Waffe durch ein fremdes Revier transportieren

Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Thersites schrieb:
Was heißt: Mein angestammter Schießstand?

1.) Von deinem Revier in eine andere entfernte Ecke deines Reviers, die du dir zum Anschießen usw. eingerichtet hast?
oder
....
Bei 1.) könnte man theoretisch die Waffe (da Anschießen Jagdausübung ist) die Waffe offen aber ungeladen führen, muss aber diesen "Jägernotweg" mit dem betr. Revierpächter abstimmen.
...
Ich häng mich auf, ich häng mich auf ..........
 
Registriert
27 Jan 2012
Beiträge
368
Der Thread hat Potential für mindestens 15 Seiten und 1-2 Nutzersperrungen :23:
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Abrazzo schrieb:
Der Thread hat Potential für mindestens 15 Seiten und 1-2 Nutzersperrungen :23:
Wenn ich die zum Sonstigen auch noch die Verwendung des Begriffes Wilderei im Eingangspost bedenke, dann muß ich 1. Frostis Satz 1 auf vorheriger Seite Recht geben und damit könntest 2. Du mit Deiner obigen Aussage Recht gehalten.
 
C

Chavin

Guest
Holla, was hier mit meinem Thread geschehen ist, hatte ich so natürlich nicht beabsichtig :17:
Ich würde den Wald nicht querfeldein, sondern auf öffentlichen Wegen durchqueren. Ich hätte mir dabei gar keine großen Gedanken gemacht, hätte nicht ein befreundeter - und nebenbei gesagt sehr erfahrener - Jäger seine Bedenken geäußert.

Wie man eine Waffe gesetzeskonform transportiert, ist mir durchaus bekannt. Besagter Jäger hat mich nur verunsichert, da er der Ansicht war, dies könnte mir als potentielle Wilderei ausgelegt werden.

Da sich viele über meine Frage zu amüsieren scheinen, werte ich das mal als "grünes Licht".

Danke euch allen :)

Liebe Grüße

Chavin
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.289
Tiroler Bracke schrieb:
Thersites schrieb:
Was heißt: Mein angestammter Schießstand?

1.) Von deinem Revier in eine andere entfernte Ecke deines Reviers, die du dir zum Anschießen usw. eingerichtet hast?
oder
....
Bei 1.) könnte man theoretisch die Waffe (da Anschießen Jagdausübung ist) die Waffe offen aber ungeladen führen, muss aber diesen "Jägernotweg" mit dem betr. Revierpächter abstimmen.
...
Ich häng mich auf, ich häng mich auf ..........
Na gut, für die (hoffentlich hitzebedingt) mental herausgeforderten:
Von deinem ungünstig geschnittenen Revier durch ein fremdes Revier als Abkürzung in eine andere entfernte Ecke deines Reviers.....

Jetzt verständlich?
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Thersites schrieb:
Tiroler Bracke schrieb:
Thersites schrieb:
Was heißt: Mein angestammter Schießstand?

1.) Von deinem Revier in eine andere entfernte Ecke deines Reviers, die du dir zum Anschießen usw. eingerichtet hast?
oder
....
Bei 1.) könnte man theoretisch die Waffe (da Anschießen Jagdausübung ist) die Waffe offen aber ungeladen führen, muss aber diesen "Jägernotweg" mit dem betr. Revierpächter abstimmen.
...
Ich häng mich auf, ich häng mich auf ..........
Na gut, für die (hoffentlich hitzebedingt) mental herausgeforderten:
Von deinem ungünstig geschnittenen Revier durch ein fremdes Revier als Abkürzung in eine andere entfernte Ecke deines Reviers.....

Jetzt verständlich?

Nein. Kein Nachbar kann Dir jemals einen nötigen oder unnötigen Jägernotweg einräumen. Er kann Dir immer nur als Jagdgast eine entsprechend eingeschränkte Begehungserlaubnis erteilen. Und die brauchst du nach Jagdgesetz ohne entsprechende Begleitung schriftlich.

@Chavin
Erkläre mir bitte mal für B.-W. (wo Du ja wohl herkommst) den Unterschied zwischen öffentlichen Wegen und nach Naturschutzgesetz und Waldgesetz von Wald- und Feldwegen! Und dann kommen wir zum Unterschied von öffentlichen Wegen und den zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wegen. Und dann kommen wir zum Führen zum Zwecke des Transport und zum Führen im Zusammenhang mit der Jagd. Und dann kommen wir zum Begriff der Wilderei aus dem Strafgesetzbuch im Vergleich zur Ordnungswidrigkeit nach BJagdG der Abseits der zum allgemeinen Gebrauch gedachten Wege befindlichen zur Jagd ausgerüsteten Person.
Wo zum Teufel hast Du Deine Ausbildung gemacht und die Prüfung bestanden?

