Waffenschrank mit Zahlenschloss

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Carpenter schrieb:
reauber98 schrieb:
Ich behalte meinen alten Schrank, kaufe mir einen günstigen kleinen Tresor mit Zahlenschloss und schließe dann da den Schlüssel ein.

Räuber

Ich habe genau diese Lösung. Das verhindert das nichtberechtigte Familienmitglieder "einfach" an die Waffen kommen.

Carpenter

Wenn dieser Tresor aber nicht die benötigte Sicherheitsstufe hat, ist es rechtlich nicht zulässig.

Brauchst du einen B-Schrank für deine Waffen muss auch der Schlüssel in einem B-Schrank (oder höher) verschlossen sein.
 
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Sicher ? Würde mich auch interessieren. Wo steht das ? Gibt es dazu eine Verordnung oder Gesetz, indem die Aufbewahrung des Schlüssels genau definiert ist?
GrüßeGünter
 
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Kastro schrieb:
Sicher ? Würde mich auch interessieren. Wo steht das ? Gibt es dazu eine Verordnung oder Gesetz, indem die Aufbewahrung des Schlüssels genau definiert ist?
GrüßeGünter

da bin ich deiner meinung ... im gesetz wird nirgends definiert, daß der schlüssel in einen tresor gleicher sicherheitsstufe muß.

überhaupt geht man einfach davon aus, daß der schlüssel versteckt wird, so daß er nicht gefunden werden kann. faktisch ist er auch in dem kleineren tresor "versteckt", welcher nicht die gleiche sicherheitsstufe hat, wie der waffenschrank.

auch wird man keinem familienmitglied unterstellen, daß es einen tresor aufbricht um an den darin befindlichen schlüssel zu gelangen, denn dann könnten sich die familie auch gleich am waffenschrank zu schaffen machen.

imho ist das verwahren des schlüssel in einem eigenen kleinen tresor immer noch sicherer, als diesen zu verstecken, denn auch versteckt kann er ggf. von den kindern beim "rumsuchen" gefunden werden.
 
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ingo63 schrieb:
Wenn dieser Tresor aber nicht die benötigte Sicherheitsstufe hat, ist es rechtlich nicht zulässig...
Brauchst du einen B-Schrank für deine Waffen muss auch der Schlüssel in einem B-Schrank (oder höher) verschlossen sein.
Falsch.
Nach Aussage meiner freundlichen Sachbearbeiterin an der UJB gibt es keine expliziten Vorschriften für die Aufbewahrung des Tresorschlüssels.

Grüe
 
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uihhh schrieb:
Kastro schrieb:
Sicher ? Würde mich auch interessieren. Wo steht das ? Gibt es dazu eine Verordnung oder Gesetz, indem die Aufbewahrung des Schlüssels genau definiert ist?
GrüßeGünter

überhaupt geht man einfach davon aus, daß der schlüssel versteckt wird, so daß er nicht gefunden werden kann. faktisch ist er auch in dem kleineren tresor "versteckt", welcher nicht die gleiche sicherheitsstufe hat, wie der waffenschrank.
.

Verstecken ist auch nicht zulässig, der Schlüssel muss ständig am Mann getragen werden.

Redstag, der auf ein elektronisches Zahlenschloss umgstiegen ist :wink:
 
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Jagdflieger schrieb:
(...)Falsch.
Nach Aussage meiner freundlichen Sachbearbeiterin an der UJB gibt es keine expliziten Vorschriften für die Aufbewahrung des Tresorschlüssels.

Grüe

Das ist genauso wie die Aussage, dass es reicht, einen offenstehenden B-Schrank für die Kurzwaffen zu haben...denn es heißt ja nur, dass die Waffen in einem entsprechend klassifizierten Behältnis verwahrt werden müssen und es steht nirgendwo explizit geschrieben, dass er auch verschlossen sein muss.

Tatsächlich ist es so, dass der eigentliche Waffenschrank in dem Moment, wo man den Schlüssel dazu in einem anderen (wie auch immer gearteten) Schrank verschließt und nicht mehr bei sich trägt, die Sicherheitsstufe des Schrankes annimmt, in dem sein Schlüssel eingeschlossen ist, so diese Sicherheitsstufe niedriger ist als die des eigentlichen Schrankes.

Zur Verdeutlichung:
B-Schrank Schlüssel in einem A-Schrank eingeschlossen macht aus dem B-Schrank einen A-Schrank.

Hingegen: B-Schrank Schlüssel z.B. in einem 0er Schrank eingeschlossen und der B-Schrank bleibt ein B-Schrank.

Wurde meinem Ex-Jagdherren und jetzt waffenlosen Nichtmehrjäger vorletztes Jahr zum Verhängnis, der den Schlüssel zu seinem korrekt klassifizierten Waffenschrank in einem nicht klassifizierten und nicht verschraubten Möbeltresor verschlossen hatte und während seines Spanienurlaubs ausgeraubt wurde. Der kleine Blechwürfel wurde geknackt - der große Tresor dann mittels Schlüssel ohne Beschädigung geöffnet und geleert.

