Waffenschrank in fremden Haushalt?

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DWM1915 schrieb:
Und nochmal: 200 kg oder eine entsprechende Verankerung braucht nur ein B-Schrank, in dem mehr als 5 KW lagern sollen. Für höhere und niedrigere Klassen (ohne KW selbstverständlich dann) sind keine 200 kg vorgeschrieben, für weniger als 6 Kurzwaffen auch nicht.

Die 200kg oder die vergleichbare Abrissfestigkeit (wo gibt´s hier eigentlich eine technischen Normierung) gelten auch für einen 0-er Schrank. § 13 Abs. 1 Satz 1 AWaffV.
 
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Muck schrieb:
DWM1915 schrieb:
Und nochmal: 200 kg oder eine entsprechende Verankerung braucht nur ein B-Schrank, in dem mehr als 5 KW lagern sollen. Für höhere und niedrigere Klassen (ohne KW selbstverständlich dann) sind keine 200 kg vorgeschrieben, für weniger als 6 Kurzwaffen auch nicht.

Die 200kg oder die vergleichbare Abrissfestigkeit (wo gibt´s hier eigentlich eine technischen Normierung) gelten auch für einen 0-er Schrank. § 13 Abs. 1 Satz 1 AWaffV.

0 ist demnach aber nicht höher als B, beide stehen auf gleicher Stufe. Aber es stimmt natürlich, für 0 gelten die gleichen Bestimmungen wie für B. Vielen Dank für die Klarstellung.
 
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Ich hab wegen der verankerung ebenfalls nachgefragt. Laut Aussage meiner SB ist es nicht vorgeschrieben, dass mein 30 Kilo B-Würfel verankert sein muss (bei weniger als 6 KW). Wie sinnvoll das ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt, denn einen 30 Kilo Tresor kann ja schon fast ein Kind wegtragen.
 
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Frechdachz schrieb:
Ich hab wegen der verankerung ebenfalls nachgefragt. Laut Aussage meiner SB ist es nicht vorgeschrieben, dass mein 30 Kilo B-Würfel verankert sein muss (bei weniger als 6 KW). Wie sinnvoll das ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt, denn einen 30 Kilo Tresor kann ja schon fast ein Kind wegtragen.

Dann kommt es immer noch nicht an die Waffen ran und hat vorher eingebrochen. Es steht Dir natürlich frei, eine 500 kg Verankerung daran anzubringen, mehr geht immer, weniger wenigstens in diesem Bereich nie. Wir erinnern uns: Nur der unbefugte Zugriff im engeren Bereich sollte durch die entspr. Vorschrift unterbunden werden, als wirksamer Einbruchschutz taugt kein Schrank der Welt. Sinnlso also, immer wieder auf solche Taten in Bezug auf die Absicherung abzustellen. B-Würfel, das reicht, und regelmäßig gehen da auch kaum 5 Stück rein.
 

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