Schönen guten Tag miteinander,
da ich JJ bin wurde mir letztens erst meine WBK ausgestellt. Aufgrund eines gekauften Waffenpakets aus einer Jagdaufgabe benötigte ich auch zwei Voreinträge für Kurzwaffen. Diese habe ich auch gleich mit der WBK mitbeantragt.
Nun habe ich die Gebührenanforderung vor mir und einen Punkt, den ich nicht ganz nachvollziehen kann.
Die Kosten ergeben sich insgesamt auf Grundlage der WaffKostV.
Die beiden KW Voreinträge aufgeführt als "WBK- Voreintrag für Jäger (grün-bes.Bedürfnis)" auf der Gebührenanforderung sind mit Abschnitt II Ziffer 1 begründet.
Dieser lautet:
Die Gebühr je Voreintrag sind 56,24€, haut also rein rechnerisch hin.
Das erste was mich jedoch stutzig gemacht hat, ist das erwähnte besondere Bedürfnis (ich habe nur die 2 KW beantragt, keine dritte) und dann natürlich, warum mir die Ausstellung einer WBK unter der Überschrift Voreintrag doppelt in Rechnung gestellt wird.
Bei meiner Internetrecherche zu dem Thema bin ich auch auf einen Beitrag gestoßen, in dem vom Abschnitt II Ziffer 10 a) die Rede ist. Dieser Abschnitt besagt
Da beide Voreinträge in der Rechnung mit der WBK Nummer und lfd. Nr. gelistet sind, ergibt dieser Absatz für mich weitaus mehr Sinn, als der 1. und ich hätte folglich einen Voreintrag zu viel auf der Rechnung. :30:
Für weiterführende Hinweise, Erläuterungen und Tips bin ich schon einmal sehr dankbar!
Grüßle
Jim
da ich JJ bin wurde mir letztens erst meine WBK ausgestellt. Aufgrund eines gekauften Waffenpakets aus einer Jagdaufgabe benötigte ich auch zwei Voreinträge für Kurzwaffen. Diese habe ich auch gleich mit der WBK mitbeantragt.
Nun habe ich die Gebührenanforderung vor mir und einen Punkt, den ich nicht ganz nachvollziehen kann.
Die Kosten ergeben sich insgesamt auf Grundlage der WaffKostV.
Die beiden KW Voreinträge aufgeführt als "WBK- Voreintrag für Jäger (grün-bes.Bedürfnis)" auf der Gebührenanforderung sind mit Abschnitt II Ziffer 1 begründet.
Dieser lautet:
1. | Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 1 WaffG) | 110,- DM |
Die Gebühr je Voreintrag sind 56,24€, haut also rein rechnerisch hin.
Das erste was mich jedoch stutzig gemacht hat, ist das erwähnte besondere Bedürfnis (ich habe nur die 2 KW beantragt, keine dritte) und dann natürlich, warum mir die Ausstellung einer WBK unter der Überschrift Voreintrag doppelt in Rechnung gestellt wird.
Bei meiner Internetrecherche zu dem Thema bin ich auch auf einen Beitrag gestoßen, in dem vom Abschnitt II Ziffer 10 a) die Rede ist. Dieser Abschnitt besagt
10. | Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte | ||
a) | einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen; | Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte |
Da beide Voreinträge in der Rechnung mit der WBK Nummer und lfd. Nr. gelistet sind, ergibt dieser Absatz für mich weitaus mehr Sinn, als der 1. und ich hätte folglich einen Voreintrag zu viel auf der Rechnung. :30:
Für weiterführende Hinweise, Erläuterungen und Tips bin ich schon einmal sehr dankbar!
Grüßle
Jim