Waffen abholen

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Ich muss zugeben, ob die in der Behörde einen Tresor haben oder nicht ist mir egal.
Wenn ich die Waffen dort legal abgeben kann und somit aus der Haftung bin und dann dort was passiert, weil die nicht ordnungsgemäß untergebracht sind, ist das deren Problem.
Ich habe mir halt nur gedacht, dass das die sicherste Alternative ist, weil ich dort auf jeden Fall das Meinige getan habe (Sicher im Sinne von, ich kann nichts tun, was gegen das Waffengesetz spricht. Nicht im Sinne von, die Waffe wird ordnungsgemäß gehandhabt und ich muss sie nachher nicht erst sicherheitshalber wieder einschiessen).
 
A

anonym

Guest
Magicus schrieb:
Wenn ich die Waffen dort legal abgeben kann und somit aus der Haftung bin und dann dort was passiert, weil die nicht ordnungsgemäß untergebracht sind, ist das deren Problem.
Ich habe mir halt nur gedacht, dass das die sicherste Alternative ist, weil ich dort auf jeden Fall das Meinige getan habe
Hast du eigentlich was Schriftliches von denen bekommen, also irgendeinen Beleg, dass du die Teile dort abgegeben hast?

Ansonsten bin ich fasziniert, dass man tatsächlich Waffen bei der Behörde zwischenlagern kann.

Auf welcher rechtlichen Grundlage dürfen die eigentlich Waffen "besitzen"? ;-)

Ich hätte die Waffen übrigens beim Umzug einfach im Waffenschrank gelassen. Gepolstert, wie schon vorgeschlagen wurde. Damit wäre man doch alle Probleme los (zumindest wenn man selbst den Möbelwagen fährt oder es eine Firma tut).
 
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..wir dürfen nach neuem Recht Waffen der Vernichtung oder Verwertung zuführen....und für diesen Zweck müssen geeignet Lagerstätten zu Verfügung stehen..noch Fragen?
 
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Duckdichundwech schrieb:
..wir dürfen nach neuem Recht Waffen der Vernichtung oder Verwertung zuführen....und für diesen Zweck müssen geeignet Lagerstätten zu Verfügung stehen..noch Fragen?

von Lagern oder Aufbewahren für Fremde sehe ich nur nichts. :twisted:
und nun lass mal die "Stammbesetzung" krank sein und die Krankheitsvertretung unterliegt einem Anfall von Arbeitswut und lässt mal vernichten was sich so angesammelt hat..... :twisted: :twisted: :twisted: :roll:
 
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..da geb ich Dir Recht....was vom Markt weg is...is weg :oops: :oops: :lol:
Quatsch :idea: ..wenn wirklich kein sichere Unterbringungsmöglichkeit da is, wird den Leuten geholfen......stellt die Waffenbehörden nicht immer so penetrant doof und hilflos dar.... :roll:
 
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@ Duckdichundwech: das steht und fällt alles mit den zuständigen SB, von richtig guten und angenehmen zusammenwirken bis zum gegenseitigen ank.... und "Brieffreundschaft" nur über den Rechtsbeistand ist alles bei.
Wobei auch einige "Kunden" nicht die einfachsten sind, zugegeben, aber gute SB können auch damit umgehen.
 
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Also ich habe einen Beleg bekommen.
Natürlich gebe ich meine Waffen nicht weg, ohne irgend was schriftliches zu haben. Nachher verschwindet was und ich wars gewesen... Nene, das muss nicht sein.

Ich hab sie jetzt übrigens abgeholt. Mit dem Koffer war es kein Problem.
 
M

marder14

Guest
Es steht doch schon weiter oben. "Geschlossenes Behältnis". Fertig. Dasselbe gilt doch auch im Flugverkehr. "Waffenkoffer" ist nirgendwo definiert.
Ich hatte meine zerlegbare Waffe (R 93) schon in einem mit Zahlenschloss gesicherten Koffer mit nach Schottland genommen und dieselbe Waffe in einem ebenfalls mit Zahlenschloss gesicherten Seesack zwischen dem restlichen Gepäck mit nach Novosibirsk. Die Transportvorschriften hatte ich vorsichtshalber ausgedruckt und mit im Handgepäck.
Also mit ein wenig Kreativität sollte man seine Transportbehältnisse schon finden.
 

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