Wenn Du im Vergleich zu früher nicht mehr sämtliche geschützen (Alpen-)Pflanzen aufzählen kannst, hast Du jegliches Verständnis von mir, aber wenigsten einige Grundbegriffe im Recht sollten doch bei einem Jungjäger dauerhaft verankert werden!

P.S.:
An was machst Du den "sehr erfahrenen Jäger" fest? An 30 Jahren Unkenntnis? Frisch ausgebildet solltest Du in der gesamten Theorie eher Deinen Lehrern glauben. Aber wenn man nicht einmal die einfachsten Begrife (s.o. Fragenkatalog) zuordnen kann?
 
Registriert
14 Nov 2008
Beiträge
260
- Und man kann auch ohne Hut wildern - ist allerdings nicht weidgerecht.

Also immer einen Hut mitnehmen. Solltest du mit einem Wilderer verwechselt werden, kann dir niemand unweidgerechtes Verhalten unterstellen ;) -Was ein Trost!
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.289
Tiroler Bracke schrieb:
Nein. Kein Nachbar kann Dir jemals einen nötigen oder unnötigen Jägernotweg einräumen. Er kann Dir immer nur als Jagdgast eine entsprechend eingeschränkte Begehungserlaubnis erteilen. Und die brauchst du nach Jagdgesetz ohne entsprechende Begleitung schriftlich.

Sehe ich nicht so: Jägernotwege - falls überhaupt erforderlich - werden zuvörderst unter den beteiligten Revierbesitzern abgesprochen, nur wenn die sich nicht einigen geht man zur UJB.

§ 32 BbgJagdG(Gesetz) - Landesrecht Brandenburg
Wegerecht, Jägernotweg
(1) Wer die Jagd ausübt, aber zum Jagdbezirk nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unzumutbaren Weg gelangen kann, ist zum Betreten und Befahren fremder Jagdbezirke in Jagdausrüstung auch auf einem nicht zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg (Jägernotweg) befugt, der notfalls* von der unteren Jagdbehörde bestimmt wird. Der Eigentümer des Grundstückes, über das der Jägernotweg führt, kann eine angemessene Entschädigung verlangen, die auf Antrag der Beteiligten durch die untere Jagdbehörde festgesetzt wird.

(2) Bei Benutzung des Jägernotweges dürfen Schusswaffen nur ungeladen und Hunde nur angeleint mitgeführt werden.


*heißt doch imho, dass man normalerweise einen Jägernotweg mit seinem Nachbarn absprechen sollte.

.......möglicherweise ist das Landesjagdgesetz in B-W noch etwas rückständig und ihr braucht dort unten eine unnütze Bürokratie :D

Edith: Wie ich gerade sehe ist das mit dem Jägernotweg bei euch genauso, d.h. wenn du nicht auf öffentlichen Wegen marschierst, brauchst du eine Einwilligung des Nachbarn.
Allerdings ist wohl nur Brandenburg so frei, dass du die Knifte auf einem solchen Weg nicht verpacken sondern nur entladen musst.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Tiroler Bracke schrieb:
.....

@Chavin
Erkläre mir bitte mal für B.-W. (wo Du ja wohl herkommst) den Unterschied zwischen öffentlichen Wegen und nach Naturschutzgesetz und Waldgesetz von Wald- und Feldwegen! Und dann kommen wir zum Unterschied von öffentlichen Wegen und den zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wegen. Und dann kommen wir zum Führen zum Zwecke des Transport und zum Führen im Zusammenhang mit der Jagd. Und dann kommen wir zum Begriff der Wilderei aus dem Strafgesetzbuch im Vergleich zur Ordnungswidrigkeit nach BJagdG der Abseits der zum allgemeinen Gebrauch gedachten Wege befindlichen zur Jagd ausgerüsteten Person.
Wo zum Teufel hast Du Deine Ausbildung gemacht und die Prüfung bestanden?

Wenn Du im Vergleich zu früher nicht mehr sämtliche geschützen (Alpen-)Pflanzen aufzählen kannst, hast Du jegliches Verständnis von mir, aber wenigsten einige Grundbegriffe im Recht sollten doch bei einem Jungjäger dauerhaft verankert werden!

