Waffengesetz wurde im Bundesrat abgesegnet

G

Gelöschtes Mitglied 25437

Guest
Das ist dann im Einzelfall zu prüfen. Es wird Magazine geben, die verbotene Gegenstände werden und Magazine die weiter nichts waffenrechtlich relevantes sind, Magazine mit Ausnahmegenehmigung, Magazine, welche eine Altbestandsregelung haben...
Dafür sind jeweils andere Vorgaben in 36WaffG und 13AWaffV formuliert.

Ich hatte es so verstanden, das die Magazine den Waffen gleichgestellt werden (für mich gedanklich analog Schalldämpfer). Daher die Frage.
Bisher war das für mich auch unproblematisch, da das Mag des Repetierers immer leer in der Waffe war. Aber nach Einzug der KW mit 3 Mag. passen die nicht alle zusammen mit der Langwaffenmunition in das B-Innenfach. :rolleyes:
 
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Das glaub ich dir sofort. Der Herr Staatssekretär Mayer hat schon vor Jahren gegen den Schalldämpfer gewettert, finds leider grad nicht, meine es war ein Interview in der Jagd in Bayern. Die verarschen uns nach Strich und Faden :(
Hab ihn damals angeschrieben, Antwort war bla bla blubb....



Was hast du von einem Politiker anderes erwartet.
Es gibt ganz, ganz wenige Ausnahmen z.B. Herr Bosbach.
Da bekommst du eine fundierte Antwort.
 
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Ich hatte es so verstanden, das die Magazine den Waffen gleichgestellt werden (für mich gedanklich analog Schalldämpfer). Daher die Frage.
Bisher war das für mich auch unproblematisch, da das Mag des Repetierers immer leer in der Waffe war. Aber nach Einzug der KW mit 3 Mag. passen die nicht alle zusammen mit der Langwaffenmunition in das B-Innenfach. :rolleyes:
Das konnte ich bislnag nicht herauslesen.
Es wurden Magazine (und Gehäuse) mit "hoher" Kapazität zu verbotenen Gegenständen.
Davon wiederum ist die Regelung im Altbestand noch offen.
Bei neuerwerb wirds wohl ins entsprechende Behältnis müssen.
 
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Mein SB sagte das Gesetz ist in der Änderung, der BP habe noch nicht unterschrieben, zeigte mir eine Email in der genau das zu lesen war und fertig. Mehr habe ich ja in meinem ersten Post auch garnicht geschrieben.

Hm, selbiges ist mir heute vom Leiter meiner unteren Jagdbehörde auch mitgeteilt worden.
Könnte wohl doch irgendetwas dran sein.
 
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Ich hab natürlich etwas telefoniert. Nein, da ist nichts dran. Es gibt dabei keine mögliche Verfahrensweise. Man müsste ein 4. WaffRÄndG auf den Weg bringen. Das braucht ebenfalls wieder den vollen Verfahrensgang. Das 3. tritt trotzdem in Kraft.
Dafür schwebt eine andere Sache durch den Orbit.
Es ist gerade einiges in bearbeitung was Ausführungsbestimmungen und Beurteilungen Dinge technischer Natur betrifft. Zum Beispiel sei da das Beispiel Airsoftspielzeugwaffen genannt.
Da hat man es geschafft aus frei verkäuflichem Kinderspielzeug ein Verbrechen zu kreieren.
Sowas wird durch die zustände Behörde beurteilt und Empfehlungen abgegeben.
Des Weiteren der Katalog des BKA zu wesentlichen Teilen.
Das durchsteigen weder Büchsenmacher noch Behördenmitarbeiter. Auch hier bearbeitet das BKA einen Katalog um eine mögliche Auslegung festzuzurren.
Das hat wiederum Auswirkungen auf eine weiteres Gesetz, dem für das NWR (Nationales Waffenregister) und muss dort eben auch entsprechend umgesetzt werden.

Im Grunde wird all dies noch nicht umgehend gültig und daher kein Grund das 3.WaffRÄndG zu verzögern.
 
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Jaaa, ist schon Hart, wenn man am Schluss der Ganzen Misere sein eigenes Geschwurbel als Volksvertreter nicht mehr kappiert, und dann doch wieder jemanden (BKA) braucht, der das irgendwie verständlich rüberbringt.

Armes Deutschland
 
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Ich denke @Mantelträger ist da besser im Thema als so mancher Sachbeabeiter. (y) Meiner hat mir halt die Info gegeben das das Gesetz "in Änderung" sei und auch noch eine passende Mail dazu präsentiert. Ich denke mittlerweile aber das bei den Waffenbehörden gerne mal "stille Post" von Behörde zu Behörde gespielt wird. :sneaky:
 
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, und dann doch wieder jemanden (BKA) braucht, der das irgendwie verständlich rüberbringt.
Und die haben alle Mühe daraus was brauchbares zu zaubern.
Das wurde bei der Sachverständigenanhörung auch deutlich vorgebracht.
Es interessiert aber niemanden in der Politik.
Die haben ihre Felder abgesteckt und wer das nachher dann ausbaden muss, ist denen Schitegal.
Obs die behröden sind, die Gericht oder die Besitzer- naund?
Für den Politiker vollkommen egal. Er bekommts ja nicht ab.

Erst am Wahltag und dann wird wieder lamentiert und trotzdem weitergemacht.
Für den eigenen Sitz hats ja geradenochmal gereicht.
 
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Sie zu behalten ist auch möglich.
Du kannst sie aber auch jetzt verkaufen wo du willst oder später .
Das ddauert auch eine ganze Weile, bis das Magazinverbot wirksam werden wird.
Wer weiss, was bis dahin ist.
 
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Sie zu behalten ist auch möglich.
Du kannst sie aber auch jetzt verkaufen wo du willst oder später .
Das ddauert auch eine ganze Weile, bis das Magazinverbot wirksam werden wird.
Wer weiss, was bis dahin ist.

Hmm okay, also wie könnte ich die legal behalten, wenn nach der "deadline" gekauft?
 

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