Waffenaufbewahrung bei laengerem Auslandsaufenthalt

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Zu folgendem Sachverhalt habe ich hier noch nichts gefunden:
Ich gehe fuer 3 Jahre ins Ausland. Waffenmitnahme ist nicht moeglich. Die Waffen werden mit Tresor im Haus meiner Eltern (haben keine WBK) gelagert, alle Schluessel habe ich natuerlich am Mann.
Ich denke das ist soweit alles in Ordnung. Da meine Eltern aber in einem anderen Bundesland (NRW) leben, muesste ich die Waffen bei der zustaendigen Behoerde anmelden, oder?
Hat da jemand Erfahrung? Ich moechte vermeiden, bei der Behoerde dumme Fragen zu stellen und/oder noch duemmere Reaktionen zu verursachen...
 
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Anmeldeort ist dein erster Wohnsitz. Zieht der mit den Waffen mit um?

Das sollte an Unterbringungssicherheit ausreichen.
Aber man könnte argumentieren, dass sich zB deine Eltern 'alle Zeit der Welt' nehmen könnten das Ding aufzubrechen, ohne das du es merkst...
Die Sicherheitsstufe ist ja abhängig von dem verwendeten Gerät und der nötigen Zeitaufwand zum aufbrechen...
Ich denke aber, dass sowas die Behörde nicht interessiert, solange du ordentlich gemeldet bist...

Ansonsten bietet sich der "Verkauf" an einen Bekannten, mit anschliessendem Rückkauf, an...
 
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Nach China/Peking. Auf Nachfrage, ob ich denn meine Jagdwaffen mit nach China nehmen kann, haben die bei der chinesischen Botschaft vor Schreck gar nicht mehr geantwortet...
 
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Je nach Behörde kann es Dir passieren, dass Dein Bedürfnis in Frage gestellt wird (Polizeipräsidium Düsseldorf z.B.). Um auf der sicheren Seite zu sein finde ich die Idee mit dem vorübergehenden Verkauf an einen Freund gar nicht so dumm.
 
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Hmm.
Ich denke auch, dass es eigentlich keine Probleme geben kann. Ich bin jetzt mal ganz mutig und informiere die zustaendige Behoerde (SU)schriftlich ueber die ordnungsgemaesse voruebergehende Aufbewahrung.
Mal sehen was passiert. Werde berichten.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Haveljäger:
Hmm.
Ich denke auch, dass es eigentlich keine Probleme geben kann. Ich bin jetzt mal ganz mutig und informiere die zustaendige Behoerde (SU)schriftlich ueber die ordnungsgemaesse voruebergehende Aufbewahrung.
Mal sehen was passiert. Werde berichten.
<HR></BLOCKQUOTE>

Es ist nicht notwendig, der Behörde die Aufbewahrung der Schußwaffen zu melden, es sei denn, daß sie das wissen wollte. Es ist auch nicht notwendig, der Behörde die vorübergehende Aufbewahrung zu melden, es sei denn, daß sie das im Zusammenhang mit meinem Satz 1 wissen will. Letztlich handelt es sich ja nicht mehr um eine vorübergehende Aufbewahrung bei einem Dritten, sondern um eine nicht ur vorübergehende bei deiner neuen Meldeadresse und mithin um etwas ganz anderes. Also mach nichts von dir aus. Wenn du bei deinen Eltern gemeldet bist, was du noch tun solltest, die Waffen dort sicher gegen unbefugten Zugriff in den entsprechend gesicherten Behältnissen gelagert sind, dann fahr nach China und komm gesund zurück. Das ist alles, was du tun mußt.. Die waffenrechtliche Ummeldung wird durch die Meldebehörde vollzogen. Deine Eltern müssen höchstens nach Anmeldung der Behörde die Schränke zeigen und erklären, daß sie nicht im Besitz eines Schlüssels dafür sind. Das ist alles.

[ 06. November 2006: Beitrag editiert von: Deckoffizier ]
 
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Naja, das geht jetzt ein wenig vom Thema ab. Aber wenn er weiterhin (bei seinen Eltern) in De gemeldet ist, tauchen dann nicht Fragen wie z.B. Einkommensteuererklärung und was weiß ich noch alles, auf?
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Urian:

1. Je nach Behörde kann es Dir passieren, dass Dein Bedürfnis in Frage gestellt wird (Polizeipräsidium Düsseldorf z.B.).
2. Um auf der sicheren Seite zu sein finde ich die Idee mit dem vorübergehenden Verkauf an einen Freund gar nicht so dumm.
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Aber nicht mit Erfolgsaussicht. Denn die vorübergehende Unterbringung ist nach dem Affengesetz vorgesehen, wobei als "vorübergehend" auch ein längerer Zeitraum möglich ist, jedenfalls insbesondere dann, wenn dieser sogar wie hier absehbar ist.
2. Warum verkaufen. Dem Waffengesetz ist es schnurzegal, wer Eigentümer ist. Es "interessiert" sich nur für den Besitzer. Wenn überhaupt käme mithin eine Überlassung (ratsam explizit schriftlich geregelt ohne Eigentumsübertragung) in Betracht. Aber das dürfte im vorliegenden Fall nicht nötig sein. Wenn der Besitzer drei Jahre nicht mehr in Deutschland weilt, hat die Behörde im übrigen keinen Adressaten für einen Verwaltungsakt und weiß nicht, wo sich die Waffen überhaupt befinden. Und wer vorübergehend im Ausland ist, sollte sich praktischerweise zuhause nicht abmelden bzw. sich in den Haushalt der Eltern ummelden.

