Darf ich durch Hinzukaufen eines frei erwerbbaren Schaftes aus meiner EINEN Komplettwaffe mit z.B. zwei Wechselläufen und drei Verschlüssen (alles einzeln eingetragen) durch Montieren eines Wechsellaufes und eines Verschlusses an den Schaft ZWEI komplett montierte Waffen machen?
"Sie können aus allen wesentlichen Waffenteilen, sofern sie in der WBK eingetragen sind und dem erlaubnisfreien Schaft, eine Komplettwaffe zusammenbauen.
Der Gesetzgeber möchte nachvollziehen können, von wo nach wo die einzelnen Teile gehen.
Das ist der Grund, warum alle diese Teile nun mit ihrer eigenen Nummer eingetragen werden müssen."
Landratsamt Ludwigsburg
Kreispolizeiangelegenheiten
GT 311 – Waffen- und Sprengstoffrecht
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg