Waffe per DHL

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Nunja, im Unterricht Recht lernt man sehr schnell, dass gewerbliche Transporteure eine verpackte Waffe transportieren dürfen. Das ist eigentlich nichts Neues. Daher muss diese Diskussion hier nun wirklich nicht in aller Ausführlichkeit sein.
 
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Strigiformes schrieb:
.....den ansonsten würde man ja wohl
klare Aussagen bekommmen und diese Serviceleistung würde auch beworben.
Nur weil die großen Händler dass machen, heißt es ja noch lange nicht dass es richtig ist.
kein Unternehmen ist verpflichtet alle Leistungen die es anbieten kann und darf auch zu bewerben, für manche Dienstleistungen ist es sogar ratsamer dies nicht zu tun, die Ausbildung der Mitarbeiter hat leider oft andere Prioritäten als die optimale Kundenberatung.
Die großen Händler halten sich sehr strikt ans Gesetz, weil ihnen bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen selbiges diverse Unannehmlichkeiten drohen bis hin die Schließung ihres Unternehmens mittels Entzug der Waffenhandelserlaubnis. :26:

Strigiformes schrieb:
...Es wäre schön wenn einer der die Rechte wohl studiert hat und sich damit auskennt die Sache mal zu beleuchten.

Beste Grüße

von der Sorte haben hier im Thread schon so 3-4 geantwortet....
Allein dazu noch Theologie und Philosophie zu studieren habens dann doch bleiben lassen... :31:
 
S

Strigiformes

Guest
Ja dann bedanke ich mich für Eure Antworten und Schlussfolgere daraus....dass wenn Jäger A bei Egun eine Waffe verkauft hat und diese mit einem von mir erwähnten Paketdienstleiter versendet....und diese Waffe nicht bei Jäger B ankommt... er keinerlei Konsequenzen zu erwarten hat.

Beste Grüße
 
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habe bei egun schon über 10 lw gekauft. overnight ist in meinen augen reine abzocke. 6 mal imense kosten, und 4 verschiedene lieferanten (dpd, fedex, dhl, und die normale post) also wo ist hier der sinn? Nie hat auch nur irgendwer einen ausweis etc. verlangt...
Das sind meine erfahrungen mit overnight.

Beste grüße aus Österreich
 

tar

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Ich weiß ja nicht wie das im Ausland gehandhabt wird, aber hier stand der Overnighter sehr pünktlich gegen 8 Uhr vor der Tür und hat auch Ausweis geprüft.
 
O

oldvinyldude

Guest
Hallo zusammen,

da ich momentan Probleme mit einer Warenlieferung (Jagdbüchse 7x64) via DHL habe, bin ich auf dieses Forum gestoßen. Auch wenn der Waffenversand in der Vergangenheit hervorragend mit DHL funktioniert hat, muss ich einigen Forums-Mitgliedern widersprechen.

Es ist korrekt, dass der internationale Versand von Waffen über DHL definitiv per AGB ausgeschlossen ist, d.h. jedoch nicht, dass im nationalen Versand dieses erlaubt ist.

Die AGB von DHL Stand 2011 sagen aus, dass der Versand von gefährlichen Gütern bestimmten Restriktionen unterliegt, welche DHL nicht gewährleisten kann (sichere Verwahrung, etc).

Aber von vorn: Zuallererst muss bei der Einlieferung als National Express / Paket der Paketinhalt angegeben werden (Pkt. 2.1 AGB). Dem DHL Mitarbeiter muss mitgeteilt werden, ob es sich um ein "gefährliches Gut" handelt oder nicht. Unter diesen Voraussetzungen sind DHL Mitarbeiter nicht berechtigt, einen Beförderungsvertrag zu abzuschließen. Des Weiteren ist es dem zuständigen Mitarbeiter nicht zuzumuten, die Echtheit eines Jagdscheins geschweige denn eines sonstigen behördlichen Dokumentes zu prüfen. Es fehlt die Beauftragung einer geeigneten Person bei der DHL Paketannahme. Gefährliche Güter werden für den Warenversand ausgeschlossen bzw. eingeschränkt (Pkt. 2.2 AGB). Bitte nicht verwechseln: "Gefahrgut" und "gefährliche Güter". Was letztendlich als "gefährliches Gut" bezeichnet wird, liegt ganz bei DHL. Wie wir als verantwortliche Jagdscheininhaber wissen, dürfen wir Schusswaffen auch nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen unterbringen. Der Transport vom Büchsenmacher oder dem Schießplatz unterliegt ebenfalls behördlichen Auflagen. Ich denke nicht, dass ein mit Tesafilm verklebtes Paket als zugriffssicher zu bezeichnen ist.

Fakt ist, dass laut AGB kein Beförderungsvertrag zustande kommt, somit Schusswaffen auch nicht von DHL angenommen oder befördert werden müssen. Die verantwortliche Anmeldung des Paketinhaltes obliegt dem Versender. Bei Abweichungen und Verstößen gegen die DHL AGB entsteht kein gültiges Vertragsverhältnis und ggf. entfällt sogar der Versicherungsschutz.

