Waffenaufbewahrung Revier / Mehrtägig / Keine Jagdhütte

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8 Nov 2023
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Na sage ich doch.
Leihschein kommt nicht von ungefähr.
Lies nochmal richtig.

(1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen:

seinen Personalausweis oder Pass und

im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 28 Absatz 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers und des Besitzberechtigten sowie das Datum der Überlassung hervorgeht


Wenn ich nun meine Langwaffe an eine andere berechtigte Person zur Lagerung bzw. sicheren Verwahrung abgebe, brauche ich per Gesetz keinen Leihschein mit o.g. Anforderungen mit mir führen.

Möchte die Person, bei der du die Waffe lagerst, diese führen, dann bedarf das eines Leihscheines deinerseits. Packst du sie nach Hahn in Ruh in ein Futteral und übergibst sie dem Gastgeber zum Transport zum Aufbewahrungsort, dann ist ebenfalls kein Leihschein benötigt.

Das Alles setzt eine Kontrolle voraus...
 
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19 Feb 2007
Beiträge
7.160
Gebe ich meine Waffe einem Berechtigtem zur Aufbewahrung dann verliere ich die tatsächliche Gewalt über meine Waffe.
Was der Berechtigte damit anstellt entzieht sich meiner Kenntnis.
Daher immer Leihschein.
Damit ist man immer auf der richtigen Seite.
Soll aber jeder gerne machen wie er für richtig hält, er muss dann aber auch mit evtl. Konsequenzen rechnen.
 

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