Hallo erst mal,
hat von euch gestern auch den Brief vom LRA bezüglich "Vollzug des Sprengstoffgesetzes Auflagenänderung der Erlaubnisse zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen nach §27SprengG"?
blablabla
Deshalb möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:
-Es darf nur Munitionfür Waffen wiedergeladen werden, die in der eigenen Waffenbesitzkarte eingetragen sind und mit denen geschossen werden darf.
-Selbstgeladene Munition darf nicht an Dritte weiter gegeben werden....
-Für Sammler-, Erb-, und sonstige Waffen darf keine Munition geladen werden.
Hab ich da was verpasst? Auf welcher Grundlage kann man sowas einfach ändern?
hat von euch gestern auch den Brief vom LRA bezüglich "Vollzug des Sprengstoffgesetzes Auflagenänderung der Erlaubnisse zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen nach §27SprengG"?
blablabla
Deshalb möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:
-Es darf nur Munitionfür Waffen wiedergeladen werden, die in der eigenen Waffenbesitzkarte eingetragen sind und mit denen geschossen werden darf.
-Selbstgeladene Munition darf nicht an Dritte weiter gegeben werden....
-Für Sammler-, Erb-, und sonstige Waffen darf keine Munition geladen werden.
Hab ich da was verpasst? Auf welcher Grundlage kann man sowas einfach ändern?