<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von M66:
Ach so....beinahe hätte ich es vergessen
. Sorry Andreas. Da der Begriff Jagdwaffe nirgendwo eindeutig definiert ist, ist es natürlich auch schwierig festzustellen was erworben werden darf.
Gruß Michl<HR></BLOCKQUOTE>
Das Anliegen wird aber zum Spießrutenlauf wen ich als Begründung für die Ausstelung der WBK
( auch als Erwerbsberechtigung) dann " Jagdausübung" angebe...
Andreas
Ach so....beinahe hätte ich es vergessen
Gruß Michl<HR></BLOCKQUOTE>
Das Anliegen wird aber zum Spießrutenlauf wen ich als Begründung für die Ausstelung der WBK
( auch als Erwerbsberechtigung) dann " Jagdausübung" angebe...
Andreas