waldkauz schrieb:
Sheepshooter,
gesetzt deine Interpretation ist richtig, dann wären ja jetzt schon Handscheinwerfer (nicht an Waffe montiert) oder die Lampe über der Kirrung montiert erlaubt?!? Warum wurden dann in der Vergangenheit für Handscheinwerfer Ausnahmegenehmigungen erteilt?
Oliver
warum gibt es noch Behörden, die SLBs nur mit 2-Schuss eintragen wollen...?
schon mal drüber nachgedacht, dass Nachtsichtvor- und Aufsätze auf der Jagd nicht verboten sind...?
oder warum aus dem Auto raus schiessen nicht bedeutet, dass man nicht auf der Motorhaube auflegen darf, solange man selber aus dem Auto raus ist...?
wie gesagt, kenne keinen Fall, wo einer verknackt wurde weil er am Sportplatz zum Flutlicht gejagd hat...
habe aber davon gehört, dass zwei Jäger in Bayern frei gesprochen wurden, weil der eine die Taschenlampe hielt und der andere schoss...
aus-"nutzen" ist doch eigentlich klar verständlich... oder...?
und wer an der strassenlaterne Jagd nutz diese aus... Punkt...?
das Problem ist doch wohl eher, dass keiner sich die Gesetze mal wirklich anguckt und auf den Inhalt prüft... die allermeisten Jäger haben sich die Gesetze in der Jagdschule von Leuten vorkauen lassen die sie selber vorgekaut bekommen haben...
es gibt ja noch immer Leute die meinen, dass auch Repetierer nicht mehr als 2 Schuss haben dürfen... hat man ihnen mal so erzählt...
auch Schalldämpfer isnd bundesweit verboten... und Jagdgewehre müssen "heute schon per Gesetz" auch so wie Jagdgewehre aussehen...
wie gesagt künstliche Lichtquellen und nicht 'an Waffe dran' würde die Jagd in D verbieten...
im übrigen wäre dann Fallenkontrolle bei Nacht mit der Taschenlampe super pöse verboten...
warum man es noch nicht benutzt... weil es einfach nichts taugt... die Vieherle kriegen es schnell spitz und wirklich was sehen tut man auch nur ab Flakscheinwerfer aufwärts...
ist eben wie bei der Hasenzählung... Anzahl Lichter durch Zwei gleich Hasenanzahl...