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?frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft,
Wegen Art. 72 Abs. 3?
Da steht wohl was von Jagdwesen - aber hier geht´s ja um´s Waffenrecht
Das allerdings kannte ich noch nicht.... Enthält das Gesetz keine Regelung zum Inkrafttreten, greift Art. 82 Abs. 2 S. 2 GG: Das Gesetz tritt mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist. ...