Vorläufige Erklärung FWR zur Anhöhrung Innenausschuss

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Hallo Leute,

unter: Vorläufige Erklärung des Forum zur Anhörung im Innenausschuss vom 20. März 2002 findet ihr folgenden Text des FWR:

15 Sachverständige - 1 Tenor:
Sportschützen, Jäger und Sammler kein Risiko für die innere Sicherheit
Am gestrigen Mittwoch, den 20. März 2002, fand in Berlin eine Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11.07.2001 in der Fassung der Beschlüsse des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung vor dem Innenausschuß des Bundestages unter Leitung der Abgeordneten Vogt, SPD, statt. Als Sachverständige waren Vertreter der Polizei, der Verbände und Wissenschaftler der Kriminologie geladen. Gegenstand der Diskussion waren auch die Vorschläge des Bundesinnenministers zur weiteren Ausgestaltung der waffenrechtlichen Regelungen.

Alle Sachverständigen, insbesondere auch die Vertreter der Polizei, gaben in ihren Stellungnahmen zu erkennen, daß Sportschützen, Jäger und Sammler keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Die anwesenden Abgeordneten des Bundestages machten durch ihre Frage deutlich, daß auch sie die Auffassung der Sachverständigen zur Zuverlässigkeit und Rechtstreue von Sportschützen, Jägern und Sammlern teilen, und daß für diesen Personenkreis schärfere waffenrechtliche Regelungen nicht erforderlich sind, weil Belange der inneren Sicherheit nicht betroffen sind.

Die Sachverständigen der Verbände und die Abgeordneten der Oppositionsparteien machten deutlich, daß der dem Bundestag vorliegende Entwurf im Hinblick auf die Vielzahl überzogener Regelungen nicht tragbar ist. Es bleibt daher zunächst abzuwarten, welche Änderungsvorschläge seitens der Regierungsparteien - basierend auf den Vorschlägen des Bundesinnenministeriums - in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden. Erst wenn die Änderungsanträge schriftlich vorliegen, kann eine abschließende Stellungnahme zu den vielen noch offenen Fragen erfolgen.

Emmendingen, 21. März 2002
Forum Waffenrecht e. V.

Bis Später

Sven Cress
 
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Von meinem Abgeordneten habe ich in dem zuvor genannten Zusammenhang folgendes Schreiben, das für sich spricht, erhalte:
Text eingesannt und nicht von mir korrigiert. Das wesentliche ist Verständlich.
Leider wurde hier nichts zu der behördlich möglichen Hausbesuchen gesagt!