Wäre der über 200 kg schwere B-Schrank geknackt worden, währen nur die teuren Waffen weg gewesen, die immerhin mit 40.000 €uro versichert waren.
So war aber die Zuverlässigkeit weg und die Versicherung hat von der Versicherungssumme nur 2.500,- €uro ausgezahlt, weil sie den kleinen Würfel entgegenkommenderweise noch einem A-Schrank gleichgestellt haben.
Diese 2.500,- €uro waren jedoch sehr schnell verpufft bei dem erfolglosen Versuch, auf juristischem Weg gegen den Verlust der Zuverlässigkeit vorzugehen. :roll:
 
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Ja, aber wo kann ich dies nachlesen. Im Gesetz steht meine ich nichts. Versicherung muß diese Handhabung doch irgendwie nachvollziehbar machen.
Ich habe zwei B-Schränke, einer mit und einen ohne Schlüssel. Schlüssel immer im verankerten Zahlenschlossschrank, aber interessieren tut es mich doch.
Grüße Günter
 
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Ja, das würde mich auch interessieren - denn wenn man die Schlüssel des A-Schranks zusammen mit der KW im B-Schrank lagert, kann man die im A-Schrank liegende KW-Muni eigentlich auch gleich im B unterbringen, das ist aber nicht erlaubt. Also kann das mit dem wechselweisen Schlüsseleinschliessen so irgendwie nicht funktionieren.

Habe daher nach reiflicher Überlegung die KW-Muni im Munifach des A-Schranks, die Langwaffen-Muni zusammen mit der KW im B-Schrank und die Schlüssel "am Mann". Dürfte aus meiner Sicht passen, denn für Muni ist ja nur "ein Blechschrank mit Schwenkriegelschloss oder vergleichbares gefordert". Die Verwarung über Kreuz in klassifizierten Schränken dürfte also ein vielfaches der Anforderungen sein.

Übrigens: Wenn ich mich richtig entsinne heisst es im Gesetzestext nur daß "die Schlüssel sicher verwahrt" werden müssten. Laut unseren Ausbildern geht das dann von "Hosentasche am Mann" über "verstecken" bis hin zum Einschliessen in einer Geldkassette oder einem abschliessbaren Schlüsselschrank - eben alles was möglich ist um die unrechtmässige Aneignung des Schlüssels schwieriger macht.

Markus
 
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Jagdflieger schrieb:
ingo63 schrieb:
Wenn dieser Tresor aber nicht die benötigte Sicherheitsstufe hat, ist es rechtlich nicht zulässig...
Brauchst du einen B-Schrank für deine Waffen muss auch der Schlüssel in einem B-Schrank (oder höher) verschlossen sein.
Falsch.
Nach Aussage meiner freundlichen Sachbearbeiterin an der UJB gibt es keine expliziten Vorschriften für die Aufbewahrung des Tresorschlüssels.

Grüe

Das ist weder logisch noch richtig.

Nach deiner Aussage könnte ich den Schlüssel auch in eine Zigarrenkiste legen, oder?
 

STR

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Hi!

Am Besten ist es, den Notschlüssel gar nicht im Haus zu haben...der ungebetene Besuch, und dies musste ich vor einem Jahr leider miterleben :( , bzw. der Nachwuchs findet ihn, ob man's glaubt oder nicht, eh immer.
Eine gut sichtbare Alarmanlage ist viel beser als der sicherste Tresor und wirkt zudem noch abschreckender.

Gruss,
STR
 
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Hallo,

zum einen: die Schlüsselaufbewahrung.
Es hilft, sich zu fragen, was die ABSICHT des Gesetzgebers war: Gewisse Waffen sollen einem gewissen Sicherheitsstand folgend verschlossen sein. ABSICHT dahinter: Der Zugang soll entsprechend erschwert werden. Zugang heisst: An die Waffen kommt nur der rechtmässige Besitzer, oder (dann unrechtmässig) jemand, der genug kriminelle Energie, Know How, Zeit und Werkzeug mitbringt, um die jeweilige definierte Sicherheitshürde zu überspringen. Und nur dann ist der rechtmässige Besitzer aus dem Schneider.
Dieser Absicht entgegenstehen würde es, wenn jemand such auch unrechtmässig Zugang verschaffen könnte, indem er den Schlüssel aus einem Blechschrank entwendet und damit die anderen Hürden umgehen kann. Sprich: Die gewollte Zugangs-Erschwernis wäre nicht gegeben. Daher KANN es gar nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, den Schlüssel eines B-Schrankes in einem A-Schrank zu depoinieren. Logischerweise entspricht somit die Gesamt-Zugangs-Erschwernis jeweils lediglich dem schwächsten Glied in der Kette.
Ich habe z.B einen "Null"-Schrank mit 2 abschliessbaren Innenfächern, da ist die Munition drin. Die Schlüssel dafür lasse ich getrost im offenen Regal neben den Gewehren liegen (im Schrank natürlich). Damit reduziert sich das Zugangs-Erschwernis-Niveau für die Munition zwar auf das eines einfachen offenen Faches im "Null"-Schrank, was aber auch noch ausreicht. Wärs ein A-Schrank, dürfte ich das nicht.


