Schau halt in 36.2.1 WaffVwV.......man muss aber (wie oft hab ich schon drauf hingewiesen) sagen, dass Richter NICHT an eine Verwaltungsvorschrift gebunden sindGibt's da ne Quelle dazu? Ich hab vor einiger Zeit mal überlegt, einen alten Säbel an die Wand zu hängen, und hab nach Google-Recherche recht schnell aufgegeben. Erschien mir damals mega kompliziert als LWB. Vielleicht hab ich ja was übersehen oder missverstanden
EbendaSicherung gegen einfache Wegnahme reicht...
Weiss nicht...finde auf der offiziellen Seite der Bundesregierung nur die Version der VwV von 2012. Dort steht in der Tat, abschließbare Wandhalterung für Blankwaffen ok, da steht aber auch im nächsten Abschnitt, 10 erlaubnispflichtige Langwaffen in Schrank Klasse A...Schau halt in 36.2.1 WaffVwV.......man muss aber (wie oft hab ich schon drauf hingewiesen) sagen, dass Richter NICHT an eine Verwaltungsvorschrift gebunden sind