Waffentransport - Übernachtung

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ExilFranke

Guest
Hallo,

ich werde demnächst 3 Langwaffen von meinem Vater übernehmen. Dieser wohnt einige hundert Kilometer weg von meinem Wohnort.

Angenommen ich übernehme am Samstagnachmittag als Jagdscheininhaber die 3 Waffen und fülle ein entsprechendes Formular für die Behörden aus (1 Exemplar für Daddy und die dortige Behörde, eins für mich und meine örtliche Behörde) Waffen kommen natürlich in Futterale, die mit Schlössern abgeschlossen sind und dann in den Kofferraum. Dazugehörige Munition wird separat in einem Karton im Fußraum des PKW transportiert.

So, und nun fahre ich 200 km weiter und übernachte bei meiner Mutter, um dann am nächsten Tag zu meinem Wohnort (dort kommen die Waffen in einen A-Schrank und die Muni in das B-Innenfach) weiter zu fahren.

Darf ich die Waffen bei meiner Mutter im Gästezimmer im Kleiderschrank für die eine Übernachtung aufbewahren (weiterhin in den abgeschlossenen Futteralen) und den Karton mit der Muni danebenstellen?

Oder muss ich bis zu meinem Wohnort durchfahren?

Danke im voraus für Eure Antworten

ExilFranke
 
Registriert
22 Jan 2006
Beiträge
560
ExilFranke schrieb:
Darf ich die Waffen bei meiner Mutter im Gästezimmer im Kleiderschrank für die eine Übernachtung aufbewahren (weiterhin in den abgeschlossenen Futteralen) und den Karton mit der Muni danebenstellen?

Oder muss ich bis zu meinem Wohnort durchfahren?

Franke, Du fährst natürlich durch, kein pinkelt, kein tanken, kein gar nichts!


Falls die Frage wider Erwarten ernst gemein war: Klar kannst Du bei Muttern mit den Waffen übernachten. Sonst dürftest Du ja nie Waffen über mehr als eine Tagesentfernung transportieren, ohne einen Tresor dabei zu haben.

Wenemar
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.289
Hotel Mama ist wie jedes andere Hotel:
Waffen in den Kleiderschrank, verschließen, Zimmer verschließen und gut is.
Zimmermädchen (Mama) darf sogar den Schlüssel haben (zum Zimmerputzen) :lol:
Ist halt eine waffenrechtliche Grauzone.
Ich würde aber irgendwelche wichtigen Teile (Verschlüsse usw.) woanders deponieren.
 
A

anonym

Guest
es ist nicht so, auch für die reise zu muttern macht das waffg keine ausnahme.
die waffen müssen, laut gesetz, verschlossen, in einem entsprechenden behältnis aufbewart werden, sofern nicht dauerhaft der unmittelbare zugriff darauf besteht...dieser besteht z.b nicht wenn man schläft.

das mit dem verschluss an eine andere stelle, etc. bringt dir gar nichts wenn es schief geht....wenn der herr staatsanwalt deinen jagdschein will, dann holt er ihn sich bei dem "tatbestand"
ähnlich ist die gern herbei geredete "ausweichlösung" wenn man vom schießstand o.ä heim fährt.
auch bei büchse auf dem rücksitz und verschluss im handschuhfach...verlierst du....

wenn jemand eine reise tätigt muss er für eine ordnungsgemäße aufbewahrung vor ort sorgen, wenn diese in muttern haushalt nicht besteht muss, laut gesetz, wo anders verwahrt werden.

es ist leider so,
ich denke es gibt gefährlichere situationen als 3 waffen die im dorf büllerbüh im verschlossenen kleiderschrank stehen wärend ich im nebenzimmer sitze und abendbrot esse:roll:

ich will es mal vorsichtig umschreiben.......

....wer viel fragt, kriegt viel verboten.....
 
Registriert
5 Jan 2010
Beiträge
1.004
könnte hilfreich sein wenn du noch das geplante Datum und den Wohnort deiner Mutter hier einstellst. Dann sollte nichts mehr schiefgehen.
 
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ExilFranke

Guest
Also Freunde,

meine Frage war ernst gemeint, kein Aprilscherz!

Aber ich habe Eure Botschaft verstanden! Danke.

Exilfranke
 
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ExilFranke

Guest
Hallo Amadeus,

A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Die Übernachtung ist kein Problem.

Was zum Problem werden könnte, sind die Ausweispflichten nach § 38 Nr. Buchstabe e oder Nr. 2 Satz 2, was eben zutrifft. Jedenfalls schreibst du dazu nichts..

Ich habe geschrieben, dass ich Jagdscheininhaber bin. Personalausweis habe ich immer dabei. Ich habe auch geschrieben, dass ein entsprechender Überlassungsschein vorhanden sein wird.
Natürlich werde ich die Waffen bei der zuständigen Behörde (Wohnort) innerhalb der gesetzl. vorgeschriebenen Frist von 2 Wochen anmelden und in meine WBK eintragen lassen.

A.M.A.D.E.U.S schrieb:
Wenn der Karton mit der Munition keine "handelsübliche Verpackung" für Munition ist, Du also lose Patronen in eine Schachtel schmeißt, könnte auch das zu Problem werden.

Könntest Du diesen Punkt bitte genauer erläutern! Ich weiß nicht in welcher Verpackung die Muni bei meinem Vater liegt. Falls diese lose sein sollte, wie kann ich das Problem lösen?

Grüße

Exilfranke
 
Registriert
29 Mai 2002
Beiträge
263
Moin,

Wo ist das Problem?

Solange Du auf der Reise bist, gelten nicht die normalen Augbewahrungsvorschriften, sondern Du musst nur die Waffe verschlossen halten und vorm Zugriff Unbefugter sichern, dabei ist der Einzelfall zu betrachten. Sollte Deine Mutter Waffenbesitzerin sein und einen Tresor haben (eher unwahrscheinlich), ansonsten halt in den Kleiderschrank. Evtl. sogar getrennt, also Verschluß woanders lagern.
 

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