G
Gacko
Guest
Hallo,
ich habe eine Frage mit der ich mir ziemlich unsicher bin. Folgendes: Ich selber habe vor einem Jahr den Jugendjagdschein bestanden, bin aber noch 17. Nun befindet sich mein Vater in der Ausbildung, und möchte nun gerne mal den Schießstand besuchen. Dafür würde er gerne die Flinte meines Opas mitnehmen, um sich an diese für die Schießprüfung (die ja noch ein wenig hin ist) zu gewöhnen(mein Opa würde mir dann die Flinte leihen, schriftlich natürlich). Ich war mir unsicher wegen des Transports, weil mein Opa aus gesundheit. Gründen nicht mitkommen kann. Mein Vater fragte deswegen seinen Waffenkundelehrer, der meinte, das wir die Waffe transportieren könnten, weil ich ein Jagdscheininhaber sei und ein über 18-jähriger (mein Vater) dabei sei.
Das hört sich für mich nicht wirklich rechtens an, aber ich habe dafür jetzt nichts gefunden, die Gesetze sagen mir nichts. Ich bin der Meinung das ich die Waffe nicht transportieren darf, da ich noch keine WBK habe und mein Vater auch noch keine Sachkundeprüfung hat. Ich glaube, die Waffe darf nur mit, wenn jemand uns begleitet, der eine WBK hat und ebenfalls die schriftl. Erlaubnis meines Opas hat.
Wer hat Recht? Kennt sich jemand mit den Gesetzen aus? Ich wäre um Hilfe sehr dankbar, auch wenn ich damit nichts aufs Spiel setzen will. Wahrscheinlich werde ich einfach warten, bis er die vorläufige WBK hat, weil meinen Jagdschein aufs Spiel setzen will ich wegen sowas nicht.
Danke trotzdem im voraus um jegliche Hilfe.
Waidmanns Heil!
ich habe eine Frage mit der ich mir ziemlich unsicher bin. Folgendes: Ich selber habe vor einem Jahr den Jugendjagdschein bestanden, bin aber noch 17. Nun befindet sich mein Vater in der Ausbildung, und möchte nun gerne mal den Schießstand besuchen. Dafür würde er gerne die Flinte meines Opas mitnehmen, um sich an diese für die Schießprüfung (die ja noch ein wenig hin ist) zu gewöhnen(mein Opa würde mir dann die Flinte leihen, schriftlich natürlich). Ich war mir unsicher wegen des Transports, weil mein Opa aus gesundheit. Gründen nicht mitkommen kann. Mein Vater fragte deswegen seinen Waffenkundelehrer, der meinte, das wir die Waffe transportieren könnten, weil ich ein Jagdscheininhaber sei und ein über 18-jähriger (mein Vater) dabei sei.
Das hört sich für mich nicht wirklich rechtens an, aber ich habe dafür jetzt nichts gefunden, die Gesetze sagen mir nichts. Ich bin der Meinung das ich die Waffe nicht transportieren darf, da ich noch keine WBK habe und mein Vater auch noch keine Sachkundeprüfung hat. Ich glaube, die Waffe darf nur mit, wenn jemand uns begleitet, der eine WBK hat und ebenfalls die schriftl. Erlaubnis meines Opas hat.
Wer hat Recht? Kennt sich jemand mit den Gesetzen aus? Ich wäre um Hilfe sehr dankbar, auch wenn ich damit nichts aufs Spiel setzen will. Wahrscheinlich werde ich einfach warten, bis er die vorläufige WBK hat, weil meinen Jagdschein aufs Spiel setzen will ich wegen sowas nicht.
Danke trotzdem im voraus um jegliche Hilfe.
Waidmanns Heil!