Waffenübertragen über WBK Eintrag

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Hallo habe eine Frage: Will eine Waffe verkaufen. Der Käufer hat mir Vorgeschlagen die Waffe mit meinen Daten in seine WBK eintragen zu lassen. Wenn dieses geschehen ist, will er mir eine Kopie der WBK zusenden. Mit dieser meint er kann ich dann die Waffe bei meiner WBK austragen lassen.
Ist dieses so OK oder was sollte ich anders machen?
Gruß Florian
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Flowe:
Hallo habe eine Frage: Will eine Waffe verkaufen. Der Käufer hat mir Vorgeschlagen die Waffe mit meinen Daten in seine WBK eintragen zu lassen. Wenn dieses geschehen ist, will er mir eine Kopie der WBK zusenden. Mit dieser meint er kann ich dann die Waffe bei meiner WBK austragen lassen.
Ist dieses so OK oder was sollte ich anders machen?
Gruß Florian
<HR></BLOCKQUOTE>

sich der ewb des käufers versichern (vor dem Handel!), kaufvertrag, anzeigevordruck bei der behörde ordnern, ausfüllen und mit eigener wbk hinschicken, rechnung zahlen und punkt. 14tägig meldefrist beachten.
 
A

anonym

Guest
Du must zuerst überprüfen, ob der Käufer erwerbsberechtigt ist, also z.b. beglaubigte Jagdschein-Kopieschicken lassen.
P.
 
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Dein Käufer will Gebühren sparen!
Wenn er die Waffe direkt in die WBK eintragen lässt muss er nur einmal Zahlen, ansonsten muss er erst den Voreintga bezahlen und dann noch die Eintragung der Waffe.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Snoebel:
Dein Käufer will Gebühren sparen!
Wenn er die Waffe direkt in die WBK eintragen lässt muss er nur einmal Zahlen, ansonsten muss er erst den Voreintga bezahlen und dann noch die Eintragung der Waffe.
<HR></BLOCKQUOTE>

wenns ne langwaffe ist und er jagdscheininhaber ist, ist kein voreintrag fällig. und davon ist hier wohl auszugehen.
 

M03

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Um sicher zu gehen und dem Gesetz genüge zu tun ist eine beglaubigte Kopie der Erwerbsberechtigung anzufordern.

Oder aber er schickt die Original WBK und du schickst ihm die mit Waffe zurück.

Ich habe mal einer .45 Pistole an einen Sachverständigen der Zeitschrift Visier ( glaub ich ) verkauft. Da war meine Behörde nach vorherigem Anfragen mit einer einfachen Kopie der WBK zufrieden.

Gerhard
 

JV

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Normalerweise muss man der eigenen Behörde keinen Nachweis über die Erwerbsberechtigung des Käufers erbringen. Man muss sich nur selbst davon überzeugen und meldet dann die entsprechenden Daten (ohne Nachweis).
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Flowe:
Hallo habe eine Frage: Will eine Waffe verkaufen. Der Käufer hat mir Vorgeschlagen die Waffe mit meinen Daten in seine WBK eintragen zu lassen. Wenn dieses geschehen ist, will er mir eine Kopie der WBK zusenden. Mit dieser meint er kann ich dann die Waffe bei meiner WBK austragen lassen.
Ist dieses so OK oder was sollte ich anders machen? Gruß Florian
<HR></BLOCKQUOTE>

Hallo,

wie Du sicherlich weist, darfst Du nur an EWB
(Erwerbsberechtige) verkaufen. Ich würde Dir anraten als Nachweis seiner EWB eine
beglaubigte Kopieseines Jagdscheines/WBK zu verlangen. Bei einer Langwaffe ist kein Voreintrag erfoderlich nur bei einer KW. Ansonsten kann ich mich nur meinen Vorpostern anschließen

In diesem Sinne

Waidmannsheil
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Waidmann:


. Bei einer Langwaffe ist kein Voreintrag erfoderlich .
<HR></BLOCKQUOTE>

...sofern es sich um einen Jäger mit gültigem Jagdschein handelt. Andernfalls sehr wohl Voreintrag erforderlich. Also immer schön Dokumente im Original vorlegen lassen. Als Privatmann würde ich mir auch den Original-JS vorlegen lassen, da man nach einem Widerrufsverfahren sehr wohl zwar noch im Besitz einer Bescheinigung, aber nicht mehr des JS sein kann.
 
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6 Dez 2000
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 9x19 das Original:


...sofern es sich um einen Jäger mit gültigem Jagdschein handelt. Andernfalls sehr wohl Voreintrag erforderlich. Also immer schön Dokumente im Original vorlegen lassen. Als Privatmann würde ich mir auch den Original-JS vorlegen lassen, da man nach einem Widerrufsverfahren sehr wohl zwar noch im Besitz einer Bescheinigung, aber nicht mehr des JS sein kann.
<HR></BLOCKQUOTE>


Ich bin davon ausgegangen, dass er die Waffe an einen Jäger verkauft da dies aber aus dem Eingangsposting nicht klar hervorgeht hast Du natürlich Recht. Grundsätzlich sollte man beim Verkauf von Waffen immer vorsichtig und sehr genau sein meint

Waidmann
 
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Vielen Dank für eure Hilfe,
werde es jetzt wohl so machen: Habe mir schon ne Kopie der WBK zusenden lassen. Die scheint OK zu sein. Werde einfach nen Vertrag aufsetzten, diesen mit zur Waffenübergabe nehmen, mir die Original Dokumente ansehen, wenn alles OK ist, die Daten in den Vertrag einsetzen, Unterschreiben lassen, Geld und Waffe übergeben und dann mit dem Vertrag zu meiner Behörde und die Waffe aus meiner WBK austragen lassen. So müßte es doch OK sein oder ? Ach ja der Käufer ist Jäger mit gültigem Jagdschein.
Gruß
Florian
 
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Wieso Kopie der WBK ? Ist es eine Kurzwaffe ? Wenn ja, dann ist Dein Vorgehen in Ordnung. Bei der Übergabe muß die Original-WBK mit Voreintrag vorliegen und der Personalausweis (WBK könnte ja gestohlen sein). Bei einer Langwaffe läßt Du Dir selbstverständlich den Jagdschein zeigen. Was willst Du da mit einer WBK ? Steht doch gar nichts drin. Die LW wird erst von der UJB/KPB nach Erwerb eingetragen. Herrje nochmal.
 

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