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Sieht so aus, dass QA de jure abgesichert wären, wenn sie die Waffe nicht annehmen oder ab Doha nicht weiter zustellen. Ihre Geschäftsbedingungen sagen, wenn man der Info hier zuvor folgt, dass sie für diese Dienstleistung eine vorab-Einfuhrgenehmigung benötigen. Das Schreiben der NAPHA oder eine eigenständige Erklärung des Besitzers wären wahrscheinlich leicht bei jeder folgenden Auseinandersetzung abzuschmettern.
Es bleibt ein (Rest-) Risiko, meiner bescheidenen Meinung nach. Ich lann aber verstehen, wenn man dieses Risiko eingeht, die 50% weniger sind verlockend..
Eine mögliche Lösung wäre sich vorab was schriftlich von QA zu holen.
Es bleibt ein (Rest-) Risiko, meiner bescheidenen Meinung nach. Ich lann aber verstehen, wenn man dieses Risiko eingeht, die 50% weniger sind verlockend..
Eine mögliche Lösung wäre sich vorab was schriftlich von QA zu holen.