P.S.:
An was machst Du den "sehr erfahrenen Jäger" fest? An 30 Jahren Unkenntnis? Frisch ausgebildet solltest Du in der gesamten Theorie eher Deinen Lehrern glauben. Aber wenn man nicht einmal die einfachsten Begrife (s.o. Fragenkatalog) zuordnen kann?

und dann kommen wir eventuell dazu, über dieses Posting von gestern nach zu denken.. @Tirloer Bracke!

gipflzipfla schrieb:
guten Tag....

Chavin schrieb:
Hallihallo,

ich könnte bequem zu Fuß zu meinem angestammten Schießstand gelangen, müsste dafür aber ca. 15 Minuten den Wald durchqueren.....

Liebe Grüße

Chavin
auf welcher Strasse oder welchem Weg in welchem (Bundes)Land?

Auf dem Fahrrad wärst Du wohl schneller.... :14:

Tiroler Bracke schrieb:
......
@Gipflzipfla
Was sagt Dir "Hallo aus dem Ländle"?
Etwas Recherche vor dem zwanghaften Tippen schadet auch Dir nicht.
Ganz im Gegensatz zu Deinem Profil und Deinen Eingangsposts findet man bei ihm die nötigen Informationen.

@Tiroler Bracke,
was ist.. fehlen Dir eventuell einige nötige Informationen des TE?

Ich wollte nur zwei, eigentlich bestimmt ganz unbedeutende, Informationen haben...


Wieso wusste ich vorgestern schon, wie sich dieser Thread entwickeln würde :21:

:18: :18: :18: :18: :18:

Schönen Tach noch und frohet schaffen... ich fahr dann mal zum :23:
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Heil @Theresites
Thersites schrieb:
...
Sehe ich nicht so: Jägernotwege - falls überhaupt erforderlich - werden zuvörderst unter den beteiligten Revierbesitzern abgesprochen, nur wenn die sich nicht einigen geht man zur UJB.
...

:27: Danke schön.

So darf man das aber nur als Nicht-Jurist verstehen und handhaben...

Denn alles was nicht in Streitigkeiten endet, ist für einen Juristen pures Gift, quasi existenzbedrohend

:31:
 
Registriert
22 Jun 2012
Beiträge
485
Ich denke mal, dass es unabhängig von allem bisher Geschriebenen ganz einfach an der Begründung fehlt. Jägernotweg kommt nach § 32 Abs. 1 BbgJagdG nur dann in Frage, wenn

1. der Jagdbezirk nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder
2. nur auf einem unzumutbaren Weg erreicht werden kann.

Aus meiner Sicht sind weder die Voraussetzungen nach 1 noch nach 2 gegeben, wenn man davon ausgeht, dass der "angestammte Schießstand" im Jagdbezirk liegt. Hier geht es lediglich um eine bequeme Abkürzung ... der Rest erübrigt sich dann.

Gruß Frank
 
Registriert
24 Jul 2010
Beiträge
1.226
Chavin schrieb:
Holla, was hier mit meinem Thread geschehen ist, hatte ich so natürlich nicht beabsichtig :17:
Ich würde den Wald nicht querfeldein, sondern auf öffentlichen Wegen durchqueren. Ich hätte mir dabei gar keine großen Gedanken gemacht, hätte nicht ein befreundeter - und nebenbei gesagt sehr erfahrener - Jäger seine Bedenken geäußert.

Wie man eine Waffe gesetzeskonform transportiert, ist mir durchaus bekannt. Besagter Jäger hat mich nur verunsichert, da er der Ansicht war, dies könnte mir als potentielle Wilderei ausgelegt werden.

Da sich viele über meine Frage zu amüsieren scheinen, werte ich das mal als "grünes Licht".

Danke euch allen :)
Chavin

Du hast grünes Licht: Schlösschen ans Futteral, die Muni separat in den Rucksack, und ab geht's. Auf den Wegen bleiben, und falls da eine Ampel steht: Nur bei Grün weitergehen. Wer was wie und warum auslegen könnte, ist deren Privatsache und muss Dich nicht jucken.
 
Registriert
24 Jul 2010
Beiträge
1.226
Du hast in Deiner Eingangsfrage zu ziemlich alles durcheinandergeworfen, was man durcheinanderbringen kann. Daher hatten ich - und andere sicher auch - zunächst an einen Troll geglaubt.

Es ist hier immer interessant, wie manche aufspringen und mit allem Ernst eine Sache noch weiter verkomplizieren, bis sie völlig unlösbar geworden ist.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
90
Zurzeit aktive Gäste
329
Besucher gesamt
419
Oben