Als... es muss nicht immer gleich ein Verbot sein. Es reicht, wenn die Beförderungsbedingungen Dinge einschränken oder ausschließen. Es wäre für alle Beteiligten wahrscheinlich einfacher, wenn es eindeutig ein Verbot oder eine Erlaubnis geben würde. Ich gehe davon aus, dass DHL schnellstmöglich in diesem Bereich nachbessert, und zwar mit einem Ausschluss der Beförderung von Schusswaffen und Munition, wie es in den AGB International bereits geschehen ist.

Sollte sich jemand aktuell mit dem Gedanken beschäftigen, einen KEP Dienstleister für den Waffenversand zu suchen, sollte er DHL vergessen und auf die üblichen Verdächtigen zurückgreifen. Unternehmen wie z.B. Overnight sind auf den sicheren Transport sensibler Güter wie Schusswaffen spezialisiert. Bis dato habe ich nur gute Erfahrungen gemacht.
:29:
 
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Eine ungeladene Waffe ist kein gefährliches Frachtgut im Sinne der diversen AGBs. Die genannten Einschränkungen in den Beförderungsbestimmungen beziehen sich auf Explosivstoffe oder ätzende oder giftige Flüssigkeiten, deren Transport ein gewisses Risiko darstellt. Eine Waffe ist ein Stück edlen Stahls mit - bei Langwaffen - einem Stück wohlgeformten Holzes. Von beidem geht keine Transportgefahr aus. Die Sendung darf allerdings nicht abhandenkommen und nur an den berechtigten Empfänger ausgehändigt werden. Darum geht es im Wesentlichen hier.

Solange der Waffentransport nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist er erlaubt. Bei internationalen Transporten hat ihn die DHL explizit ausgeschlossen wegen des Ärgers beim Zoll. Innerhalb Deutschlands bleibt aber die Sendung im Gültigkeitsbereich des WaffG, daher gibt es keine Probleme und sie wird auch nicht nachbessern.
 
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Hallo,

hab mir gerade den ganzen Thread durchgelesen.
Wenn ich etwas per DHL versende frankiere ich i.d.R. online.

In diesem Portal hab ich aber keine Möglichkeit eine eigenhändige Übergabe auszuwählen.
Für Langwaffen muss ich Sperrgut wählen und bin damit schon direkt bei 26€.

Eigenhändige Übergabe finde ich ausschliesslich für Geschäftskunden.
Damit hat sich der Fall mit DHL für mich erledigt.

Wichtig ist jedenfalls das man sich als Versender nichts zu schulden kommen lässt.
Das ist mit der Eigenhändigen Übergabe eigentlich abgegolten.

Wenn dann was passiert ist es Problem der DHL.
Die sind da aber alles andere als zimperlich.
Hab schon Gewehre an meine Haustür gelehnt gefunden, so das jeder der am Haus vorbei fährt das Paket sieht.
Riesen Aufkleber "Eigenhändig" (DHL Aufkleber, kein selbst aufgeklebter) auf dem Karton.
Ist schon ziemlich dünnes Eis auf dem die sich da bewegen.

Bei Overnight kann ich einfach belegen das ich alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe und mir nix zu schulden hab kommen lassen.
Overnight arbeitet mit verschiedenen Versendern zusammen, bei uns ist das die TLA.
Dort wird auf Sicherheit wert gelegt. Eine Kurzwaffe haben sie mir erst aus dem Panzerschrank geholt als sie meinen Ausweis kontrolliert hatten. (Hab dort persönlich abgeholt)

Und billiger ist DHL bei den Langwaffen auch nicht, da ich ja grundsätzlich den Sperrgut Aufpreis von 20€ zahle.
 
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Mein Gott, das ist doch nun wirklich schon alles durchgekaut. In Kurzform alles in vier Punkten:

1. Express-Eigenhändig ist auch für Privatleute möglich. Nur erforderlich, wenn Empfänger EINE PERSON ist.
2. Beim Versand an berechtigte FIRMA (Hersteller, Büchsenmacher...) ist normale Zustellung möglich.
3. Das eindeutige Beauftragen des Versenders ist waffenrechtlich ausreichend.
4. Sperrgepäck gilt erst ab 1,20 Meter. Die meisten Langwaffen sind nicht so lang, die Verpackung folglich ebenso.

Noch Fragen?
 
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Jaaa dein armer Gott!

1. Express-Eigenhändig ist auch für Privatleute möglich. Nur erforderlich, wenn Empfänger EINE PERSON ist.
Express geht nicht zusammen mit Sperrgut.
Ich kann online auch bei Express Versand keine Eigenhändige Übergabe auswählen.

2. Beim Versand an berechtigte FIRMA (Hersteller, Büchsenmacher...) ist normale Zustellung möglich.
Wie kommts?

3. Das eindeutige Beauftragen des Versenders ist waffenrechtlich ausreichend.
Richtig, geht aber nicht bei DHL.

4. Sperrgepäck gilt erst ab 1,20 Meter. Die meisten Langwaffen sind nicht so lang, die Verpackung folglich ebenso.
Total unlogisch, die Verpackung ist immer länger als das Gewehr.
Ich hab ne Menge Kartons in welchen ich Waffen erhalten hab ich Keller, keiner ist kürzer als 130cm.
Ich hab auch kein Futteral das kürzer als 120cm ist.
 

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