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Der Vermieter hat natürlich etwas in seinem Eigentum zu suchen.Das alles hat sich erledigt weil der Mieter einfach den Zylinder austauschen kann, weil NIEMAND außer dem Mieter in seiner Wohnung was zu suchen hat auch nicht der Vermieter nennt sich Hausrecht meines Wissens! Somit sind Sicherheitsbedenken hinfällig!
Das nennt sich u.a. Kontrolle der Mietsache. Auch hat der Eigentümer zahlreiche weitere Betretungsrechte, welche der Mieter hinzunehmen hat.
Das ist aber mit dem Mieter der Wohnung abzustimmen und geschieht nicht auf eigene Faust.
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/wohnbesichtigung-durch-vermieter.aspx
Einen Schlüssel behält man nicht unabgesprochen ein.