Hallo zusammen,
da ich momentan Probleme mit einer Warenlieferung (Jagdbüchse 7x64) via DHL habe, bin ich auf dieses Forum gestoßen. Auch wenn der Waffenversand in der Vergangenheit hervorragend mit DHL funktioniert hat, muss ich einigen Forums-Mitgliedern widersprechen.
Es ist korrekt, dass der internationale Versand von Waffen über DHL definitiv per AGB ausgeschlossen ist, d.h. jedoch nicht, dass im nationalen Versand dieses erlaubt ist.
Die AGB von DHL Stand 2011 sagen aus, dass der Versand von gefährlichen Gütern bestimmten Restriktionen unterliegt, welche DHL nicht gewährleisten kann (sichere Verwahrung, etc).
Aber von vorn: Zuallererst muss bei der Einlieferung als National Express / Paket der Paketinhalt angegeben werden (Pkt. 2.1 AGB). Dem DHL Mitarbeiter muss mitgeteilt werden, ob es sich um ein "gefährliches Gut" handelt oder nicht. Unter diesen Voraussetzungen sind DHL Mitarbeiter nicht berechtigt, einen Beförderungsvertrag zu abzuschließen. Des Weiteren ist es dem zuständigen Mitarbeiter nicht zuzumuten, die Echtheit eines Jagdscheins geschweige denn eines sonstigen behördlichen Dokumentes zu prüfen. Es fehlt die Beauftragung einer geeigneten Person bei der DHL Paketannahme. Gefährliche Güter werden für den Warenversand ausgeschlossen bzw. eingeschränkt (Pkt. 2.2 AGB). Bitte nicht verwechseln: "Gefahrgut" und "gefährliche Güter". Was letztendlich als "gefährliches Gut" bezeichnet wird, liegt ganz bei DHL. Wie wir als verantwortliche Jagdscheininhaber wissen, dürfen wir Schusswaffen auch nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen unterbringen. Der Transport vom Büchsenmacher oder dem Schießplatz unterliegt ebenfalls behördlichen Auflagen. Ich denke nicht, dass ein mit Tesafilm verklebtes Paket als zugriffssicher zu bezeichnen ist.
Fakt ist, dass laut AGB kein Beförderungsvertrag zustande kommt, somit Schusswaffen auch nicht von DHL angenommen oder befördert werden müssen. Die verantwortliche Anmeldung des Paketinhaltes obliegt dem Versender. Bei Abweichungen und Verstößen gegen die DHL AGB entsteht kein gültiges Vertragsverhältnis und ggf. entfällt sogar der Versicherungsschutz.
Als... es muss nicht immer gleich ein Verbot sein. Es reicht, wenn die Beförderungsbedingungen Dinge einschränken oder ausschließen. Es wäre für alle Beteiligten wahrscheinlich einfacher, wenn es eindeutig ein Verbot oder eine Erlaubnis geben würde. Ich gehe davon aus, dass DHL schnellstmöglich in diesem Bereich nachbessert, und zwar mit einem Ausschluss der Beförderung von Schusswaffen und Munition, wie es in den AGB International bereits geschehen ist.
Sollte sich jemand aktuell mit dem Gedanken beschäftigen, einen KEP Dienstleister für den Waffenversand zu suchen, sollte er DHL vergessen und auf die üblichen Verdächtigen zurückgreifen. Unternehmen wie z.B. Overnight sind auf den sicheren Transport sensibler Güter wie Schusswaffen spezialisiert. Bis dato habe ich nur gute Erfahrungen gemacht.
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