- Registriert
- 22 Dez 2004
- Beiträge
- 8.994
Man liest und hört ja immer wieder mal, dass bei Kontrollen der Waffenaufbewahrung mal eine KW unter dem Kopfkissen oder der Matratze gefunden wird, bei sonst ordnungsgemäßer Aufbewahrung. Eigentlich wäre das nun nicht nötig. Wenn man das Bedürfnis hat des nächtens eine unterladene KW in unmittelbarer Reichweite zu haben, was unterschiedliche Gründe haben kann, gibt es doch sehr adäquate Lösungen. Ich selbst wohne außerhalb der Stadt direkt am Wald. Es gibt nur einen Nachbarn, eine bereits sehr betagte Frau. Ich wohne hier im Hause meiner Eltern. Früher hatten wir eine Gaststätte. Daher ist es nicht so ungewöhnlich, dass auch mal eingebrochen wurde. Oder das Auto eines Pensionsgastes, welches auf unseren Grundstück oder der Garage stand von nächtlichen Aktivisten heimgesucht wurde. Ich erinnere mich noch an einen Fall bei dem das Auto eines Juwelenhändlers der bei uns nächtigte, trotz Alarmanlage, zumindest aufgebrochen wurde. Das Anschlagen unseres Hundes im Haus hat die „Eigentumsverlagerer“ allerdings dazu gebracht sich von ihrem Vorhaben zu verabschieden. Fazit: Geblieben ist ein, sagen wir mal, erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. Da der fuchsjaeger ja nun allerhand „Spielzeug“ vorschriftsmäßig in seinen Räumen lagert, lacht ihn der Vater immer mächtig aus. Es ist natürlich alles mehr als gesetzestreu untergebracht. Zitat des Vaters: “Wenn es hier nachts mal wirklich brenzlig wird, ist schon Alles gelaufen bis du aus deinen vielen Tresoren endlich eine zur Notwehr taugliche Waffe herbeizauberst“! Damit hat er so was von recht. Man ist ja mittlerweile so was von sensibilisiert das man die tollsten Sachen erfindet um ja gesetzestreu zu sein. Als ich meinen SB auf der Behörde meine Aufbewahrung anzeigte, war der doch zumindest sehr erheitert. „Ja da kann dann wirklich nichts mehr passieren“! „Doch sagte ich, ich selbst bin so nicht mehr in der Lage mich im Rahmen der Notwehr adäquat zu verteidigen“! Den Gesichtsausdruck habe ich bis heute nicht vergessen. Aber so ist es. Durch all die Verschärfung die seit 2003 auf uns nieder geregnet sind, wird man fast in seinen Grundrechten beschnitten. Nun sind die Waffen ja nicht primär für die Selbstverteidigung da, schon klar. Aber wenn ich die „Wummen“ legal besitze, darf ich sie doch wohl im Falle eines Falles im Rahmen der Notwehr einsetzen. Wie sagte ein hoher Richter vor nicht allzu langer Zeit: „Recht braucht Unrecht nicht zu weichen“! Lange Rede, kurzer Sinn: Der fuchsjaeger hat sich eine Möglichkeit besorgt die unterladene KW, d.h. volles Magazin eingeführt, in seiner unmittelbaren Nähe aufzubewahren, und so im Falle eines Falles ein adäquates Mittel zur Hand zu haben.
Wenn es noch mehr unter uns gibt die ähnliche Bedürfnisse oder Sicherheitsaspekte haben, schreibe ich den zweiten Teil…….
Wenn es noch mehr unter uns gibt die ähnliche Bedürfnisse oder Sicherheitsaspekte haben, schreibe ich den zweiten Teil…….