Hallo,
Timm ist mein Name und bin neu hier.
Ich hoffe jemand von Euch kann mir Helfen.
Folgendes Problem,
Da ich eines von sechs Enkel meines Opas bin und der einzigste davon bin mit dem Bedürfnis eine Waffe besitzen. ( Jungjäger ) möchte er mir zwei Langwaffen überlassen.
Aber warum auch immer hat er Angst mir was zu schenken und den anderen fünf Enkeln nicht,
deshalb meine Frage ( leider nirgends zu finden aber wurde auf der Jagdschule von unserem Rechtsanwalt (Ausbilder) so angesprochen).
Kann ich besitzer der beiden Langwaffen werden und sie in meine noch nicht vorhandene WBK eintragen lassen? wenn aber der Opa wie auch immer der eigentümer bleibt ? und ich sie bei mir sicher verwahre?
Oder gibt es nur die eine Möglichkeit Max. 4 Wochen mit Leihschein?
Oder sonst ein Weg?
Opa will halt Eigentümer bleiben.
Mfg Timm
Timm ist mein Name und bin neu hier.
Ich hoffe jemand von Euch kann mir Helfen.
Folgendes Problem,
Da ich eines von sechs Enkel meines Opas bin und der einzigste davon bin mit dem Bedürfnis eine Waffe besitzen. ( Jungjäger ) möchte er mir zwei Langwaffen überlassen.
Aber warum auch immer hat er Angst mir was zu schenken und den anderen fünf Enkeln nicht,
deshalb meine Frage ( leider nirgends zu finden aber wurde auf der Jagdschule von unserem Rechtsanwalt (Ausbilder) so angesprochen).
Kann ich besitzer der beiden Langwaffen werden und sie in meine noch nicht vorhandene WBK eintragen lassen? wenn aber der Opa wie auch immer der eigentümer bleibt ? und ich sie bei mir sicher verwahre?
Oder gibt es nur die eine Möglichkeit Max. 4 Wochen mit Leihschein?
Oder sonst ein Weg?
Opa will halt Eigentümer bleiben.
Mfg Timm