Wann gemeinsame WBK?

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Hallo,

wann bedarf es einer "Gemeinsamen WBK"?

Hintergrund:

Soll eine Waffe von zwei Personen geführt werden, kann man diese auf die vorhandene WBK von diesen Personen eintragen.

In welchen Fällen bekommt man eine WBK ausgestellt, die auf beide Personen ausgestellt ist?
 
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A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Soll eine Waffe von zwei berechtigten Nutzern gebraucht werden, so werden auf Antrag beide Nutzer in die EINE WBK eingetragen, in der die Waffe steht. Auf Wunsch wird für diese Waffe eine gesonderte WBK ausgestellt.

Hast Du hierfür einen § oder eine Quellenangabe?
 

Borne

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Ich habe auf zwei WBKs von meinem alten Herrn auch meinen Namen verewigt.
Ging ganz schnell ohne irgendwelche Fragen oder Kosten.
 
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Moin,

im Erbfall geht es sowieso, so eine Erben-WBK mit zwei Berechtigten habe ich.

Ansonsten versuche ich gerade über zwei Landkreise das zu meistern.

Meine Behörde hätte ja gesagt.
Die andere Behörde hat schlechte Erfahrung und macht das deswegen nicht. Das letze Wort ist aber noch nicht gefallen.
 
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Habe mich in die WBKs meines alten Herren auch problemlos als Zweitnutzer (Lang- und Kurzwaffen) eintragen lassen und lagere sie bei mir. Du mußt aber, wie bei zusätzlichen "eigenen" Waffen, jeweils das Bedürfnis nachweisen.
Stirbt der WBK-Inhaber, muss der Zweitnutzer die Waffen auf eigene WBKs eintragen.

Greets
Pasche
 
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Hallo zusammen,

möchte nicht extra einen neuen Thread für das selbe Thema eröffnen, daher hier meine Frage:

Ich habe mir mit einem Freund (wohnen nicht im selben Haushalt) eine Langwaffe zur gemeinsamen Nutzung gekauft.
Diese wollten wir auf seiner und meiner WBK eintragen lassen.

Gestern erhielt ich nach Wochen endlich den Brief vom Amt - zu meiner großen Verwunderung mit einer separaten neu auf meinen Namen ausgestellten WBK mit dem gemeinsamen Gewehr (jedoch ohne Hinweis auf die gemeinsame Nutzung) anstelle eines weiteren Eintrages auf meiner bestehenden WBK.
Mein Freund hat noch keine Nachricht vom Amt erhalten.

Die Rechnung haute mich dann dezent vom Hocker - Gebühr für die Ausstellung einer neuen WBK + Eintragungskosten, welche mehr als doppelt so teuer sind wie eine normale Eintragung.

Ich wurde bei Beantragung weder darauf hingewiesen, dass eine neue WBK ausgestellt wird, noch welche Kosten hier entstehen. Kann man Widerspruch einlegen?
Lieber schreibe ich bei jeder Benutzung einen neuen Leihvertrag als diese Kosten zu tragen...
 
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Hallo zusammen,

möchte nicht extra einen neuen Thread für das selbe Thema eröffnen, daher hier meine Frage:

Ich habe mir mit einem Freund (wohnen nicht im selben Haushalt) eine Langwaffe zur gemeinsamen Nutzung gekauft.
Diese wollten wir auf seiner und meiner WBK eintragen lassen.

Gestern erhielt ich nach Wochen endlich den Brief vom Amt - zu meiner großen Verwunderung mit einer separaten neu auf meinen Namen ausgestellten WBK mit dem gemeinsamen Gewehr (jedoch ohne Hinweis auf die gemeinsame Nutzung) anstelle eines weiteren Eintrages auf meiner bestehenden WBK.
Mein Freund hat noch keine Nachricht vom Amt erhalten.

Die Rechnung haute mich dann dezent vom Hocker - Gebühr für die Ausstellung einer neuen WBK + Eintragungskosten, welche mehr als doppelt so teuer sind wie eine normale Eintragung.

Ich wurde bei Beantragung weder darauf hingewiesen, dass eine neue WBK ausgestellt wird, noch welche Kosten hier entstehen. Kann man Widerspruch einlegen?
Lieber schreibe ich bei jeder Benutzung einen neuen Leihvertrag als diese Kosten zu tragen...


