In dem Beitrag legen die Verwaltungsbehörden den hier thematisierten Sachverhalt so aus....im Gesetz und auch in den Verordungen steht das zweifelsohne NICHT.hier ist der ganze Paragraphen Eiertanz nachzulesen...
Recht: Nachtzieltechnik und Nachtsichttechnik im jagdlichen Einsatz
Einsatz von Nachtzieltechnik und Nachtsichttechnik bei der Jagd ** Rechtliche Einschätzung auf Basis der Gesetzeslage in Land und Bund** Stand 7/2022www.all4shooters.com
also besser nicht offen herumliegen lassen, wenn die Erbsenzähler kommen.
Einzig das fertig montierte "Gespann" ist rechtlich eindeutig geregelt.
Wenn ein Vorsatzgerät mit Adapter herumliegt...dafür gibt es in keiner der genannten Quellen ein Verbot und eine Pflicht für die Aufbewahrung im Schutzbehältnis.
Es kommt nur darauf an, wofür es gerade genutzt wird! Wenn es in der Vitrine liegt - keine Nutzung zu irgendwas.