Ich gehe nicht davon aus, daß er (nach dem neuen Gesetz erst recht nicht) diesen grünen Lappen bekommt.
Ansonsten müßten die Sparkassenangestellten, die die Zweigstellen beliefern auch bewaffnet sein (die Werttransportleute sind es). Diese Liste ließe sich genügend erweitern. Da auch ich immer wieder größere Geldbeträge und Wertsachen im Geschäft habe, bzw. ausliefere, teilte mir vor Jahren bereits der Sachbearbeiter beim OA auf meine Anfrage mit, daß ich ja eine Waffe im Laden haben könne, aber für das Führen außerhalb noch nicht die nötigen Gefährdungsgrundlagen bestünden.
Würde ich jedoch mehrfach überfallen und ausgeraubt, bzw. bedroht, könne man ggf. nochmals 'darüber reden'.
Klaus