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Gelöschtes Mitglied 25437
Guest
Das ist dann im Einzelfall zu prüfen. Es wird Magazine geben, die verbotene Gegenstände werden und Magazine die weiter nichts waffenrechtlich relevantes sind, Magazine mit Ausnahmegenehmigung, Magazine, welche eine Altbestandsregelung haben...
Dafür sind jeweils andere Vorgaben in 36WaffG und 13AWaffV formuliert.
Ich hatte es so verstanden, das die Magazine den Waffen gleichgestellt werden (für mich gedanklich analog Schalldämpfer). Daher die Frage.
Bisher war das für mich auch unproblematisch, da das Mag des Repetierers immer leer in der Waffe war. Aber nach Einzug der KW mit 3 Mag. passen die nicht alle zusammen mit der Langwaffenmunition in das B-Innenfach.