Waffe steuerlich geltend machen?

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Vielleicht gibts ja steuerberater oder andere fachleute hier:

Kann ich eine Waffe, Teile oder Munition hierfür steuerlich geltend machen, wenn ich eine Eigenjagd selbst bewirtschafte oder als forstbeamter oder forstangestellter tätig bin? Gibts da irgendwelche grenzen oder übliche handhabung?
 
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Ich meine, dass in so einem Fall zumindest die Anschaffung einer neuen Waffe steuerlich geltend gemacht werden kann. Einer meiner Freunde hat von seinen Eltern zum Diplom eine neue Büchse bekommen. Er zeigte sie mir mit den Worten: Die habe ich von meinen Eltern. Vaddern konnte da mal wieder was absetzen...
 
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Eigenjagd = Hobby, ich meine eher nein,
Forstbeamter = Schwerstarbeit :roll: könnte ich mir vorstellen, aber aus dem Bauch heraus.
Grüße Günter
P.S. bin mal auf den Kommentar der Fachleute gespannt.
 
A

anonym

Guest
Ein mir bekannter Berufsjäger hat das m.W. einmal geschafft.
ist aber lange her.
Ob die Dienstwaffe heute noch zum Berufsbild des Förster gehört-
müßte man einen fragen.
P. :D
 
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Kastro schrieb:
Eigenjagd = Hobby, ich meine eher nein,

Öhem, wenn die eigenjagd ein hobby wäre, würde man mit der bewirtschaftung nix verdienen, eine steuerliche abschreibung würde demnach auch keinen sinn machen. Man will das ding ja nicht von einem externen gehalt abschreiben, das wär sogar mir zu dreist.
 
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Ich meine aber, dass das Finanzamt das so sieht. Ein Freund von mir der eine Eigenjagd "bewirtschaftet", wollte seine neuen Hochsitze steuerlich geltend machen, USt abziehen und als Anlagegüter abschreiben, Finazamt stellte sich quer und er hatte leider das Nachsehen. So hat er es mir letztes Jahr auf jeden Fall geschildert.
Grüße Günter
 
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Kastro schrieb:
Ich meine aber, dass das Finanzamt das so sieht. Ein Freund von mir der eine Eigenjagd "bewirtschaftet", wollte seine neuen Hochsitze steuerlich geltend machen, USt abziehen und als Anlagegüter abschreiben, Finazamt stellte sich quer und er hatte leider das Nachsehen. So hat er es mir letztes Jahr auf jeden Fall geschildert.
Grüße Günter

Das kommt drauf an ob er längerfristig Gewinn erwirtschaftet. Eine Eigenjagd ist erstmal ein Land- und Forstwirtschaftliches Unternehmen. Damit können Aufwendungen abgesetzt werden. Wird aber regelmäßig kein Gewinn erwirtschaftet wird es von FA als Hobby eingestuft und es ist nix mehr mit absetzen. Kann soweit gehen, daß sie Geld zurückfordern.
 
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zum Thema - Zitat an:

§ 4 (5) EStG
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
.
.
.
Nr. 4. Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen.

Zitat ende.

Greets
Mibaki
 
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Danke vielmals Mbaki!

Noch ne dumme frage: Wie ist das wenn der wildbreterlös mit in die bilanz einfliesst und den wert an jagdlichen ausgaben übersteigt? Gilt das dann auch?
 
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saujager1977 schrieb:
Danke vielmals Mbaki!

Noch ne dumme frage: Wie ist das wenn der wildbreterlös mit in die bilanz einfliesst und den wert an jagdlichen ausgaben übersteigt? Gilt das dann auch?

Gerade dann und nur dann kannst Du jagdliche Aufwendungen eben doch absetzen. Es muß ein Betrieb mit Gewinnabsicht dahinter stehen. Der § von Mibaki ist für Personen/Gesellschaften gedacht, zu deren Betriebsziel Jagd eben nicht gehört - wie z.B. Bauunternehmen pachtet Jagd an für die Geschäftsführer und um gewisse Geschäftspartner dort geschmeidig zu machen. Immer wieder beliebt, heute aber nicht mehr so häufig praktiziert. Die Philipp Holzmann AG hatte z.B. bis zum Konkurs eine solche Jagd in der Eifel nahe Prüm - mit Gästehaus, Berufsjäger usw. Ein Forstbetrieb kann jagdliche Aufwendungen in einem gewissen Maß eben absetzen. Natürlich nicht die Luxuswaffe für den Geschäftsführer. Aber wenn aus der Jagd im Rahmen des Forstbetriebes Erlöse anfallen können Aufwendungen eben wohl abgesetzt werden. Wichtig ist eben das Gewinn erzielt wird. Wenn in dem Betrieb Arbeiter/Angestellte beschäftigt werden und regelmäßig Umsätze getätigt werden sollte es kein Problem sein.

Ist es eben nur eine Eigenjagd mit gelegentlichem Holzverkauf dürfte der aber als Hobby eingestuft werden.

Förster haben früher übrigends mal Schußgeld bekommen und ihre Aufwendungen für Patronen zu ersetzen.
 
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PatrickM hat so das Wesentliche zu dem Thema gesagt. Da in den allermeisten Fällen die von uns betriebene Jagd keinen Gewinn abwirft, fällt die Geschichte ohnehin in den von Rechtsprechung entwickelten Bereich der sogenannten Liebhaberei. Soll bedeuten, Wir können dem FA nicht mit Ausgaben aus der Jagd kommen, entsprechend interessieren Einnahmen aus dem Wildbreterlös auch nicht.

Greets
Mibaki
 
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Mibaki schrieb:
zum Thema - Zitat an:

§ 4 (5) EStG
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
.
.
.
Nr. 4. Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen.

Zitat ende.

Greets
Mibaki

Danke, ich wollte es gerade selber raussuchen.
 
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Mibaki schrieb:
PatrickM hat so das Wesentliche zu dem Thema gesagt. Da in den allermeisten Fällen die von uns betriebene Jagd keinen Gewinn abwirft, fällt die Geschichte ohnehin in den von Rechtsprechung entwickelten Bereich der sogenannten Liebhaberei. Soll bedeuten, Wir können dem FA nicht mit Ausgaben aus der Jagd kommen, entsprechend interessieren Einnahmen aus dem Wildbreterlös auch nicht.

Greets
Mibaki

Pervers ist an der Sache allerdings, daß wir von unserer lieben BG, ohne die wir wohl nicht können, als Unternehmer angesehen werden. Desgleichen bei der Landwirtschaft. Wenn Du eine bestimmte Fläche beackerst, und sei es aus purem Zeitvertreib, bist Du fällig und darfst zahlen. Absetzen darfst Du aber nichts. :twisted:
 

doa

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Vielleicht findet sich ja mal ein Frührenter mit Rechtschutzversicherung für eine Normenkontrollklage... :wink:
 

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