerne PN.
 
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Sorry, bin a bissl gereizt, da ich im Krankenstand bin .....Arbeitsunfalll. Bin bei Deinem letzten Post voll bei Dir. Wahrscheinlich saßen meine Finger vorhin zu locker.


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Gelöschtes Mitglied 5627

Guest
Gute Besserung, Aico. Schreib mir bitte per PN und schreib mir, welche Gewerke Du ausführst. Dann kann ich Deine Reaktion - auch ohne Krankheit - besser verstehen.
 

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