"
Berlin, 21. März 2002
Sehr geehrter Herr xxxxxx
zum Abschluss unseres Gespräches am 11.032002 (Sie waren leider verhindert) haue ich zugesagt, einen Brief an den Bundesminister des Inneren zu schreiben, in dem ich die wesentlichen Funkte unseres Gespräches darstellen wo Jedoch gibt es aktuelle Entwicklungen aufder Politikebene die dies zunächst erübrigt haben.
So hat am 2003.02 eine Anhörung des Innenausschusses stattgefunden. bei der
nochmals Verbände und Fachleute angehört werden. Sie erhie!ten damit erneut die
Gelegenheit, ihre Positionen und Kritikpunkte zu formulieren und in den
Beratungsprozeß einzubringen. Die Tagesordnung der Sitzung füge ich zur
Kenntnisnahme diesem Schreiben bei.
Grundsätzlich will ich nochmals die Positionen, die ich im Gespräch mit Ihnen versucht habe! darzustellen! zusammenfassen wiedergeben.
Das Bundesministerium des Innern bat bei den Arbeiten zur NovePlierung des
Waffenrecbts viele Gespräche mit den Vertretern der betroffenen Verbände geführt.
In einem Gespräch am 30. Januar2002! an dem auch die Innenminister der Länder
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie der Staatssekretär im Bayerischen
Staatsministerium des Innen teilnahmen,hat das Bundesministerium des Innern
erklärt, dass es sich für im einzelnen vorgetragene Punkte im weiteren
Gesetzgebung sve rtah ren einsetzen wird.
Es wird teilweise argumentiert, das geltende Waffenrecht habe sich bewährt, so dass eigentlich alles beim Alten breiben körwie. Doch ist nicht zu bestreiten uni dies wird durch Schwierigkeiten bei der Anwendung des gegenwärtigen Gesetzes bestätigt. dass das aus den 70er Jahren stammende Waffenrecht durch eine Vielzahl von Änderungen und die Aufsplitlerung der Materie in das Watfengesetz, in zahlreiche Rechtsverordnungen und weitere Vorschriften inzwischen unübersichtlich und unsystematisch geworden ist.
.2
Natürlich wird sich eine so komplexe Materie wie das Waffenreoht auch künftig nicht
mit einigen wenigen Paragrafen regeln lassen. Der logische Aufl,au des
Gesetzentwurfs mit seiner Aufteilung in den Text und die Anlagen sowie die
Trennung in ein Waffengesetz und ein Beschussgesetz ste!len wesentliche
Fortschritte dar.
In den folgenden Punkten verständigte man sich in dem Gespräch am 30. Januar womit sowohl den Belangen der inneren Sicherheit als auch den berechtigten Anliegen der gesetzestreuen Jäger und Sportschützen entsprochen wird:
• Für die Feststellung des Weiterbestehens eines Bedürfnisses ist eine einmalige Wiederbolungsprüfung nach 3 Jahren ausreichend.
• Das Bedürfnis soll grundsätzlich dann bejaht werden, wenn der Antragsteller Mitglied eines Vereins! der einem anerkannten Schießsportverband angehört oder Inhaber eines gültigen Jagdscbeins ist.
• Der Jäger soll auch zum jagdlichen Übungsscbießen Waffen und Munition haben dürfen. Die Waftenbehörde soll das Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Jagdwaffen durch Inhaber eines Jahresjagdscheins nicht prüfen, ebenso wenig die Geeignetheit der Jagdwaffe zur Jagdausübung.
• Für Sportschützen soll darauf verzichtet werden, dass beim Erwerb von Schusswaffen, die das Kontingent überschreiten, der weitere Bedarf an den bereits vorhandenen kontingentierten Waffen glaubhaft gemacht werden muss. Die Repetierwaffen können aus dem Kontingent herausgenommen werden, so dass nur noch balbautomatische Langwaffen und Kurzwaffen kontingentiert sind. Die !‚Gelbe Waffenbesitzkarte bleibt nicht nur erhalten! sie kann sogar auf Repetier-Langwaften mit gezogenen Läufen ausgeweitet werden.
• Es sei! dabei bleiben, dass Kinder ab 10 Jahren mit dem Schießsport anfangen können, mit besonderer Genehmigung zur Förderung des Leistungssports auch noch früher. Eine Pflicht zur Beaufsichtigung durch zur Kinder- und Jugendarbeit besonders qualifiziertes Personal soll es bei den lÜ-l2jährigen Kindern geben.
• Auf eine Pflicht der Schie inaktiv gewordene Mitglieder zu melden, kann verzichtet werden.
• Die Erbenregelung bleibt zwar befristet, wobei die Befristung allerdings aufgehoben werden soll, sobald ein Blockiersystem auf den Markt gebracht ist! mit dem Schusswaffen im Besitz von Erben ohne Sachkunde und Bedürfnis auszurüsten sein werden. Der vom Erbenprivileg begünstigte Personenkreis soll auf solche Personen ausgeweitet werden, die durch den letzten Willen des Erblassers bedacht werden, also auch Vermächtnisnehmer und durch Auflage Begünstigte erfassen.
Eine eigene Regelung soll es für die Vererbung von Watten- oder Munitionssammlungen geben- Hier soll es genügen, dass der Erbe die Sammlung to rttü br -
Die grundlegende Pflicht zur sicheren Auft,ewabrung betrifft aDe Arten von Waffen im Sinne des Waffengesetzes und auch Munition
Spezielle Vorgaben, insbesondere hinsichthch des Verwalirbehältnisses, beziehen sich aber ausschließlich auf Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen Im Gesetz soll klar gestellt werden, dass vergleichbar gesicherte Raume einem genormten Behältnis gleichsteben
• Künftig sollen sowohl Waffenbesitzkarten als auch Erlaubnisse zum Betreiben von Schießstätten auch für juristische Personen also Z.B. Sollützenvereine, ausgestellt werden können.
• Die Altersgrenze für den Umgang mit Reizstcftsprühgeräten soll auf 14 Jahre abgesenkt werden,
Die Anbörungsergebnisse werden in das weitere Gesetzgebungsverfabren in Bundestag und Bundesrat, dessen Zustimmung die Waffenreohtsnovelle bedarf, eingehen.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben
Mit freundlichen Grüßen

"
 
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Pressemitteilung
Novelle Waffengesetz: Kritik der Jäger, Sportschützen und Sammler bestätigt!

