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Eine Regelung ist immer dann unsinnig, wenn sie nicht ansatzweise durchsetzbar ist.
Aber gut, ...
Aber gut, ...
Sind sie schon, ein entsprechendes Schreiben der Polizeidirektion ist in Niedersachsen z. B. schon rausgegangen.1Aber auch da muss die Behördenmitarbeiterin immerhin vorher soweit aufgeklärt werden, dass sie nicht gleich die Zuverlässigkeit aberkennen will, wenn ein Jäger - der bis zum Vortag noch Voreinträge brauchte - einfach so 5 Schalldämpfer gekauft hat und eintragen lassen möchte.
Bei uns in BaWü darfst aktuell nicht mal mit. 17 Hornet, da wir den Zusatz " nur Schalenwildtaugliche Kaliber" haben.Was halt über die neuen Regelung weg fällt ist, mit Randfeuer- Patronen (.17HMR o.Ä.) auf Krähen oder vergleichbares Wild bei Verwendung eines SD . . .
Aber es gibt dann ja immer noch die .17Hornet
geil !!!Laut meinem SB befindet sich das Gesetz gerade in der Änderung. Unser Herr Bundespräsident wollte es wohl, so wie es durchs Parlament gegangen ist, nicht unterschreiben. Mir wurde sogar eine E-Mail gezeigt aus der das hervorging. Und da mein SB in solchen Dingen immer sehr gut informiert ist wird das wohl auch so sein.
Waidmannsheil der Bohrwerker
Und welche bereiche sollten geändert werden?Laut meinem SB befindet sich das Gesetz gerade in der Änderung. Unser Herr Bundespräsident wollte es wohl, so wie es durchs Parlament gegangen ist, nicht unterschreiben. Mir wurde sogar eine E-Mail gezeigt aus der das hervorging. Und da mein SB in solchen Dingen immer sehr gut informiert ist wird das wohl auch so sein.
Waidmannsheil der Bohrwerker
Bei uns in BaWü darfst aktuell nicht mal mit. 17 Hornet, da wir den Zusatz " nur Schalenwildtaugliche Kaliber" haben.
Unser Herr Bundespräsident wollte es wohl, so wie es durchs Parlament gegangen ist, nicht unterschreiben.