Waffenschrank in Wohnung + Vermieter will Wohnungsschlüssel behalten

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Das alles hat sich erledigt weil der Mieter einfach den Zylinder austauschen kann, weil NIEMAND außer dem Mieter in seiner Wohnung was zu suchen hat auch nicht der Vermieter nennt sich Hausrecht meines Wissens! Somit sind Sicherheitsbedenken hinfällig!
Der Vermieter hat natürlich etwas in seinem Eigentum zu suchen.
Das nennt sich u.a. Kontrolle der Mietsache. Auch hat der Eigentümer zahlreiche weitere Betretungsrechte, welche der Mieter hinzunehmen hat.
Das ist aber mit dem Mieter der Wohnung abzustimmen und geschieht nicht auf eigene Faust.
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/wohnbesichtigung-durch-vermieter.aspx
Einen Schlüssel behält man nicht unabgesprochen ein.
 
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Nein, daß ist gesetzlich geregelt. Mit der Vermietung ist das meine Wohnung, wenn er die gerne mal sehen will hat er das schriftlich anzukündigen. Den Termin bestimmt ich.
Schlüssel ist völlig absurd.
Nein. Den Termin stimmt man miteinander ab und man hat als Mieter unter den gegeben Vorraussetzungen einiges hinzunehmen. Ansonsten drohen Abmahnung und Kündigung.
Einen angekündigten Termin hat man begründet abzuweisen, z.B. bei Krankheit.
Man bestimmt also keineswegs.
 
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Der Vermieter hat natürlich etwas in seinem Eigentum zu suchen.
Das nennt sich u.a. Kontrolle der Mietsache. Auch hat der Eigentümer zahlreiche weitere Betretungsrechte, welche der Mieter hinzunehmen hat.
Das ist aber mit dem Mieter der Wohnung abzustimmen und geschieht nicht auf eigene Faust.
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/wohnbesichtigung-durch-vermieter.aspx
Einen Schlüssel behält man nicht unabgesprochen ein.

Das stimmt wohl aber wie du geschrieben hast NUR MIT in Anwesenheit des Mieters und nicht alleine!
 

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