Zum Nachrüsten von Zahlenschlössern:
Bei Hartmann Schränken geht es meines Wissens.

Waidmannsheil
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ingo63 schrieb:
Das ist weder logisch noch richtig...
Da hast Du Recht.
So ähnlich hat sich die SBin auch ausgedrückt.
Aber sie betonte eben auch die Tatsache, daß es keine konkreten Aufbewahrungsvorschriften für den Schlüssel gibt.

Grüße
 
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ingo63 schrieb:
Jagdflieger schrieb:
ingo63 schrieb:
Wenn dieser Tresor aber nicht die benötigte Sicherheitsstufe hat, ist es rechtlich nicht zulässig...
Brauchst du einen B-Schrank für deine Waffen muss auch der Schlüssel in einem B-Schrank (oder höher) verschlossen sein.
Falsch.
Nach Aussage meiner freundlichen Sachbearbeiterin an der UJB gibt es keine expliziten Vorschriften für die Aufbewahrung des Tresorschlüssels.

Grüe

Das ist weder logisch noch richtig.

Nach deiner Aussage könnte ich den Schlüssel auch in eine Zigarrenkiste legen, oder?

Oder mit Tesafilm gleich neben das Schloss kleben :lol:
 
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ingo63 schrieb:
Jagdflieger schrieb:
ingo63 schrieb:
Wenn dieser Tresor aber nicht die benötigte Sicherheitsstufe hat, ist es rechtlich nicht zulässig...
Brauchst du einen B-Schrank für deine Waffen muss auch der Schlüssel in einem B-Schrank (oder höher) verschlossen sein.
Falsch.
Nach Aussage meiner freundlichen Sachbearbeiterin an der UJB gibt es keine expliziten Vorschriften für die Aufbewahrung des Tresorschlüssels.

Grüe

Das ist weder logisch noch richtig.

Nach deiner Aussage könnte ich den Schlüssel auch in eine Zigarrenkiste legen, oder?

Keine Ahnung, ob das stimmt. Mein Sachbearbeiter hat mir aber genau das gleiche erzählt.

Bei uns wird's so gehandhabt: Langwaffen und KW im B-Schrank und A-Schrank nur für Langwaffen, Schlüssel im B-Würfel mit Zahlencode. Mun jeweils auf Innenfächer verteilt (wird aber auch langsam knapp)
 
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Gelegenheitsjäger schrieb:
die Schlüsselaufbewahrung.
Es hilft, sich zu fragen, was die ABSICHT des Gesetzgebers war: Gewisse Waffen sollen einem gewissen Sicherheitsstand folgend verschlossen sein. ABSICHT dahinter: Der Zugang soll entsprechend erschwert werden. Zugang heisst: An die Waffen kommt nur der rechtmässige Besitzer, oder (dann unrechtmässig) jemand, der genug kriminelle Energie, Know How, Zeit und Werkzeug mitbringt, um die jeweilige definierte Sicherheitshürde zu überspringen. Und nur dann ist der rechtmässige Besitzer aus dem Schneider.
Dieser Absicht entgegenstehen würde es, wenn jemand such auch unrechtmässig Zugang verschaffen könnte, indem er den Schlüssel aus einem Blechschrank entwendet und damit die anderen Hürden umgehen kann. Sprich: Die gewollte Zugangs-Erschwernis wäre nicht gegeben.

Da bin ich mir nicht so sicher, denn dann müsste der Einbrecher ja im Zweifel alle verschlossenen Behältnisse (Kistchen, Schränke,...) in der Wohnung aufbrechen, denn das sich darin DER gesuchte Schlüssel für den Tresor befindet ist ja noch lange nicht sicher. Ich würde das aber an dessen stelle sowieso ganz anderes machen: Flex aus dem Keller des Eigentümers holen und rappzapp sind Boden oder Rücken des A-Schranks offen. Das Brecheisen sollte man natürlich auch aus dem Keller mitnehmen um den Schrank mit den zwei mickrigen Dübelchen von der Wand zu trennen! Ich gebe mir 10 Minuten um den A-Schrank offen zu haben. 15 -20 weitere für den B-Schrank. Wenn man zu zweit ist geht es aber noch einfacher: Man stemmt die Dinger von der Wand und trägt sie mal schnell raus ins Auto. Für alles andere hat man die jede Zeit der Welt. Aber ob sich der Aufwand überhaupt lohnt für einen Schrank in dem sich (vielleicht!) ein paar unbekannte Waffen unbekannter Qualität befinden? Da würde ich doch lieber gleich nach dem Schmuckkästchen der Hausfrau suchen und mich dort bedienen. Das Zeug lässt sich 10mal leichter tragen und an jeder dunklen Ecke verscherbeln! Aber gestohlene Waffen mit Nummern drauf und so? Heiße Kiste das!

Markus
 

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