- Expertenanhörung vor dem Innenausschuß des Bundestages zeigt zahlreiche Schwachstellen auf -

Heftige Kritik am Entwurf zum neuen Waffengesetz übten die Sachverständigen in einer Experten-Anhörung, zu der der Innenausschuß des Bundestages am 20. März in Berlin eingeladen hatte.

Dies teilte das Forum Waffenrecht gestern mit und hob hervor, dass der Protest der legalen Waffenbesitzer am Gesetzentwurf auch in der Anhörung bestätigt wurde.

Der Deutsche Schützenbund (DSB), der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV), und das Forum Waffenrecht hatten vor dem Innenausschuss am Mittwoch erneut deutlich gemacht, dass der vorliegende Entwurf Regelungen vorsieht, die unzumutbare Beschränkungen und einen nicht praktikablen Verwaltungsaufwand für die rechtstreuen Waffenbesitzer wie Jäger, Schützen und Sammler bedeuten.

Dies wurde von Abgeordneten der Opposition und Vertretern der Polizei bestätigt und erneut betont, dass von den legalen Waffenbesitzern keine Gefahr ausgeht. Deshalb werde das Gesetz dem Ziel, die innere Sicherheit zu erhöhen und die Rechtslage zu vereinfachen, keinesfalls gerecht.

Vom Deutschen Jagdschutz-Verband, dem Deutschen Schützenbund und dem Forum Waffenrecht und wird der Gesetzentwurf nach wie vor strikt abgelehnt, betonten die Verbände weiter.

Sie rufen deshalb ihre Mitglieder auf, in Unterschriftenlisten und Briefen an Abgeordnete der Politik weiterhin ihren Protest deutlich zu machen.

Zur Zeit liegen dem Forum Waffenrecht schon 160.000 Unterschriften vor.

"Die Protestaktion soll so lange weitergehen, bis ein akzeptabler Entwurf vorgelegt wird, der die berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer berücksichtigt", so die Verbände der legalen Waffenbesitzer.

Wie viele Änderungsanträge der Fraktionen und des Innenausschusses schriftlich vorgelegt und dann diskutiert werden, stand zur Zeit der Anhörung noch nicht fest.

Davon wird jedoch abhängen, wie lange der Weg des Gesetzes durch die Legislative dauern wird.

Neben den in dieser Pressemeldung erwähnten Verbänden waren in der Anhörung folgende Verbände vertreten:
Friedrich Gepperth, BDS (auch handelnd für den BDMP)
Hans-Georg Fuchs, VdB
Burkhard Wirbelauer, Patronensammler-Vereinigung, auch benannt für die Waffensammler
Franz Wonisch, JSM

Emmendingen, den 22. März 2002

Forum Waffenrecht

zu finden unter: http://www.fwr.de/22-03-2002%20Pressemitteilung.htm

Bis Später

Sven Cress
 
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Hallo zusammen!

Bin bei der Anhörung der Sachverständigen gewesen (war ja schließlich öffentlich!)

Interessant fand ich besonders, daß u.a. ein österreichischer Kriminologe da war. Dieser Professor aus Wien begann seine Ausführungen damit, daß er überhaupt nicht verstehe, warum Deutschland sein Waffengesetz verschärfen will; er würde überhaupt keinen Anlass sehen!

Weiter sagte er (unter anderem) daß Englamd große Probleme mit illegalen Kurzwaffen hätte, seit das Waffengesetz dort verschärft wurde.

Er erklärte, wie Österreich den privaten Waffenbesitz handhabt (das sollte aber lieben nicht von mir, sondern von einem österreichischen Forumsmitglied erklärt werden; der wird sich sicher besser damit auskennen!)
Jedenfalls sei es dort wesentlich leichter eine Waffe (auch Kurzwaffe) zu erwerben, als in Deutschland. Die Kriminalitätsstatistik in Östrerreich weist aber, ich glaube ähnlich wie in Deutschland, nur 5% Straftaten mit Waffen aus, bei denen legale Waffen verwendet wurden!

Als Ergebnis sagte er, das die Verschärfung des Waffengesetzes mit dem Bild des mündigen und verantwortungsvollen Staatsbürgers, das ja der Demokratie zu Grunde liegt, nicht zu vereinbaren sei!

Als er seine Stellungnahme abgeschlossen hatte, applaudierte der gesamte Saal!

Ein besseres Statement für den legalen Waffenbesitz konnte man sich kaum wünschen!
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Gruß Bussard
 

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