@Snaggles - wenn der Mensch aber durch sein eigenes Handeln sein Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht wahrnimmt trifft ihn dann etwa keine Schuld?
Was ist mit einem Menschen der zum Beispiel bei Rot an der Ampel trotzdem über die Straße geht? Ist da der Autofahrer schuld der ihn überfährt?
Ganz so einfach ist die Sache hier nicht. Und man sollte auch nicht einfach abwinken weil - das ist nun mal so, kann man eh nichts machen, bringt ja alles nichts, lassen wir die Jagd einfach ausfallen???
Die Gesetze und Verordnungen in Deutschland gelten für alle!!!
Aber - Augenmaß und etwas Feingefühl nicht vergessen.
Gruß der olle pudlich
Der Autofahrer bekommt mindestens wenn nicht noch mehr grosse Mitschuld, denn er ist es, der die Gefahr für den Fussgänger durch das Führen des KfZ erzeugt hat.@Snaggles
Was ist mit einem Menschen der zum Beispiel bei Rot an der Ampel trotzdem über die Straße geht? Ist da der Autofahrer schuld der ihn überfährt?
Das könnte ein gangbarer Weg sein.Jetzt wo man weiß, wer die Schuldigen sind und sie die Verantwortung übernommen haben, könnte man auf die Idee kommen, den Schaden zivilrechtlich einzufordern. Sicherlich sind viele PKW-Kilometer zusammen gekommen, es wurden Dinge angeschafft und es mussten Gebühren gezahlt werden (zB. ans Ordnungsamt für die Sperrung der Wege und Strassen).
Jetzt wo man weiß, wer die Schuldigen sind und sie die Verantwortung übernommen haben, könnte man auf die Idee kommen, den Schaden zivilrechtlich einzufordern. Sicherlich sind viele PKW-Kilometer zusammen gekommen, es wurden Dinge angeschafft und es mussten Gebühren gezahlt werden (zB. ans Ordnungsamt für die Sperrung der Wege und Strassen).
wozu entweder bin ich im Recht oder ich muß für meinen Übermut Zahlen ich hab zB. keine RS und sie auch noch nie vermisst mir reicht der Gesunde MenschenverstandDas könnte ein gangbarer Weg sein.
Wenn der Beständer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte man von ausgehen, dann sowieso.
Bringt mit Sicherheit mehr (Einsicht bei den Wanderern z. B.), als ein lächerliches Verfahren wegen einer Owi mit 15€.
Ja wie Regen vor allem darüber das 5 Leute ein Parr Minuten einen Weg benutzt haben zum Wandern einfach Lächerlich da so ein Fass auf zu machen.Zwischen Idee, Durchführung und die Klage gewinnen liegen Welten.
Zwischen Idee, Durchführung und die Klage gewinnen liegen Welten.
Schon der der erste Gutachter der Gegenseite wird dem Gericht glaubhaft beweisen, daß für die Entscheidung des Jagdleiters die Jagd abzusagen, die Angeklagten nicht verantwortlich sind und nicht haftbar gemacht werden können. Statt dessen waren dafür die schlechten Sichtverhältnisse ursächlich, unter denen ohnehin nicht sicher gejagt und geschossen werden könnte.
Jeder Richter wird akzeptieren, daß kein Schütze sich bei den vor Ort geschilderten schlechten Sichtverhältnissen wirklich überzeugen konnte, daß im Hinterland ausreichende Sicherheit für einen Schuss besteht. Möglicherweise waren ja nicht mal die Jagdteilnehmer ausreichend sichtbar.
Dann wird der Klageführer noch alle Kosten des Verfahrens zu tragen haben.
Wenns ein paar mal knallt sind die meisten dieser Helden schnell aus dem Wald.
Merkt jemand wo das eigentliche Problem liegt?Ist leider so, wenn sie bei mir am Berg Bäume fällen und den Weg sperren, müssen sie 4 Mann abstellen, die verhindern das jemand trotzdem weiter läuft. Sollte er dies dennoch machen, erfolgt ein Funkspruch und das Fällen ruht bis der I..... durch ist.
Robert
Erstens das und zweitens, DJ ist an ein oder zwei Tagen im Jahr. Da kann man ja wohl mal einen anderen Weg nehmen.
Dank Rechtsschutzversicherung!!Das Zusammenleben in diesem Land beruht(e) darauf, daß nicht jeder zum Exzess sein Recht durchsetzt, sondern man auf seine Mitmenschen Rücksicht nimmt.