Ist doch ganz einfach, ihr stellt euch an:
Auto-Waffentresor einbauen, durch den Unterboden verschraubt natürlich.
Schlüssel in einen kleinen
Schlüsseltresor, ebenfalls verschraubt, fertig.
Im Ernst: ein Blick ins WaffG bzw. 12.3.3.1 WaffVwV und die Sache ist geklärt, oder?
-> Kanone entladen ins Auto werfen, fertig.
-> Verpackt oder nicht, Verschluss offen oder nicht, sichtbar oder nicht, völlig egal.
-> Entladen heißt, keine Munition ist in der Waffe, egal wo.
Bei kurzzeitigen Verlassen
(tanken, Essen gehen, Schnaps kaufen....) des Fahrzeugs darf sie nach 36.2.15 WaffVwV nicht von außen sichtbar sein, darüber hinaus gehende Vorgaben gibts auch hier nicht.
So schwierig sind die Gesetzestexte doch nicht zu lesen und gerade das WaffG und die zugehörigen WaffVwV ist doch recht eindeutig formuliert. Ich jage teilweise direkt an einer Bundesstraße und parke da oft auch "verdächtig" in abzweigenden Feldwegen, was mehrfach schon die Rennleitung zum Anhalten bewogen hat. Nach einem kurzen Gespräch ist der Sachverhalt geklärt, an einer sichtbaren Waffe wurde nie Anstoß genommen.
Im Übrigen: Rechte müssen auch wahrgenommen werden, sonst sind sie irgendwann weg.
Waidmannsheil
Ratatoskr
(der seine Waffe offen zum Auto trägt und dort in den Beifahrerfußraum stellt)