Hallo Leute,
unter: Vorläufige Erklärung des Forum zur Anhörung im Innenausschuss vom 20. März 2002 findet ihr folgenden Text des FWR:
15 Sachverständige - 1 Tenor:
Sportschützen, Jäger und Sammler kein Risiko für die innere Sicherheit
Am gestrigen Mittwoch, den 20. März 2002, fand in Berlin eine Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11.07.2001 in der Fassung der Beschlüsse des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung vor dem Innenausschuß des Bundestages unter Leitung der Abgeordneten Vogt, SPD, statt. Als Sachverständige waren Vertreter der Polizei, der Verbände und Wissenschaftler der Kriminologie geladen. Gegenstand der Diskussion waren auch die Vorschläge des Bundesinnenministers zur weiteren Ausgestaltung der waffenrechtlichen Regelungen.
Alle Sachverständigen, insbesondere auch die Vertreter der Polizei, gaben in ihren Stellungnahmen zu erkennen, daß Sportschützen, Jäger und Sammler keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Die anwesenden Abgeordneten des Bundestages machten durch ihre Frage deutlich, daß auch sie die Auffassung der Sachverständigen zur Zuverlässigkeit und Rechtstreue von Sportschützen, Jägern und Sammlern teilen, und daß für diesen Personenkreis schärfere waffenrechtliche Regelungen nicht erforderlich sind, weil Belange der inneren Sicherheit nicht betroffen sind.
Die Sachverständigen der Verbände und die Abgeordneten der Oppositionsparteien machten deutlich, daß der dem Bundestag vorliegende Entwurf im Hinblick auf die Vielzahl überzogener Regelungen nicht tragbar ist. Es bleibt daher zunächst abzuwarten, welche Änderungsvorschläge seitens der Regierungsparteien - basierend auf den Vorschlägen des Bundesinnenministeriums - in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden. Erst wenn die Änderungsanträge schriftlich vorliegen, kann eine abschließende Stellungnahme zu den vielen noch offenen Fragen erfolgen.
Emmendingen, 21. März 2002
Forum Waffenrecht e. V.
Bis Später
Sven Cress
unter: Vorläufige Erklärung des Forum zur Anhörung im Innenausschuss vom 20. März 2002 findet ihr folgenden Text des FWR:
15 Sachverständige - 1 Tenor:
Sportschützen, Jäger und Sammler kein Risiko für die innere Sicherheit
Am gestrigen Mittwoch, den 20. März 2002, fand in Berlin eine Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11.07.2001 in der Fassung der Beschlüsse des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung vor dem Innenausschuß des Bundestages unter Leitung der Abgeordneten Vogt, SPD, statt. Als Sachverständige waren Vertreter der Polizei, der Verbände und Wissenschaftler der Kriminologie geladen. Gegenstand der Diskussion waren auch die Vorschläge des Bundesinnenministers zur weiteren Ausgestaltung der waffenrechtlichen Regelungen.
Alle Sachverständigen, insbesondere auch die Vertreter der Polizei, gaben in ihren Stellungnahmen zu erkennen, daß Sportschützen, Jäger und Sammler keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Die anwesenden Abgeordneten des Bundestages machten durch ihre Frage deutlich, daß auch sie die Auffassung der Sachverständigen zur Zuverlässigkeit und Rechtstreue von Sportschützen, Jägern und Sammlern teilen, und daß für diesen Personenkreis schärfere waffenrechtliche Regelungen nicht erforderlich sind, weil Belange der inneren Sicherheit nicht betroffen sind.
Die Sachverständigen der Verbände und die Abgeordneten der Oppositionsparteien machten deutlich, daß der dem Bundestag vorliegende Entwurf im Hinblick auf die Vielzahl überzogener Regelungen nicht tragbar ist. Es bleibt daher zunächst abzuwarten, welche Änderungsvorschläge seitens der Regierungsparteien - basierend auf den Vorschlägen des Bundesinnenministeriums - in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden. Erst wenn die Änderungsanträge schriftlich vorliegen, kann eine abschließende Stellungnahme zu den vielen noch offenen Fragen erfolgen.
Emmendingen, 21. März 2002
Forum Waffenrecht e. V.
Bis Später
Sven Cress