Vorderlader an der Wand befestigen

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22 Jul 2015
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Ich habe da jetzt noch nie wirklich darüber nachgedacht, aber das heißt:
- ich muss den Koffer, in der meine Vorderladerpistole (einläufig) aufbewahrt wird, auch zu Hause abschließen?
Ja
- das gilt dann natürlich auch für die LuPi? Die ist aber sowieso "out of order" weil noch CO2 und uralte Druckbehälter ...
Ja, trotzdem ist die LP ab 18.
- das Luftgewehr steht im Waffenschrank, aber auch nur, weil da noch Platz ist und das halt für mich praktisch ist.

Zum Glück lagern die freien Waffen nicht im Raum, wo die Waffenschränke stehen, das würde also normalerweise nicht auffallen. Aber trotzdem, ich muss wohl meine alten Gewohnheiten ändern
Das solltest Du tatsächlich.
 
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9 Aug 2007
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Ich habe da jetzt noch nie wirklich darüber nachgedacht, aber das heißt:
- ich muss den Koffer, in der meine Vorderladerpistole (einläufig) aufbewahrt wird, auch zu Hause abschließen?
- das gilt dann natürlich auch für die LuPi? Die ist aber sowieso "out of order" weil noch CO2 und uralte Druckbehälter ...
- das Luftgewehr steht im Waffenschrank, aber auch nur, weil da noch Platz ist und das halt für mich praktisch ist. .
Verlangt wird "verschlossen", da steht nichts von "abgeschlossen". Nur als Beispiel: Ein Gurkenglas mit Deckel drauf ist verschlossen.

Klaas
 
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27 Sep 2006
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Das diskutiere ich nicht mit "Kontrollorganen", die damit ggf. intellektuell überfordert sind oder gar unter der Sichtweise gewisser "wir müssen die Gefängnisse voll haben damit die sich rentieren"-Ausbilder agieren. Mit vielen PVBs etc. die ich so kenne ginge das völlig problemlos, aber auch die warnen immer wieder vor bestimmten Kollegen ... 🤷‍♂️
 
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1 Aug 2013
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Ich frage mich gerade, ob es reicht, den Koffer zu verschließen oder ob es ein abschließbares festes Behältnis sein muss. Da würde wohl auch ein alter Küchenschrank mit Vorhängeschloss reichen.
Der verschlossene Koffer wäre ja nicht "gegen Wegnahme" gesichert. Alten Küchenschrank habe ich vor Ort, ist wohl das einfachste.
 
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Die Verwaltungsvorschrift spricht von einem festen verschlossenen Behältnis, diie Allgemeine Waffengesetzverordnung nur von einem verschlossenen Behältnis.
Aus meiner Sicht ist aber ein Waffenkoffer ein festes Behältnis.
Und bei freien Waffen geht es ja vorrangig um den Zugriffsschutz gegen Minderjährige.
Da würde ich persönlich sagen, ein Waffenkoffer reicht.
Und man muss ja auch sagen, freie Waffen sind nicht von Aufbewahrungskontrollen betroffen. Solange die nicht in den Blick eines Kontrolleurs geraten, müssten wohl schon Dinge passieren, die dir deutlich mehr Ärger einbringen können, als ein Luftgewehr, das im nicht abgeschlossenen Futteral, statt in einem abgeschlossen Behältnis steht.
Ein alter Küchenschrank ist aber natürlich die insgesamt deutlich elegantere Lösung.
 
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Das diskutiere ich nicht mit "Kontrollorganen", die damit ggf. intellektuell überfordert sind oder gar unter der Sichtweise gewisser "wir müssen die Gefängnisse voll haben damit die sich rentieren"-Ausbilder agieren. Mit vielen PVBs etc. die ich so kenne ginge das völlig problemlos, aber auch die warnen immer wieder vor bestimmten Kollegen ... 🤷‍♂️
Sei dir versichert, die Haftanstalten sind jetzt schon heillos überfüllt, und rentieren tun die sich sicher nicht. Ich glaube Keiner hier möchte wissen was ein Haftplatz den Steuerzahler pro Tag kostet.
 
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3 Nov 2013
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Ach Mensch,
ich würde mir schon gerne eine alte Doppelflinte unbrauchbar machen lassen und einfach an die Garderobe hängen. Da hängt auch der Lodenkittel und der Hut, und das wäre doch toll! Ich habe die letzten Tage ernsthaft darüber nachgedacht, mal meinen Kontakt beim Amt zu fragen, wie das zu machen ist.
Wenn ich jetzt das alles hier so lese...ich glaub ich frag gar nicht erst!

Schade!
 

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