Vorderlader an der Wand befestigen

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Wie sieht es da jetzt aus, darf ich 2 Halterungen die das Objekt fest umschließen aus Stahl selbst bauen oder muss es wieder was geprüftes sein?
Halterung an die Wand dübeln und mit kleinen Vorhängeschlössern das Gewehr abschließen?
 
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Gibt's da ne Quelle dazu? Ich hab vor einiger Zeit mal überlegt, einen alten Säbel an die Wand zu hängen, und hab nach Google-Recherche recht schnell aufgegeben. Erschien mir damals mega kompliziert als LWB. Vielleicht hab ich ja was übersehen oder missverstanden
 
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19 Aug 2005
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dekowaffen wenn man darunter unbrauchbar gemachte "echte" waffen versteht ( gibt ja auch so zeugs aus spritzguss) sind nach meiner kenntnis den ursprünglichen scharfen modellen gleichgestellt und gehören dann vermutlich in den schrank
 

WP

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Gibt's da ne Quelle dazu? Ich hab vor einiger Zeit mal überlegt, einen alten Säbel an die Wand zu hängen, und hab nach Google-Recherche recht schnell aufgegeben. Erschien mir damals mega kompliziert als LWB. Vielleicht hab ich ja was übersehen oder missverstanden
Schau halt in 36.2.1 WaffVwV.......man muss aber (wie oft hab ich schon drauf hingewiesen) sagen, dass Richter NICHT an eine Verwaltungsvorschrift gebunden sind
 
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Schau halt in 36.2.1 WaffVwV.......man muss aber (wie oft hab ich schon drauf hingewiesen) sagen, dass Richter NICHT an eine Verwaltungsvorschrift gebunden sind
Weiss nicht...finde auf der offiziellen Seite der Bundesregierung nur die Version der VwV von 2012. Dort steht in der Tat, abschließbare Wandhalterung für Blankwaffen ok, da steht aber auch im nächsten Abschnitt, 10 erlaubnispflichtige Langwaffen in Schrank Klasse A...
Gibt's da nix aktualisiertes?

In anderen Foren heisst es, mittlerweile braucht man ein verschlossenes Behältnis. Und wenns eine Plexiglasvitrine ist...
 

WP

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Klar, die Dödel beim netten Inder aktualisieren stündlich.......das Bundesgesetzblatt nur, wenn es was Neues gibt
 
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Welche Inder? Wenn in der Verwaltungsvorschrift der Schrank Klasse A als der Standard der Langwaffenaufbewahrung beschrieben wird, sollte man von der Notwendigkeit einer Aktualisierung ausgehen
 
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war da nicht seit 2017 was mit
"verschlossenes Behältnis" für VL, CO2, Armbrust, Salut, schreckschuss/ptb kram?
 
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Paragraph 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 2 b WaffG
= verschlossenes Behältnis. Manchmal ist es ganz einfach.
 
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Soll das bedeuten das man solche freien Waffen überhaupt nicht mehr an der Wand befestigen darf? Verstehe ich das jetzt richtig?
 

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