Waffen leihen

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Hallo W&H-Gemeinde! :D

Ich habe heute meinen ersten Jahresjagdschein gelöst, dementsprechend habe ich auch noch keine Waffe. Wenn ich nun eine Waffe von meinem Vater ausleihen möchte, dann maximal für einen Monat für einen Bedürfnis umfassenden Zweck (Jagd). Benötige ich dafür ein Schriftstück, dass er mir die Waffe vorübergehend überlassen hat?

Mit Grüßen,
Jirji
 
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Hallo Jirji,

dann darf man wohl noch zur bestandenen Prüfung gratulieren!
Wünsche Dir ein schönes Jägerleben und viel WMH!

Für die vorübergehende Überlassung brauchst Du natürlich ein entsprechendes Dokument. Vorlagen findest Du im WWW, z.B. unter
http://www.butterpatt.novastart.de/inde ... =downloads

Du kannst Dich aber auf der WBK Deines Vaters auch als Zweitnutzer eintragen lassen, das ist dann dauerhaft.

Schönen Gruß und WMH

Pasche
 
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Die vorformulierten Belege sind sicherlich zu empfehlen.

Ich habe allerdings immer meine Bauchschmerzen, wenn ich so weit über die gesetzliche Pflicht hinausschieße. In diesen Formularen werden so viele Informationen abgefragt, dass es einen graust.

Diese Informationen müssen doch eigentlich erst ermittelt werden, wenn die Polizei unter Annahme eines Anfangsverdachts auf eine Straftat (z.B. gegen das Waffengesetz) hin ermittelt. Und der darf sich nicht daraus alleine erschließen, dass man "nur" die gesetzlichen Vorgaben an den Beleg (nach §38 Nr. 1 lit. e WaffG) erfüllt. Und dann muss sie natürlich auch noch ihren Belehrungspflichten nachkommen.

Dieser "voreilige Gehorsam" ist leider die unweigerliche Folge einer tendenziellen Kriminalisierung von Jägern bzw. Waffenbesitzern generell. Schade drum.

Praktisch besser fährst Du natürlich so.
 
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skleinehakenkamp schrieb:
Die vorformulierten Belege sind sicherlich zu empfehlen.

Ich habe allerdings immer meine Bauchschmerzen, wenn ich so weit über die gesetzliche Pflicht hinausschieße. In diesen Formularen werden so viele Informationen abgefragt, dass es einen graust.

Diese Informationen müssen doch eigentlich erst ermittelt werden, wenn die Polizei unter Annahme eines Anfangsverdachts auf eine Straftat (z.B. gegen das Waffengesetz) hin ermittelt. Und der darf sich nicht daraus alleine erschließen, dass man "nur" die gesetzlichen Vorgaben an den Beleg (nach §38 Nr. 1 lit. e WaffG) erfüllt. Und dann muss sie natürlich auch noch ihren Belehrungspflichten nachkommen.

Dieser "voreilige Gehorsam" ist leider die unweigerliche Folge einer tendenziellen Kriminalisierung von Jägern bzw. Waffenbesitzern generell. Schade drum.

Praktisch besser fährst Du natürlich so.

Völlig richtig, aber man muss ja nicht alles ausfüllen. :wink:

Schönen Gruß und WMH

Pasche
 
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Wenn ich überhaupt von der Polizei angehalten werden sollte, sind die doch erstmal froh wenn ich was nachweisen kann,oder? Wenn ich das Formular komplett ausfülle, so wie es der Vordruck vorschreibt, dann werden doch wahrscheinlich keine großen Nachfragen kommen.
 
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Das ist sicherlich richtig.

In dieser Diskussion geht es eher darum, dass wir in einer für uns wohl typisch "teutschen" Art von "vorauseilendem Gehorsam" gleich mehr Informationen angeben, als es der Gesetzgeber vorsieht.

Nach § 38 Abs. 1 Buchst. e muss man einen Beleg mit sich führen, „aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht“. Diese Informationen können außerdem auch auf nem Bierdeckel oder nem Abriss Toilettenpapier stehen. Dass reicht prinzipiell aus.

Der eine oder andere Gesetzeshüter wird aber u.U. nicht in Deinem Interesse reagieren bzw. in Versuchung geraten, Dir damit Schwierigkeiten zu machen, weil es eben etwas "flapsig" wirkt. Wenn man sattelfest ist und Spaß daran hat, kann man sich auf so ein Spielchen einlassen.

Mit diesen vorgefertigten Formularen geht man solchen Problemen aus dem Weg - auch wenn es etwas "vorauseilenden Gehorsam" bedeutet.

Man kann sich natürlich auch selbst ein Formular stricken, welches weniger Felder hat und nur auf das reduziert ist, was notwendig ist bzw. was ich an Informationen raus geben will.

Schönen Gruß

Pasche
 

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