Vorsatzgerät oder gleich Nachtsichtzielfernrohr?

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Aber vielleicht kann mir mal jemand eine plausible Erklärung darstellen, warum Nachtsicht-ZF generell verboten sind, obwohl ich ein digitales Vorsatzgerät an mein ZF tackern kann und dies damit im Prinzip zum digitalen ZF wird, was dann aber verboten ist.
Der gewöhnlich gut informierte (Ex)Forist @Mantelträger hatte die Beschränkung auf die jetzt für uns erlaubten sog. dual-use-Geräte damit begründet, dass für den Fall, dass richtige Nacht- und Wärmebildzielfernrohre zunächst erlaubt worden wären, bei einer etwaigen Rückgängigmachung dieser Erlaubnis Schadensersatzansprüche an den Bund möglich bzw. wahrscheinlich gewesen wären. Denn die Dinger sind ja wirklich nur zum Schießen sinnvoll verwendbar und das wäre ja dann (wieder) verboten. Hingegen kann man die dual-use-Teile grundsätzlich auch zum Gucken nutzen...
 

Wheelgunner_45ACP

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Der gewöhnlich gut informierte (Ex)Forist @Mantelträger hatte die Beschränkung auf die jetzt für uns erlaubten sog. dual-use-Geräte damit begründet, dass für den Fall, dass richtige Nacht- und Wärmebildzielfernrohre zunächst erlaubt worden wären, bei einer etwaigen Rückgängigmachung dieser Erlaubnis Schadensersatzansprüche an den Bund möglich bzw. wahrscheinlich gewesen wären. Denn die Dinger sind ja wirklich nur zum Schießen sinnvoll verwendbar und das wäre ja dann (wieder) verboten. Hingegen kann man die dual-use-Teile grundsätzlich auch zum Gucken nutzen...
Andere sagen wiederum gute Lobby- Arbeit der deutschen ZF- Hersteller . .
 
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Der gewöhnlich gut informierte (Ex)Forist @Mantelträger hatte die Beschränkung auf die jetzt für uns erlaubten sog. dual-use-Geräte damit begründet, dass für den Fall, dass richtige Nacht- und Wärmebildzielfernrohre zunächst erlaubt worden wären, bei einer etwaigen Rückgängigmachung dieser Erlaubnis Schadensersatzansprüche an den Bund möglich bzw. wahrscheinlich gewesen wären. Denn die Dinger sind ja wirklich nur zum Schießen sinnvoll verwendbar und das wäre ja dann (wieder) verboten. Hingegen kann man die dual-use-Teile grundsätzlich auch zum Gucken nutzen...
Diese Begründung ist nach meiner Sichtweise noch ein größerer Unfug. Wie begründet man eine Freigabe von Nachtzieltechnik, wenn im Hinterkopf steht, diese dann wieder bei "passender" Gelegenheit verbieten zu wollen, obwohl das Produkt innerhalb der EU in anderen Ländern schon lange erlaubt ist ?
 

Schwarzer Keiler

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Solange in D das BKA die Finger drauf hat, wird sich nichts ändern, selbst der Besitz ist verboten. Die Begründung ist recht banal. Das BKA geht davon aus, das Nachtsicht und WBK durchaus wieder verboten werden könnten. Das ist n.d.M kein Problem, weil ja kein Absehen enthalten ist und der deutsche Weidmann mit seinem normalen ZF weiter zur Jagd gehen kann. Der Verbot von Nachtsicht/ WBK ZF würde einer Enteignung entsprechen und es könnten hier Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. So zumindest die offizielle Begründung. Ergo werden wir uns noch lange mit dem Vorsatzquatsch herumärgern müssen. Ich bin durchaus zufrieden mit meinem Liemke, aber so tief in mir drin wünsche ich mir die traditionelle Jagd zurück. Wir haben durch diese Aufrüstung das Verhalten des Wildes ( gerade SW ) sehr verändert. Und gerade die Jungjäger lernen heute immer seltener die traditionelle Jagd. Aber das ist nur meine, unmaßgebliche Meinung dazu .....
 
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Es sind nicht nur Behörden die der Nachtzieltechnik kritisch gegenüber stehen. Auch aus unseren Reihen der Jägerschaft gibt es einen nicht unerheblichen Teil, der dem Nachstellen von Wild zur Nachtzeit mit Nachtzieltechnik ablehnend gegenübersteht. Das muss auch mal gesagt werden. Wir als Jägerschaft treten da keinesfalls einheitlich beim Gesetz- und Verordnungsgeber auf.

Der Gesetzgeber hat nur wegen der Seuchenbekämpfung (ASP) in D die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Nachtzieltechnik gemacht. Ob das so bleibt, irgendwann mal zurückgenommen oder auf invasive Arten und Raubwild ausgeweitet wird steht in den Sternen.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Solange in D das BKA die Finger drauf hat, wird sich nichts ändern, selbst der Besitz ist verboten. Die Begründung ist recht banal. Das BKA geht davon aus, das Nachtsicht und WBK durchaus wieder verboten werden könnten. Das ist n.d.M kein Problem, weil ja kein Absehen enthalten ist und der deutsche Weidmann mit seinem normalen ZF weiter zur Jagd gehen kann. Der Verbot von Nachtsicht/ WBK ZF würde einer Enteignung entsprechen und es könnten hier Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. So zumindest die offizielle Begründung. Ergo werden wir uns noch lange mit dem Vorsatzquatsch herumärgern müssen. Ich bin durchaus zufrieden mit meinem Liemke, aber so tief in mir drin wünsche ich mir die traditionelle Jagd zurück. Wir haben durch diese Aufrüstung das Verhalten des Wildes ( gerade SW ) sehr verändert. Und gerade die Jungjäger lernen heute immer seltener die traditionelle Jagd. Aber das ist nur meine, unmaßgebliche Meinung dazu .....
Da geniesse ich die Jagd auf Reh, ist für mich irgendwie "Back-to-the-Roots".
 
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Nach dem Reh Ansitz noch mit dann aufgestecktem Vorsatz zur Sauenpirsch kommt oft vor. Auf Reh bei Büchsenlicht, auch wenn es legal wäre, mit genereller Nachtzieloptik ein digitales Bild zu haben, behagt mir nicht.
So schlecht finde ich Dualuse gar nicht.
 

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