Jagdflieger schrieb:
(...)Falsch.
Nach Aussage meiner freundlichen Sachbearbeiterin an der UJB gibt es keine expliziten Vorschriften für die Aufbewahrung des Tresorschlüssels.
Grüe
Das ist genauso wie die Aussage, dass es reicht, einen offenstehenden B-Schrank für die Kurzwaffen zu haben...denn es heißt ja nur, dass die Waffen in einem entsprechend klassifizierten Behältnis verwahrt werden müssen und es steht nirgendwo explizit geschrieben, dass er auch verschlossen sein muss.
Tatsächlich ist es so, dass der eigentliche Waffenschrank in dem Moment, wo man den Schlüssel dazu in einem anderen (wie auch immer gearteten) Schrank verschließt und nicht mehr bei sich trägt, die Sicherheitsstufe des Schrankes annimmt, in dem sein Schlüssel eingeschlossen ist, so diese Sicherheitsstufe niedriger ist als die des eigentlichen Schrankes.
Zur Verdeutlichung:
B-Schrank Schlüssel in einem A-Schrank eingeschlossen macht aus dem B-Schrank einen A-Schrank.
Hingegen: B-Schrank Schlüssel z.B. in einem 0er Schrank eingeschlossen und der B-Schrank bleibt ein B-Schrank.
Wurde meinem Ex-Jagdherren und jetzt waffenlosen Nichtmehrjäger vorletztes Jahr zum Verhängnis, der den Schlüssel zu seinem korrekt klassifizierten Waffenschrank in einem nicht klassifizierten und nicht verschraubten Möbeltresor verschlossen hatte und während seines Spanienurlaubs ausgeraubt wurde. Der kleine Blechwürfel wurde geknackt - der große Tresor dann mittels Schlüssel ohne Beschädigung geöffnet und geleert.
Wäre der über 200 kg schwere B-Schrank geknackt worden, währen nur die teuren Waffen weg gewesen, die immerhin mit 40.000 €uro versichert waren.
So war aber die Zuverlässigkeit weg und die Versicherung hat von der Versicherungssumme nur 2.500,- €uro ausgezahlt, weil sie den kleinen Würfel entgegenkommenderweise noch einem A-Schrank gleichgestellt haben.
Diese 2.500,- €uro waren jedoch sehr schnell verpufft bei dem erfolglosen Versuch, auf juristischem Weg gegen den Verlust der Zuverlässigkeit vorzugehen. :roll: