Vorhandenes Licht rechtlich?

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Hallo,

künstliche Lichtquellen am Gewehr sind verboten. Was ist, wenn von Containerumschlagplatz Licht auf Wiese fällt, wo Sauen sind? Licht ausnutzen und schießen erlaubt oder verboten?
 
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Da Du keinen Einfluß auf die Beleuchtung hat, wird Dir wohl kaum einer einen Strick draus drehen.
 
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Da dieses Licht auf dem Umschlagplatz nicht dafür gedacht ist Wild anzuleuchten oder zu blenden ist es erlaubt.
 
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Naja. Meines Erachtens nach BJagdG verboten.

§ 19 Abs.1 Nr. 5a BJagdG:

künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;

Verbietet also das Nutzen künstlicher Lichtquellen. Kann ja jeder selber sehen, was er draus macht.
 
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Es geht im Gesetz um Lichtquellen, welche primär Nutzung bzw. Zweck haben Wild anzuleuchten oder zu blenden. Das ist bei der Beleuchtung eines Umschlageplatzes aber nicht der Fall. Wenn das verboten wäre, dürfte man ja generell nicht mehr in der Nähe von Ortschaften jagen, denn auch dort ist immer ein Restlicht von z.B. den Gebäuden oder der Strassenbeleuchtung.
 
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künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;

schwarz entspricht der Umsetzung des WaffG... mehr nicht...
ansonsten wäre das extra Verbot wegen Federwild und Leuchttürmen unnötig... denn wenn künstliche Lichtquellen auch die nicht an der Waffe montierten (wie im WaffG) wären, dann wäre der Satz mit den Leuchttürmen unnötig... an Leuchttürmen und Leuchtfeuern darf auf alles außer Federwild gefangen werden... geschossen sowieso... auch auf Federwild...
die einzigen Dinge die man nicht nur nicht an der Waffe, sondern überhaupt nicht benutzen darf sind die Tonbänder und E-Schocker...

würde es hier nicht nur um die Waffenlampen und LASER gehen, dann würde in D keiner Nachts jagen dürfen, außer es ist gerade landesweiter Stromausfall... den künstliches Lichtquellen gibts hier überall...
 
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maedergolla schrieb:
Es geht im Gesetz um Lichtquellen, welche primär Nutzung bzw. Zweck haben Wild anzuleuchten oder zu blenden.

Woher diese Erkenntnis? Steht ja so nicht im Gesetz.

Der Wortlaut verbietet ziemlich eindeutig das Nutzen künstlicher Lichtquellen.
Was man draus macht liegt, wie gesagt, in der Eigenverantwortung.
Man könnte deine Argumentation durch eine sehr jägerfreundliche Auslegung gerade noch zulassen. Für mich allerdings contra legem.
Sicherlich gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze in Bezug auf Stadtabstrahlung etc.

Wo ist der Unterschied, ob ich meine Kirrung neben den Lichtern aufbaue, oder ob ich die Lichter an meiner Kirrung aufbaue?
 
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@ sheepshooter:

Auf Kommasetzung achten. Das "und für Schusswaffen" bezieht sich nur Nachtzielgeräte.

Die Sonderregelung für Federwild scheint als Argument durchzugehen.
Aber das Erlegen und Fangen von sonstigem Wild AN Leuchttürmen und Leuchtfeuern bleibt ja erlaubt, so lange das Wild nicht angestrahlt wird.

Es geht hier wahrscheinlich eher darum, dass sich die Federwilddichte an solchen Anlagen zur Nachtzeit beträchtlich erhöht und deswegen AN (d.h, in der näheren Umgebung) diesen Anlagen der Fang verboten ist.
Wobei der Fang ja sowieso gänzlich verboten ist.

Der Fall Scheinwerfer an der Kirrung ist für mich schon im dritten Halbsatz "Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles" erledigt.
Was soll dann denn noch unter künstlliche Lichtquellen subsumiert werden, wenn nicht das Licht von Straßenlaternen etc.
 
A

anonym

Guest
Servus,

wir haben zwar keine Saun im Revier, aber folgender Gedankengang.

Bei uns wurde im Revier eine Gasstation gebaut. In jeder Ecke dieser Anlage befinden sich Scheinwerfer.

Wenn ich jetzt nach der Auslegung von Franz85 gehe, dürfte ich dort nicht mehr auf Saun jagen. Weil ich die virtuelle Sau durch das künstliche Licht sehe???

Ergo, darf ich 1/3 des Reviers nicht mehr bejagen?????

Ich sehe das wie Sheepshooter, Lichter auf Gewehren böse. Aber das eine Gasstation gebaut wurde und ich dadurch einen "Vorteil" habe ist nicht mein Problem. Ich habe ja keinen Einfluss darauf habe obs hell ist oder nicht, die könnte ja die Lichter ausschalten.

:lol: Man könnte die Lichter der Gasstation ausschießen, dann wäre es selbst für den teutonischen Teutonen waidgerecht. :lol:

mfg

nomius

PS: In Niederösterreich ist eine Jagdgesetznovelle rausgekommen, die das verwenden von künstlichen Lichtquellen erlaubt -> sofern nicht am Gewehr montiert. Grauzone ade.
PSS: Anleuchten von Schwarwild erlaubt, nur wie praktisch das ist muss jeder selbst entscheiden. Bekannte haben damit keinen Erfolg.
 
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Wie gesagt, dann ist die Jagd in D nur noch bei Stromausfall und Fahrverbot für Autos möglich...

der Gesetzgeber ist da aber nicht so dumm... er weiß dass es Licht von überall her gibt... ihm ist es egal ob man im Lichte eines Autoscheinwerfers schießt... und er macht keinen Untersschied zwischen dem fremden und dem eignen Auto... und er macht keinen Unterschied zwischen einem Autoscheinwerfer und einem Handscheinwerfer...

nun, entweder ist es durchgehend verboten - wobei der Halbsatz mit dem Leuchtturm dann keinen Sinn macht und unnötig ist - oder es ist die Umsetzung des WaffG...

die Vorrichtungen zum Anstrahlen und beleuchten des Zieles sind die LASER und fokussierten Leuchten...

würde also bedeuten, dass man nicht schiessen darf, wenn der Kumpel vom anderen Hochsitz aus mit dem Hand-LASER-Pointer an der Kirrung rumleuchtet... auch um einen nur die zu erlegene Sau anzuzeigen... als Zielhilfe taugt es ja nicht, wenn der LASER nicht an der Waffe ist...

gerade diese Definition macht das ganze dann noch unnötiger, denn fokussierte Leuchten (Taschenlampen), die nicht an der Waffe hängen, sind ja technisch auch schon künstliche Lichtquellen und somit brauchen die da garnicht extra aufgeführt werden... es sei denn künstliche Lichtquellen meint jene, die an Waffen dran sind... dann muss man die Vorrichtungen auch (wie eben jetzt) ins Gesetz schreiben...
 
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So viel zum lesen..........Darf ich ohne es gelesen zu haben dazusenfen: Anfangs wurde m.E. ein wesentliches Kriterium genannt. Einfluss i.S. zurechenbarer Verursachung des Erfolges.
§19 scheint auch nach beweglichen und unbeweglichen verbotenen Mitteln zu unterscheiden, bei letzteren kein Einfluss.
Also Jagd an Laternen, Autobahnen und erleuchteten Höfen kein Problem, aus der hohlen Hand raus allerdings. :idea: :lol: :idea: und mit Hilfe eigener aufgeblendeter Autoscheinwerfer oder der eines Mittäters/Gehilfen ein (klassisches) Problem. Taschenlampe beim Fangschuss kein Problem, da lieb gemeint.
 
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maxdax schrieb:
So viel zum lesen..........Darf ich ohne es gelesen zu haben dazusenfen: Anfangs wurde m.E. ein wesentliches Kriterium genannt. Einfluss i.S. zurechenbarer Verursachung des Erfolges.
§19 scheint auch nach beweglichen und unbeweglichen verbotenen Mitteln zu unterscheiden, bei letzteren kein Einfluss.
Also Jagd an Laternen, Autobahnen und erleuchteten Höfen kein Problem, aus der hohlen Hand raus allerdings. :idea: :lol: :idea: und mit Hilfe eigener aufgeblendeter Autoscheinwerfer oder der eines Mittäters/Gehilfen ein (klassisches) Problem. Taschenlampe beim Fangschuss kein Problem, da lieb gemeint.
gut ich habe noch keine bewegte Autobahn gesehen... aber eine leuchtene Autobahn kenne ich aus Deutschland nur in Gebieten des befriedeten Besitzes... aka in Grossstädten...

entweder Auto oder kein Auto... nicht das eine ja und das andere nein...
das Gesetz ist ja recht eindeutig was man auch nicht nutzen darf, wenn es von anderen Personen kommt... Tonbandgeräte... Elektroschocker...
von gutem Licht und pösen Licht steht da nichts...

wie gesagt, dürfte man künstliche Lichtquellen nicht nutzen, dann dürfte hier nachts nicht gejagd werden...

das mit dem Mittäter hat doch glaube ich ein bayrischer Richter nicht so betätigt... ?!?!
 
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Im Bonner Kottenforst ist, wie überall an Ballungsgebieten, bei entsprechender Bewölkung, immer "Mond".
Da wird auch gejagd.
 
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....Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles

Demnach sehe ich das Licht von dem Containerplatz als Mondschein, 365 Tage im Jahr.
 

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