[ 06. November 2006: Beitrag editiert von: Deckoffizier ]
 
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LAss sie bei einem dir sehr gut befreundeten Jäger auf die WBK eintragen. Mach aber bitte mit ihm einen schriftlichen Vertrag, das er nach deiner Rückkehr er dir diese Waffen wieder aushändigen muss. Ob du einen Benutzungsausschluss auch vertraglich festlegen kannst weiss ich nicht. Aber du kannst auf jeden Fall festlegen das er sie nicht veräußern darf.

Ich meine es gibt sowas wie eine "dauerhafte Leihgabe" aber halt mit Eintragung in die WBK des "Leihenden"
 
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Du solltest vieleicht auch einmal mit dem Büchser deines Vertrauens reden.
Im Zweifel gibt es noch die Möglichkeit der kostenpflichtigen Einlagerung bei einem Unternehmen.
Einfach bei Google nach "Waffeneinlagerung" suchen.

WH
Frank
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Deckoffizier:
Und wer vorübergehend im Ausland ist, sollte sich praktischerweise zuhause nicht abmelden bzw. sich in den Haushalt der Eltern ummelden.[ 06. November 2006: Beitrag editiert von: Deckoffizier ]<HR></BLOCKQUOTE>

Achtung, das hat steuerliche Konsequenzen und kann u.U. teuer werden!

Da du sicher regelmäßig im Inland bist und dann auch jagen hier willst, dürfte auch weiterhin der Bedarf gegeben sein.

Auch mit der Behörde zu besprechen ist das Thema der JS-Verlängerung wenn kein Wohnsitz mehr im Inland vorhanden ist!

Nach meiner Erfahrung sind die Behörden durchaus bereit, für Einzelfälle flexible Regelungen zu tolerieren.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von DUK:


Achtung, das hat steuerliche Konsequenzen und kann u.U. teuer werden!

<HR></BLOCKQUOTE>

Im Falle eines Nebenwohnsitzes, an dem die Waffen aufbewahrt werden, müßte das mal geprüft werden. Bei Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und keinen inländischen Wohnsitz haben, kommt es ja auch nur darauf an, ob sie tatsächlich im Steuerjahr überwiegend in Deutschland waren oder nicht. Aber ich bin kein Steuerrechtler. Hier im vorliegenden Fall muß man waffen- bzw. verwaltungsrechtlich unterscheiden zwischen der vorübergehenden und vom Gesetz zeitlich nicht begrenzten Aufbewahrung von fremden Waffen durch einen -anderen- WBK-Inhaber und der Aufbewahrung eigener Waffen am Haupt- oder Nebenwohnsitz. Haveljäger hätte also die Möglichkeit, seine Waffen jemand anderem für die Dauer seiner Abwesenheit (3 Jahre) zur vorübergehenden Aufbewahrung zu geben. Der Dritte bräuchte keine waffenrechtliche Erlaubnis für die Aufbewahrung, aber ein Dokument, aus dem die Übergabe hervorginge und hilfsweise vielleicht noch die Kopien der WBK von Haveljäger. Dieser braucht keine diesbezügliche Meldung an die Behörde zu machen, es ist aber auch nicht verboten. Wenn er sich in seiner Gemeinde abmeldet, geht bei Auslandsaufenthalt die Waffenakte ohnehin zum BVA. Sofern dort oder bei einer anderen zuständigen Behörde Zweifel in Bezug auf die sichere Aufbewahrung bestünden, würde man ihn ohnehin anschreiben und er könnte die Geschichte vom Dritten erzählen, bei dem sich die Waffen vorübergehend für die Dauer des Auslandsaufenthaltes befinden oder die seiner Eltern, bei welchen sich die Schränke befinden. In beiden Fällen müßten dann allerdings auch die erforderlichen Behältnisse vorgewiesen werden können....
Sofern sich Haveljäger dazu entschließt, den Nebenwohnsitz bei seinen Eltern zu begründen, was ich nur waffenrechtlich betrachten kann, dann wäre wie gesagt auch dort die Unterbringung seiner Waffen in entsprechenden verschlossenen Behältnissen zulässig, sofern nur er die Schlüssel hat. Die Eltern wären dann in der Lage, auf Anfrage den Ort der Aufbewahrung zu zeigen und damit wäre dem Gesetz auch Genüge getan. Vielleicht kann sich ja mal ein Steuerberater oder Diplom-Finanzwirt zu den steuerlichen Aspekten auslassen. Aber ich denke mal, daß das Haveljäger ohnehin weiß....
 
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Vielen Dank fuer die zahlreichen, ausfuehrlichen Informationen. Zur Zeit pruefe ich die Variante mit Zweitwohnsitz bei meinen Eltern. Das trifft auch am ehesten die tats. Situation, da ich zukuenftig sicher mindestens zweimal im Jahr zu meinen Eltern in die Voreifel komme, naemlich zur Bockjagd und zur Drueckjagssaison...
Das mit dem steuerlichen Aspekt kann ich eher vernachlaessigen, da meine Firma ueber eine sog. "Tax Equalisation" mich so stellt, als ob ich noch in Deutschland steuerpflichtig bin.
 

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