Auch wenn der Thread nicht ganz frisch ist, krame ich ihn nochmal raus. Ich habe mit meinem zuständigen Veterinäramt bzgl. der Räumlichkeiten gesprochen und dabei auch die Thematik "Erzeugnisse" angesprochen, weil letztlich natürlich der Absatz von Wildbret nur über Schinken, Bratwurst etc. nachhaltig sicherzustellen ist. Er war da total tiefenentspannt und meinte, dass ich mit meinem geplanten Raum und noch ein bis zwei mikrobiologischen Untersuchungen von Produkten als Qualitätskontrolle auch Erzeugnisse "im regionalen Bezug und an Endverbraucher" verkaufen könnte. Klang zu gut, um wahr zu sein.
Jetzt bin ich in meinem Leben schon ab und an auf die Nase gefallen, weil der Horizont der einen Behörde natürlich immer am Zuständigkeitsbereich der anderen endet. Wenn ich das nach dem Versuch, mich schlau zu lesen, jetzt richtig durchschaue, ist die Herstellung von Fleischerzeugnissen eine Tätigkeit, die in Deutschland dem Meisterzwang unterliegt. Sie muss also zwingend von einem Metzgermeister verantwortet werden, oder die zuständige Behörde erkennt eine vergleichbare Sachkunde an. Letzteres dürfte in der Praxis schwer erreichbar sein.
Damit kommen dann aber auch so Sachen wie Anmeldung bei der IHK mit entsprechenden Beträgen etc. pp. dazu.
Vom praktischen Ende her gedacht: Der "Einkauf von Sachkunde" ist ja lege artis und wurde hier im thread - und auch in den von Fex eingestellten Dokumenten - immer so gehandhabt, dass man quasi das Wild(bret) bei einem die Vorgaben erfüllenden Metzger abgibt, der was produziert und es dann unter eigenem Etikett nachher verkauft wird.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, mit den eigenen Räumlichkeiten nur den Metzger zu mieten, der das ganze "beaufsichtigt"? Wenn ich das richtig verstehe, müsste dann aber der volle Arm des Gesetzes zuschlagen mit entsprechenden Umkleiden, WC-Anlagen, ständigen MiBi-Untersuchungen, HACCP-Auflagen und Tod und Teufel.
Gibt es da einen Weg, das so durch Skylla und Charybdis durchzusegeln, dass es praktikabel und trotzdem halbwegs rechtssicher ist?