Hallo W&H-Gemeinde!
Ich habe heute meinen ersten Jahresjagdschein gelöst, dementsprechend habe ich auch noch keine Waffe. Wenn ich nun eine Waffe von meinem Vater ausleihen möchte, dann maximal für einen Monat für einen Bedürfnis umfassenden Zweck (Jagd). Benötige ich dafür ein Schriftstück, dass er mir die Waffe vorübergehend überlassen hat?
Mit Grüßen,
Jirji
Ich habe heute meinen ersten Jahresjagdschein gelöst, dementsprechend habe ich auch noch keine Waffe. Wenn ich nun eine Waffe von meinem Vater ausleihen möchte, dann maximal für einen Monat für einen Bedürfnis umfassenden Zweck (Jagd). Benötige ich dafür ein Schriftstück, dass er mir die Waffe vorübergehend überlassen hat?
Mit Grüßen,
Jirji