Von welchen Kosten reden wir hier denn?

Ich hab vor ein paar Monate für eine neue WBK (alte voll, weiß der Geier warum hier nur Platz für 8 Waffen ist), eine neue bekommen. 25 Euro inkl Eintrag.
 
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Von welchen Kosten reden wir hier denn?

Ich hab vor ein paar Monate für eine neue WBK (alte voll, weiß der Geier warum hier nur Platz für 8 Waffen ist), eine neue bekommen. 25 Euro inkl Eintrag.




Moin,

die Ausstellung eines sog. Folgedokumentes ist aber ein anderer Gebührentatbestand als eine eigenständige WBK.

Cheers,
Schnepfenschreck.
 
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Eine neue WBK kostet bei uns 30 und die einmalige Gebühr für die gemeinsame Nutzung 35... danach kann man jede Waffe für 15 eintragen lassen und gemeinsam nutzen. D.h. die Rechnung wird durch Zwei geteilt und somit ist die Sache jetzt OK. Hab die Herrschaften vom Amt freundlich darauf hingewiesen, dass man schon vorab auf die Kosten hinweisen muss...

Finde es auch etwas undurchdacht, dass wir jetzt eine separate WBK für den Drilling haben, die dann bei Benutzung hin und her gereicht werden muss anstatt einfach einen Hinweis bei der Waffe in der eigenen WBK zu machen. Wie soll das dann laufen, wenn wir noch ein zweites Gewehr zur gemeinsamen Nutzung eingetragen und auf unterschiedliche Jagden gehen? Wer bekommt dann die WBK... :no:
 
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Eine neue WBK kostet bei uns 30 und die einmalige Gebühr für die gemeinsame Nutzung 35... danach kann man jede Waffe für 15 eintragen lassen und gemeinsam nutzen. D.h. die Rechnung wird durch Zwei geteilt und somit ist die Sache jetzt OK. Hab die Herrschaften vom Amt freundlich darauf hingewiesen, dass man schon vorab auf die Kosten hinweisen muss...

Finde es auch etwas undurchdacht, dass wir jetzt eine separate WBK für den Drilling haben, die dann bei Benutzung hin und her gereicht werden muss anstatt einfach einen Hinweis bei der Waffe in der eigenen WBK zu machen. Wie soll das dann laufen, wenn wir noch ein zweites Gewehr zur gemeinsamen Nutzung eingetragen und auf unterschiedliche Jagden gehen? Wer bekommt dann die WBK... :no:
Ich hab das mit meiner Frau so schon seit Jahren, mit allen WBKs, außer der Gelben WBK, da ginge das angeblich nicht weil meine Frau nur den JS hat aber kein Sportschütze ist, aber egal.
Meine Frau hat sich von allen WBKs am Amt Kopien machen lassen und beglaubigen lassen, war sogar umsonst, es hat damit noch nie Probleme gegen wenn sie mal in einer Polizei Kontrolle war hat der JS und die Kopie bis jetzt immer ausgereicht.

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Ihr habt zwei WBK's für eure Jagdwaffen?
Muss man die Kontrolle der Aufbewahrung dann doppelt bezahlen?

Wie verhält es sich bei kauf neuer Waffen, kann der andere die dann mit nutzen?
 
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Ihr habt zwei WBK's für eure Jagdwaffen?
Muss man die Kontrolle der Aufbewahrung dann doppelt bezahlen?

Wie verhält es sich bei kauf neuer Waffen, kann der andere die dann mit nutzen?

Meinst du mich?
Ich habe mehrere WKWs und auf allen grünen ist hinten drauf geschrieben
" Mitnutzungsberechtigt für diese WBK ist Frau ......" habe ich auf alle WBKs machen lassen weil das billiger und einfacher war. Das gilt für alle Waffen die drauf stehen oder neu drauf kommen.
Es gibt nur einen Nachteil, wir könnten so aber nur 2 Kurzwaffen besitzen, wollten wir eine 3 oder 4 haben, dann ginge das nicht mehr und halt bei der gelben Sportschützen WBK geht das nicht, weil meine Frau kein Sportschütze ist.
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